Mauer zu Nachbar baufällig

8. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
dreamteam1969
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mauer zu Nachbar baufällig

Hallo zusammen,
ich habe seit 1 Woche einen ziemlich heftiges Nachbarschaftsproblem. Auf der rechten Grundstücksseite steht auf ca. 6 Meter eine ca. 1,8 Meter hohe, einsturtzgefärdete Steinmauer. Im Jahre 2003 habe ich mit der damaligen Besitzerin mündlich abgesprochen, dass die Mauer gerichtet werden muss. Lt. Eigentumsrecht gehört diese Seite des Grundstücks zu meinen Aufgaben (Hangabsicherung). Wir haben beschlossen, dass die alte Mauer als zusätzliche Hangabsicherung stehen bleibt, und vor diese Mauer eine zusätzliche Mauer aus Pflanzsteinen gesetzt wird. Wir hatten auch ausgemacht, dass das Material die Nachbarin bezahlt und ich die Arbeit mache. Also begann ich auf dem Grundstück der Nachbarin ein 80 cm tiefes Fundament auszugraben. Das Fundament wurde betoniert, und darauf eine 7 Meter lange und 2 Meter hohe Mauer aus Pflanzsteinen gebaut. Diese Mauer befindet sich jetzt auf dem Nachbargrundstück. 2007 wurde das Haus nebenan verkauft. Der neue Eigentümer hat jetzt ohne mein Wissen diese Mauer abgebaut. Er hat 3 Reihen der Pflanzsteine auf die alte Mauer gestellt und die restlichen Steine in seinem Garten eingebaut. Nun hat er zu mir gesagt, dass die Mauer einstürtzgefährdet sei und ich sie wieder richten soll. Nun meine Frage: Die Mauer die ich 2003 gebaut habe stand auf dem Grundstück meiner Nachbarin (nach mündlicher Absprache). Ist der neue Besitzer berechtigt, diese Mauer einfach abzubauen und daraufhin von mir zu fordern, wieder eine Mauer auf meinem Grundstück zu bauen? Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke im Voraus für Eure Antworten Gruß Klaus


-----------------
""

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120278 Beiträge, 39863x hilfreich)

Die zusätzliche Mauer aus Pflanzsteinen war ja nicht dein Eigentum, also kann der Eigentümer damit machen was er will.

Da alle Vereinbarungen im übrigen nur mit der alten Eigentümerin galten, wirst du nun deinen Pflichten zur Hangabsicherung nachkommen müssen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.192 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen