Hallo Leute,
Vielleicht kann mir jemand ein wenig helfen. Ich habe vor einigen Jahren mir meine Autoeinzelgarage durch eine Baufirma bauen lassen. Eine Garagenwand bildet einen langen Teil der Grenze zu meinem Nachbarn. Meine Nachbarn haben ihr Grundstück
gegenüber meinem ca. 1 Meter erhöhen lassen (dementsprechend steht ihr Haus etc. mindestens 1 Meter höher als meines). Die Hälfte der Höhe meiner Garage ist von der Seite des Nachbarn dementsprechend von Erde umgeben.
Kurz nach dem Bauende der Garage fiel mir die hohe Feuchtigkeit an der Garagenwand (zum Nachbarn zugeneigte Wand) und generell des Bodens auf. Habe mir zuerst nicht viel gedacht, weil ich zuerst den Garagenboden gepflastert hatte und bin von der Aufnahme der Feuchtigkeit vom Boden und Pflastersteine ausgegangen. Habe vor einem Jahr endlich den Boden betonieren lassen, Betonhöhe ca. 50 cm. Des weiteren habe ich den Boden mit Fliesen versehen. Kurze Zeit später fiel mir immer öfter ein Wassereinbruch, deutliche Risse und eine Einwölbung in unsere Richtung der ganzen Wand auf (an der Garagenwand zum Nachbar zugeneigt).
Vielleicht wurde ja von der Baufirma meiner Garage die Wand nicht gut vor Feuchtigkeit isoliert, weshalb ich mich entschlossen habe, die Garagenwand reparieren bzw. ausbessern zu lassen. Dazu muss ich aber auf das Grundstück des Nachbarn und an der Stelle meiner Garagenwand Erde ausheben und eventuell eine Drainage legen lassen usw. Der Nachbar weigert sich aber, mich auf sein Grundstück zu lassen und Reparaturen an meiner Wand machen zu lassen . Sein Argument: Er müsste wiederum seine Pflasterseteine wieder ausheben, weil er sich eine kleine Terasse eingerichtet hat und meine Garagenwand bildet die Grenzwand. Was kann ich jetzt tun, die Risse werden immer größer und immer mehr Wasser kommt in meine Garage herein. Der Nachbar will nichts zur Besserung beitragen. Was kann ich am besten tun? Kann ich ihn irgendwie zwingen, dass er mich auf seinem Grundstück arbeiten lässt? Bringt es etwas, wenn ich zum Rathaus gehe (Fachdienst Bauordnung, wo es um Statikprüfungen, Bebauungspläne, Nachbarbeschwerde etc. geht) das Problem schildere? Oder führt das alles im Endeffekt zum Anwalt und ich muss mir ein Recht gerichtlich erstreiten?
Ich wäre für jede mögliche Hilfe sehr dankbar.
Alex
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-- Editiert Alexone am 07.03.2013 15:26
-- Editiert Alexone am 07.03.2013 15:26
Meine Garagenwand droht einzustürzen...
Dem Nachbarn zusichern, daß seine Terrasse nach Ende der Arbeiten wieder fachgerecht gepflastert wird, auf Ihre Kosten.
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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
Danke erst einmal für die schnelle Antwort. Das gleiche habe ich dem Nachbar auch angeboten, selbst nach einem längeren Gespräch und der Erörterung der Lage, war der überhaupt nicht bereit auf einen Kompromiss o.ä. (Leider muss ich dazu sagen, dass ich einige Differenzen mit dem Nachbar hatte, noch bevor er zufällig ein Haus neben meinem gebaut hatte. Eine extra Einladung mit Kaffee und Kuchen, oder auch Bier, kann ich da ausschließen)
Er ist kategorisch gegen ein Betreten bzw. Arbeiten auf seinem Grundstück. Das ist das Problem. Ich bin weiterhin auf Vorschläge aller Art sehr dankbar.
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Gerade hier gelesen:
quote:
>Wasserschaden vermutlich durch Nachbarn
Eigentlich ist es ja total egal, ob deine Wand durch Grundwasser oder durch unterirdisch austretendes Leitungswasser durchfeuchtet wird: Fakt ist, das die Isolierung deiner Kellerwand offenbar undicht geworden ist. Um die Isolierung zu erneuern, mußt du auf der Seite zum Nachbarn einen Graben ausheben lassen. Hierfür hat der Gesetzgeber das Hammerschlagsrecht geschaffen: http://www.juraforum.de/lexikon/hammerschlagsrecht
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von gaga92 am 06.03.2013 13:14
Ähnliches Problem, selbe Lösung. der Nachbar MUSS dulden, dass du diese Arbeiten erledigst.
Wird dich aber ingesamt "etwas" Geld kosten.
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Vielen herzlichen Dank für die Antwort. Da weiss ich jetzt mit Sicherheit, dass ich ein Recht habe, die Arbeiten auf seinem Grundstück verrichten zu können. Werde zuerst beim zuständigen Amt im Rathaus die Lage schildern. Vielleicht wird der Nachbar nach einem Schreiben von der Stadt ein Einsehen haben. Sonst habe ich eine gute Basis, falls er zum Anwalt gehen würde.
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Allerdings würde ich versuchen, im Hinblick auf das sowieso nicht gerade perfekte nachbarschaftliche Verhältnis, ohne große Drohungen/Verfahren auszukommen.
Man könnte sich ja auch darum bemühen, das Verhlätnis zu verbessern, denn die Nachbarn wechseln im Allgemeinen nicht so häufig.
Aber spätestens nach einem Gerichtsverfahren wird in der Hinsicht nichts mehr zu machen sein.
Ich würde noch einmal versuchen, den Dialog zu suchen und ihn dabei dezent und höflich darauf hinweisen, dass es die Bauarbeiten zu tolerieren hat. Selbstverständlich muss alles wieder in den Ursprungszustand versetzt werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Man könnte auch über eine Nutzungsentschädigung reden, die man vom ersten Tag an zahlt, nicht erst ab einer gewissen Zeit.
Versuche, dir deinen Nachbarn "warmzuhalten", es wäre extrem lästig, wenn man durch soetwas eine Situation schafft, in der handfeste Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen (und vor allem oft lange andauern!).
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Was ich mich aber gerade Frage... die Garage war zuerst da, und die schütten 1 Meter auf. hätte da nicht erstmal irgendwie geklärt werden müssen ob die Mauer der Garage die Tonnen an Druck aushält?
Evtl. hätte der Nachbar ja eine Betonwand daneben gießen lassen müssen um den Druck von der Garage zu nehmen?!
Also ich würde prüfen lassen ob der Nachbar da nicht Schuld hat und er evtl. alles zahlen muss.
Mein Menschenverstand sagt mir eigentlich das eine 20 cm wand nicht zwingen für Druck von Tonnen von Erde usw. gemacht ist.
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Den Einwand von DerFragensteller halte ich für sehr berechtigt.
War die Wand zuerst da und der Nachbar hat nachträglich Erde angeschüttet, haftet er für die Schäden. Eine ursprünglich oberirdisch frei liegende Wand musste der Bauherr nicht gegen Feuchtigkeit abdichten.
Generell muss eine Aufschüttung so auf dem eigenen Grundstück befestigt oder abgeböscht werden, dass keine schädigenden Einflüsse auf das Nachbargrundstück ausgeübt werden (z.B. abrutschende Erde).
Nur wenn für den Bau der Garage das ursprüngliche natürliche Geländeniveau abgegraben wurde, hätte der Bauherr seinerseits für eine ausreichende Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit und genügend Standfestigkeit gegen den Bodendruck sorgen müssen.
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-- Editiert cobold64 am 08.03.2013 12:53
Die Garage war noch nicht da, als der Nachbar sein Grundstück erhöht hat. Der Bau der Garage kam erst später von meiner Baufirma. Anscheinend hat diese jedoch keine gute Arbeit gemacht, weshalb man jetzt Ausbesserungsarbeiten betreiben muss. Da wurde nicht an die Gegenmasse der Erde und an eine gute Isolierung gedacht. Muss jetzt irgendwie schauen, dass ich das Nachbarsgrundstück betreten kann, um das Problem in den Griff zu bekommen. Danke für die Beiträge. Ich werde mal euch informieren, wie sich die Sache entwickelt.
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Wenn der Nachbar vor dem Bau der Garage sein Grundstück erhöht hat, hätte er es an der Grenze so abstützen müssen, dass die Erhöhung nur auf seinem Grundstück ist und die Erde nicht auf das Nachbargrundstück abrutschen kann.
Andererseits hätte die Baufirma aber auch berücksichtigen müssen, dass die Erde gegen die Mauer drückt und diese entsprechend bauen und abdichten müssen.
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Hallo Leute, ich wollte kurz den Stand der Dinge jetzt mitteilen. Ich war im Rathaus beim zuständigen Sachbearbeiter von der Bauordnung, der mich an eine Aufnahme eines gerichtlichen Schiedverfahrens (gegen eine geringe Gebühr von ca. 50 €) erinnert hat.
So war ich beim Schiedsmann und habe mein Problem erläutert. Dieser wird jetzt einen Termin mit dem Nachbar ansetzen und ihn von meinem "Hammerschagsrecht" überzeugen, damit es in einem außergerichtlichen Vergleich enden könne.
Falls der Nachbar mir den Betritt weiterhin verweigern sollte, dann wird der Schiedsmann mir darüber eine Bescheinigung ausstellen, aus der die fehlende Kooperation des Nachbarn hervorgeht. Diese könnte ich einfach dem Amtsgericht vorlegen, die mein Recht bestätigt und den Nachbar dazu noch zu der Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. Somit würde ich früher oder später trotzdem sein Grundstück für meine Ausbesserungsarbeiten betreten. Jetzt warte ich auf einen Anruf vom Schiedsmann, der mich über sein Gespräch mit dem Nachbarn unterrichtet.
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-- Editiert Alexone am 05.05.2013 19:20
Hallo Leute. Ich will an dieser Stelle den endgültigen Stand meiner Sache darlegen.
Eine Sache kann ich bereits im Nachhinein sagen: Falls die Rechtslage so klar wie in meinem Falle ist, kann man die Dienste vom Schiedsmann getrost vergessen und sofort vor Gericht gegen einen missliebigen und sturköpfigen Nachbar ziehen. Mit dem Schiedsverfahren hat es nicht funktionert, was in erster Linie an den plötzlich aufgekommenen Forderungen des Nachbarn gegen mich zurückzuführen ist. Nicht nur dass Sie beim ersten Kontakt den Schiedsmann angebrüllt haben, aus Missverständnis es sei ein Anwalt, und dann mich mit einer Kostenforderung durch den Schiedsmann erpressen wollten. (Sie haben eine Gutachterrechung über die Statik meiner Garagenwand mir vorlegen wollen, die ich bezahlen sollte, falls ich ihr Grundstück betreten hätte wollen). Dann haben Sie mir ein bestimmtes Datum erst im November genannt, wann sie bereit wären mich die Arbeiten durchführen zu lassen. Das beste kommt aber noch! Der Schiedsmann meinte, ich solle doch die Kosten übernehmen und guten Willen zeigen, da ich sowieso einen hohen Betrag für die Ausbesserungsarbeiten durch eine Baufirma hätte zahlen können, wären die Gutachterkosten auch von mir locker zu stemmen, weshalb ich sie gleich mitbegleichen könnte (Sinngemäße Wiedergabe vom Schiedsmann). Da dachte ich mir gleich: Die können mich mal. (Für die nicht mit mir abgesprochene Statikprüfung und der Dummheit der Nachbarn werde ich nicht bezahlen) Jedenfalls haben die Nachbarn noch dazu Lügen über mich beim Schiedsmann verbreitet. Da habe ich das Schiedsverfahren abgebrochen und mich entschlossen, die Ausbesserungsarbeiten auf meiner Seite durchzuführen. Dazu muss ich zwar die Wand abtragen und das Garagendach abstützen etc., kann aber unabhängig von der Laune anderer die Arbeiten verrichten lassen.
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Ein Schiedsverfahren oder Mediation hat nur dann einen Sinn, wenn beide Seiten an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Wenn eine Seite vollkommen uneinsichtig ist, kann man sich das tatsächlich sparen.
Allerdings wird das Bestreben, die Arbeiten von der eigenen Grundstücksseite auszuführen, ein Problem nicht beheben: dass der Nachbar seine Erdaufschüttung auf seinem Grundstück anscheinend nicht ordnungsgemäß abgestützt hat.
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Hallo,
mit sehr vielem was dein Nachbar macht oder fordert gehe ich nicht überein, mit einem jedoch schon!
quote:Das wäre doch akzeptabel gewesen! Bis Ende Oktober kann man eine Terrasse immer mal bei schönem Wetter nutzen, ab November ist eher klein so schönes Wetter mehr, dann wird eine Terrasse auch wbniger genutzt. Wieso sollten die Arbneiten aussgerechnet zu der zeit stattfinden, in der eine Terrassennutzung ehehr als gewöhnlich anzusehen ist, statt in einer zeiut wo eine Terrassennutzung eher ungewöhnlich ist.
Dann haben Sie mir ein bestimmtes Datum erst im November genannt, wann sie bereit wären mich die Arbeiten durchführen zu lassen
Bei fasst allem finde ich, ist dein Nachbar ein Sturkopf, bei dem Termin aber warst es ganz eindeutig du!
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quote:
Bei fasst allem finde ich, ist dein Nachbar ein Sturkopf, bei dem Termin aber warst es ganz eindeutig du!
Deinen dummen Kommentar hättest du dir sparen können, weil es nichts zur eigentlichen Hilfe beiträgt. Das Betreten im November war mit dem Bezahlen der Gutachterrechung geknüpft. Also mir eine Sturheit bezüglich des Termins im November vorzuwerfen ist eine Unverschämtheit. Die Arbeiten hätten nicht länger als einige Tage gedauert, da könnte der Nachbar auf die Nutzung seiner Terasse verzichten. Auch weil es im beiderseitigen Interesse gewesen wäre. Bis zum November wären es vom Zeitpunkt mit dem Schiedsmann knapp 6 Monaten gewesen. Wieso hätte ich so lange warten sollen. Wo hätte ich die Garantie, dass der Nachbar auch im November das Betreten seines Grundstücks nicht verweigert hätte.
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Da das Thema sonst erledigt ist, kann der Thread geschlossen werden!
-- Editiert Alexone am 13.12.2013 18:26
quote:
Deinen dummen Kommentar hättest du dir sparen können, weil es nichts zur eigentlichen Hilfe beiträgt.
DIESEN dummen Kommentar hättest Du Dir sparen können; das gibt Querulantenextrapunkte. lesen-denken-handeln hat mit seiner Einschätzung nicht unrecht, mal abgesehen davon, dass diese nicht allzu negativ Dir gegenüber war.
Vielleicht hast Du den Kommentar von ihm total in den falschen Hals bekommen; aber Deine Reaktion solltest Du nochmals überdenken.
Wenn Du mir als Nachbarn auch so kommen würdest, hätten wir auch viel Spaß miteinander. Just saying...
Wann hast Du denn die Garagenwand nun saniert und was wäre so schlimm daran gewesen, das erst im November zu machen? Gefahr im Verzug?
Keiner hier hat gesagt, dass Du auf die abstrusen anderen Forderungen Deines Nachbars eingehen solltest.
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