Mauer neben Grenze

7. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nanook2704
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mauer neben Grenze

Hallo liebes Forum,

Ich hoffe hier einen Rat zu folgender Situation zu erhalten.

Nachbargrundstück A ist von eigenem Grundstück B mit einem etwa 1,2m hohen Maschendrahtzaun getrennt. Unser Haus auf Grundstück A steht etwas erhöht, wurde in der Bauphase aufgeschüttet. Höhenunterschied nimmt vom Vorgarten nach hinten zum Garten immer mehr zu, Hang fällt zum Nachbarn ab, so dass an der Grunstücksgrenze wieder gleiches Niveau besteht. Das Ganze ist mit gras bewachsen und ganz blöde zu mähen. Unsere Idee war das ganze nicht, da Haus vom Vorbesitzer so gekauft wurde und die Situation schon so seit 12 Jahren mittlerweile besteht.

Jetzt zu meiner Änderungsidee. Ich möchte im Vorgärten auf einer Länge von 4,4m entlang des bestehenden Zauns auf unserem Grundstück eine kleine Mauer aus Hangflorsteinen setzen. Etwa 1,5m einStein (30 cm hoch), 1,50m 2 Steine und zum Schluss 1,5m 3 Steine hoch. Also maximal 90cm und dahinter den bestehenden Hang aufschütten und das Gefälle etwas abflachen.

Muss ich dabei einen Grenzabstand einhalten oder kann ich das Ganze an dem Zaun so umsetzen? Ich werde aus dem Nachbarschaftsrecht Saarland leider nicht so recht schlau und möchte keinen Ärger mit den Nachbarn.

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für Antworten.




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Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Für dich gilt wohl der §47 Saarländisches Nachbarrechtsgesetz:
§ 47
Bodenerhöhungen

Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muss einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.


Du mußt also entweder einen ausreichenden Abstand von der Grenze einhalten (=> das ist die aktuelle Situation), oder aber solche Vorkehrungen treffen, das der Nachbar nicht geschädigt wird. Das bedeutet für dich, das du dafür sorgen mußt, das dein Bauwerk sicher steht und nicht durch den Erddruck in Richtung Nachbarzaun kippen kann.

Wenn du vorher mit dem Nachbarn über deine Pläne sprichst, sollte es eigentlich keine Probleme geben!

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#2
 Von 
Nanook2704
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, ich werd mein Bauwerk dann dementsprechend sichern.
Mit dem Nachbar sprechen geht im Moment leider schlecht, da das Haus zur Zeit leer steht und kein Ansprechpartner bekannt ist. Daher meine Nachfrage.

Danke dir vielmals für die Antwort, jetzt fühl ich mich schon sicherer.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:
Mit dem Nachbar sprechen geht im Moment leider schlecht, da das Haus zur Zeit leer steht und kein Ansprechpartner bekannt ist.

Den erfährt man in der Regel im Grundbuchamt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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