Mieter gibt anderen Mieter Strom

28. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos_45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter gibt anderen Mieter Strom

Hallo liebes forum

Ich bräuchte einen Rat.
Kann Mieter a) dem Mieter b) für 2 Tage eine Steckdose zur Verfügung stellen, ohne Probleme zu bekommen? Unser vermietet untersagt allen Parteien die Abgabe an Strom für Mieter b)
Ist das rechtens? . Vielen Dank schonmal im voraus




45 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40205 Beiträge, 6549x hilfreich)

Eine Steckdose? Das ist sicher möglich. Was will der Mieter B denn mit einer Steckdose? Ist evtl. ein Verlängerungskabel zur Steckdose in der Wohnung von Mieter A gemeint?

Hat man B den Strom abgeklemmt? Was hat der Vermieter da zu verbieten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14929 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

was ist denn der Grund?

Stefan

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#3
 Von 
Ratlos_45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einfach für 2 Tage für evtl einfach mal den a wasserkocher zu benutzen oder Handy aufzuladen. Ich finde es sehr schlimm wenn Menschen keinen Strom haben.
Er wurde heute bei ihm abgeklemmt

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#4
 Von 
Ratlos_45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter sagt das er es nicht möchte aufgrund einer Brandgefahr. Fakt aber ist das man als Vermieter so etwas nicht macht. Ist aber auch nur meine Meinung

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40205 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von Ratlos_45):
Einfach für 2 Tage für evtl einfach mal den a wasserkocher zu benutzen oder Handy aufzuladen.
Das kann der Vermieter nicht verbieten.
(Das Wasser könnte man zum Löschen nehmen und das Handy, um die Feuerwehr zu rufen.) :devil:

Was soll denn solcher Quatsch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42459 Beiträge, 14738x hilfreich)

Niemand wird Dich dran hindern, dem Nachbarn zu erlauben, in Deiner Wohnung sein Handy einzustöpseln und aufzuladen oder aber Deinen Herd zu benutzen, was weiß ich. Wenn hier aber Konstrukte über das Treppenhaus oder von Balkon zu Balkon kreiert worden sind, das geht gar nicht. Da hat der Vermieter dann recht.

wirdwerden

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2661 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von Ratlos_45):
Ich finde es sehr schlimm wenn Menschen keinen Strom haben.
Er wurde heute bei ihm abgeklemmt

Wer nicht zahlt, was er verbraucht, kann nicht bekommen was er braucht.

P.S.: Streng genommen bist Du Enerrgieliefrant und musst für den gelieferten Strom die EEG-Umlage abführen ;)
Der Rest steht in #5 und #6.

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#8
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
P.S.: Streng genommen bist Du Enerrgieliefrant und musst für den gelieferten Strom die EEG-Umlage abführen


Unsinn! Mieter A darf dem Mieter B auch einen Kuchen schenken ohne eine Konditorei-Gewerbe zu betreiben! Genauso darf Mieter A den Mieter B Strom schenken oder zum Selbstkostenpreis überlassen.

Und wie bereits gesagt geht das den VM gar nichts an, es sei denn Verlängerungskabel würden dauerhaft durch den Hausflur verlegt, dito bei einer von außen sichtbaren Freiluftverlegung von Fenster zu Fenster, oder Balkon zu Balkon.

Bei einer Verlegung über zwei unmittelbar aneinander liegenden Balkonen (also unmittelbar Übergang von Balkon A zu B) hätte mMn. der VM ebenso nichts zu verbieten.

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#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von Ratlos_45):
Der Vermieter sagt das er es nicht möchte aufgrund einer Brandgefahr. Fakt aber ist das man als Vermieter so etwas nicht macht.


"nicht möchte" heißt ja nicht verbieten (was er so allgemein auch gar nicht dürfte).
Das man sich beim Vermieter nicht beliebt macht wenn man seine "Wünsche" ignoriert dürfte klar sein, da da muss man sich halt entscheiden. Vielleicht sollte man noch einmal mit dem VM reden, ihm die aktuelle Notlage des Nachbarn darlegen und die Verwendung eines vernünftigen Verlängerungskabels zusichern.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129775 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Niemand wird Dich dran hindern, dem Nachbarn zu erlauben, in Deiner Wohnung sein Handy einzustöpseln und aufzuladen oder aber Deinen Herd zu benutzen, was weiß ich.

So ist es.



Zitat (von Alter Sack):
Mieter A darf dem Mieter B auch einen Kuchen schenken ohne eine Konditorei-Gewerbe zu betreiben!

Was unter anderem daran liegt, das die ganzen Gesetze und Verordnungen für Energie und Strom halt nicht für Kuchen gelten.



Zitat (von Alter Sack):
Und wie bereits gesagt geht das den VM gar nichts an,

Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung des Eigentums des Vermieters und Gefahr für Leib und Leben der anderen Mieter gehen den Vermieter schon etwas an.[



Zitat (von Alter Sack):
Das man sich beim Vermieter nicht beliebt macht wenn man seine "Wünsche" ignoriert dürfte klar sein,

In Extremfalle könnte da sogar die (fristlose) Kündigung des "Spenders" drohen.



Zitat (von Alter Sack):
und die Verwendung eines vernünftigen Verlängerungskabels zusichern.

Das dürfte wohl nicht reichen.
Eher die fachgerechte Verlegung einer Versorgung durch ein entsprechend zugelassenes Unternehmen könnte hier was bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42459 Beiträge, 14738x hilfreich)

Als bei mir im Haus letztmalig ein wirklich vernünftiges Verlängerungskabel gelegt wurde, war die Folge bei mir ein zertrümmerter Oberarm einschließlich kaputter Schulter, eine Naht auf der Stirn, eine Gehirnerschütterung = mit Unterbrechungen 6 Wochen Krankenhaus, REHA, das ganze Trallalla. Und ich bin nicht blind, war bis dahin "voll funktionsfähig." So viel zu vernünftigen Verlängerungskabeln.

wirdwerden

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#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was unter anderem daran liegt, das die ganzen Gesetze und Verordnungen für Energie und Strom halt nicht für Kuchen gelten.


Statt so eine nebulöse Stellungnahme abzugeben solltest Du vielleicht konkret benennen wo du ein Verstoß gegen Gesetzte oder Verordnungen siehst. Im Rahmen einer nachbarlichen Hilfe ist auch ein Stromüberlassung nicht verboten nicht verboten.

Zitat (von Harry van Sell):
Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung des Eigentums des Vermieters und Gefahr für Leib und Leben der anderen Mieter gehen den Vermieter schon etwas an.


Da es in der Frage nicht um die technische Umsetzung der Stromüberlassung geht ist die Spekulation über "eine Gefährung von Leib und Leben" wenig hilfreich und bezogen auf die Ausgangsfrage abwegig.

Zitat (von Harry van Sell):
Eher die fachgerechte Verlegung einer Versorgung durch ein entsprechend zugelassenes Unternehmen könnte hier was bringen.


Hier geht es aber nicht um eine dauerhafte Elektroinstallation. Deiner Interpretation nach müssten Kabeltrommeln und Verlängerungskabel wohl verboten sein, sind sie aber nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Als bei mir im Haus letztmalig ein wirklich vernünftiges Verlängerungskabel gelegt wurde, ...


Darf ich fragen was passiert ist? Bist Du über das Kabel gestolpert weil ein quer über einem Verkehrsweg lag?
Das hätte dann aber nichts mit dem "Kabel an sich" zu tun, denn gleiches gilt für alle Dinge über die man stolpern kann (z.B. ein Besen der auf dem Boden liegt).

-- Editiert von Alter Sack am 29.07.2021 18:30

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129775 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Statt so eine nebulöse Stellungnahme abzugeben solltest Du vielleicht konkret benennen wo du ein Verstoß gegen Gesetzte oder Verordnungen siehst.

§ 13 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung und ein paar Teile der VDE bzw. DIN / ISO



Zitat (von Alter Sack):
Da es in der Frage nicht um die technische Umsetzung der Stromüberlassung geht ist die Spekulation über "eine Gefährung von Leib und Leben" wenig hilfreich und bezogen auf die Ausgangsfrage abwegig.

Was soll bezogen auf die Ausgangsfrage abwegig sein? Körperverletzung ist nicht rechtens, die Schaffung einer Brandgefahr ebenfalls nicht.



Zitat (von Alter Sack):
Hier geht es aber nicht um eine dauerhafte Elektroinstallation.

Irrelevant.

Wie kommt man eigentlich auf die abwegige Theorie, das nicht dauerhafte Elektroinstallation stümperhaft sein dürfen.
Schon mal überlegt, das auch da die physikalischen Gesetze gelten?



Zitat (von Alter Sack):
Deiner Interpretation nach müssten Kabeltrommeln und Verlängerungskabel wohl verboten sein,

Nö. Sprengstoff ist es ja auch nicht, insofern ist des nicht wirklich ein Argument.
Schon mal überlegt, weshalb diese diverse Prüfungen überstehen müssen / Zulassungen / Zertifkate benötigen, bevor sie hier verkauft werden dürfen?



Zitat (von Alter Sack):
Das hätte dann aber nichts mit den "Kabel an sich" zu tun,

Stimmt, da ist es irrelevant, ob ein vernünftiges Verlängerungskabel verwendet wurde, wenn es "unvernünftig" verlegt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§ 13 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss


Unsinn hoch drei!!! Benenne doch konkret was du meinst! Es ist nicht grundsätzlich verboten Strom über ein Verlängerungskabel an seinen Nachbarn zu verschenken.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man eigentlich auf die abwegige Theorie, das nicht dauerhafte Elektroinstallation stümperhaft sein dürfen.


Die "stümperhafte Verlegung" ist aber etwas was zu einfach mal so unterstellst!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
§ 13 gelesen?


Ja!

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#19
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14929 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

ich hatte nicht ohne Grund nach dem Grund gefragt.
Grundsätzlich untersagen die Versorger nämlich die Weitergabe an andere Haushalte - normalerweise interessiert das aber niemanden.
Wenn beispielsweise irgendetwas an der Stromversorgung defekt ist, der Elektriker aber etwas länger für die Reparatur braucht, dann hat sicher niemand etwas dagegen, wenn man sich kurzzeitig Strom von einem Nachbarn holt (etwa für den Eisschrank, die Telefonanlage u.s.w.).

Hier wurde aber offenbar der Strom mangels Zahlung abgestellt, und in einem solchen Fall wird der Versorger das imho nicht dulden (soweit er davon erfährt natürlich).

Ob der Vermieter das verbieten darf möchte ich nicht beurteilen, das Gefahrenpotential ist aber nicht größer als wenn sein Mieter alleine ein Verlängerungskabel benutzt (und das darf er).

Achtung: Eine gewöhnliche Steckdose ist nicht geeignet, dauerhaft große Lasten abzugeben (24h lang 15 Ampere, und die Steckdose schmilzt davon). Daher: Hängt der Nachbar seine gesamte Wohnung daran könnte das problematisch werden.
Das sollte auch jeder bedenken, der sein E-Auto via 230 Volt aufladen möchte.

Stefan

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42459 Beiträge, 14738x hilfreich)

Um auf die Frage von @ alter Sack zu antworten. Es war ein sicheres Kabel, von Wohnung a zu Wohnung b über das Treppenhaus verlegt. Am Rand, eigentlich nichts böses, sollte man meinen. Es ist trotzdem passiert, die Höhe des Schmerzensgeldes wird gerade in einem Gerichtsverfahren ausgehandelt, der Grund ist anerkannt. Kabel durch Treppenhäuser u.s.w. dürfen nicht so einfach rumfliegen wie in einer Privatwohnung. Und auch durch Fenster von Wohnung zu Wohnung, das geht gar nicht. Einmal eben aus sicherungstechnischen Gründen, aber auch, weil die Gestaltung des äußeren Teils des Hauses letztlich Sache des Eigentümers/Vermieters ist.

Es bleibt unserem Retter doch unbenommen, den Freund in seiner Wohnung zu helfen, indem er eben Zugang zu Steckern und Herd ermöglicht. Das ist doch prima und gefährdet niemanden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Andere könnten das glauben


Dann benenne doch bitte den konkreten Denkfehler in der Auslegung des §13 NAV. Wo soll dort die Weitergabe von Strom an seinen Nachbarn grundsätzlich untersagt sein?


-- Editiert von Alter Sack am 29.07.2021 19:23

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kabel durch Treppenhäuser u.s.w. dürfen nicht so einfach rumfliegen wie in einer Privatwohnung.


Da stimme ich dir voll zu. Deshalb kann der VM dies im Treppenhaus auch untersagen.

Zitat (von wirdwerden):
Und auch durch Fenster von Wohnung zu Wohnung, das geht gar nicht. Einmal eben aus sicherungstechnischen Gründen, aber auch, weil die Gestaltung des äußeren Teils des Hauses letztlich Sache des Eigentümers/Vermieters ist.


Auch da gebe ich dir bezogen auf die äußere Gestaltung Recht. Der VM kann dies untersagen. Die korrekte sicherheitstechnische Umsetzung ist eine andere Frage, natürlich muss die Sicherheit gewährleistet sein.

Allerdings hatte ich in meinem Beitrag #8 auf die Variante: Balkon an Balkon hingewiesen, dort wo Mietraum A unmittelbar an Mietraum B grenzt (also auch kein Teil der Außenfassade betroffen und das Kabel für Dritte von Außen nicht sichtbar ist). Hier wird es der VM eben nicht verbieten können.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42459 Beiträge, 14738x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht, es geht um die Form, wie es passiert. Und da gibt es nun mal Regeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129775 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hier wurde aber offenbar der Strom mangels Zahlung abgestellt, und in einem solchen Fall wird der Versorger das imho nicht dulden (soweit er davon erfährt natürlich).

Viel mehr als "bitte bitte" beim Lieferanten zu machen kann der auch nicht. Der "Versorger" hat da nämlich rein gar nichts zu sagen.
Er könnte aber den Netzbetreiber informieren, die sind da in solchen Fällen dann doch recht fix in der Reaktion.



Zitat (von reckoner):
Grundsätzlich untersagen die Versorger nämlich die Weitergabe an andere Haushalte

Nichtige AGB Klauseln lassen sich nicht so wirklich gut durchsetzen. Wäre die Klausel wirksam (ja, es gibt welche), dann hätte man da auch ein Problem. Da könnte der Lieferant dann tatsächlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / -klage vom Stapel lassen.



Zitat (von reckoner):
Wenn beispielsweise irgendetwas an der Stromversorgung defekt ist, der Elektriker aber etwas länger für die Reparatur braucht, dann hat sicher niemand etwas dagegen, wenn man sich kurzzeitig Strom von einem Nachbarn holt (etwa für den Eisschrank, die Telefonanlage u.s.w.).

Es geht hier aber nicht darum ob wer "was dagegen hat" ...



Zitat (von reckoner):
Daher: Hängt der Nachbar seine gesamte Wohnung daran könnte das problematisch werden.

Da reicht schon wesentlich weniger. Mit etwas Pech ist das ein alter Staubsauger oder ein Elektrogrill.



Hier auch ein interessanter Fall
https://www.ifs-ev.org/strom-aus-der-nachbarwohnung/
Nachdem Brandermittler der Kripo, Staatsanwaltschaft und Schadenermittler der Versicherungen vor Ort waren wurde den beiden die Bedeutung von § 13 NAV auch langsam klar ...



Zitat (von Alter Sack):
Dann benenne doch bitte den konkreten Denkfehler in der Auslegung den §13 NAV

Einem ahnungslosen Laien alle Feinheiten von
Zitat:
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

zu erklären dürfte nicht nur den Rahnen des Threads sondern auch den des Forums sprengen.

Fangen wir mal mit was einfachen an, was genau hat man denn an
Zitat:
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ... , erweitert, ... werden.

nicht verstanden?



Zitat (von wirdwerden):
die Höhe des Schmerzensgeldes wird gerade in einem Gerichtsverfahren ausgehandelt

[ironie]Hoffentlich nicht mit Alter Sack als Richter, nach dessen Theorie bekämst Du nichts, weil bei temporären Anlagen die Regeln bei ihm ja nicht gelten.[/ironie]


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14929 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er könnte aber den Netzbetreiber informieren, die sind da in solchen Fällen dann doch recht fix in der Reaktion.
Natürlich war mit "Versorger" der Netzbetreiber gemeint (halt die üblichen Stadtwerke, die sind oft beides).

Zitat:
Es geht hier aber nicht darum ob wer "was dagegen hat" ...
Doch, darum geht es, nur darum. Der TS fragt, ob der Vermieter, der da was gegen hat, das durchsetzen kann.
Und konkret kann er das ganz einfach, und zwar indem er den Versorger (s.o.) informiert. Es ist schließlich immer das Einfachste, andere machen zu lassen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
nicht verstanden?


Nein nicht verstanden. Denn natürlich sind "unzulässige Rückwirkungen" immer auszuschließen, das betrifft den Anschlussinhaber und ändert sich auch durch ein Verlängerungskabel nicht.

... und in (1) steht: ...Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung
überlassen, so bleibt er verantwortlich.

Das heißt wenn der Nachbarn an Ende des Verlängerungskabel Mist baut steht der Anschlussinhaber dem Netzbetreiber in der Verantwortung. Das ist aber nicht mit einen grundsätzlichen Verbot der Weitergabe gleich zusetzen.

Zitat (von Harry van Sell):
Einem ahnungslosen Laien alle Feinheiten von


Darf ich dich fragen über welche Qualifikation du auf dem Gebiet des Elekro-Handwerks verfügst? Oder beruht deine Expertise lediglich auf einer juristischen Interpretation des Verordnungstextes?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Darum geht es doch gar nicht, es geht um die Form, wie es passiert. Und da gibt es nun mal Regeln.


Regeln gibt es für alles. Deshalb darf der VM es in der einen Umsetzungsform verbieten, in der anderen Umsetzungsform aber nicht!

-- Editiert von Alter Sack am 29.07.2021 19:55

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7510 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Zitat (von Harry van Sell):
Was unter anderem daran liegt, das die ganzen Gesetze und Verordnungen für Energie und Strom halt nicht für Kuchen gelten.


Statt so eine nebulöse Stellungnahme abzugeben solltest Du vielleicht konkret benennen wo du ein Verstoß gegen Gesetzte oder Verordnungen siehst. Im Rahmen einer nachbarlichen Hilfe ist auch ein Stromüberlassung nicht verboten nicht verboten.

So ist es. Ebenso ist es nicht unzulässig, mit Verlängerungskabeln zu hantieren, die braucht der Mieter ja auch mal in der eigenen Wohnung.
"Dauerhaft" könnte im Treppenhaus wegen Stolpergefahr untersagt werden, von einem Balkon zum danebenliegenden nicht, denn das verursacht keine besonderen Gefahren. (Sollte der "Strombezieher" zu viele Verbraucher an die Verlängerung hängen, fliegt beim "Lieferanten" die Sicherung raus.)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7510 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hier auch ein interessanter Fall
https://www.ifs-ev.org/strom-aus-der-nachbarwohnung/
Nachdem Brandermittler der Kripo, Staatsanwaltschaft und Schadenermittler der Versicherungen vor Ort waren wurde den beiden die Bedeutung von § 13 NAV auch langsam klar ..

Der mit dem EP nicht die Bohne was zu tun hat... *seufz*

"Das Feuer war durch einen Kurzschluss an einer Elektroleitung entstanden, die im Flur der Wohnung von der Decke hing und zum Verteilerkasten geführt hatte."

Das ist nun das genaue Gegenteil eines Verlängerungskabels, das auf der einen Seite in einer Steckdose steckt und auf der anderen Seite über eine Buchse Strom liefert. (Das nutzt der Mieter auch, wenn er vor dem Haus sein Auto mit dem Staubsauger aussaugt und dabei den Staubsauger mit einem Verlängerungskabel aus seiner Wohnung mit Strom versorgt...)

0x Hilfreiche Antwort

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