Hallo,
Folgende Situation:
Wir bewohnen als Eigentümer unser Reihenhaus.
Insgesamt sind es 5 Reihenhäuser, welche vom jeweiligen Eigentümer bewohnt werden.
Vor den Häusern befinden sich 2 Parkplätze, die vom öffentlichen Verkehr über eine Grünfläche abgetrennt und über eine Zufahrt zugänglich sind.
Diese Parkplätze sind Gemeinschaftseigentum aller 5 Häuser mit je 1/5 Anteil.
Nun hat unsere Nachbarin einen Teil ihres Hauses vermietet bzw Bewohner aufgenommen, die nicht Eigentümer sind.
Diese Mieter/Bewohner nutzen den Parkplatz, ohne das eine Absprache erfolgte.
Meine Frage ist, ob Nichteigentümer diesen Parkplatz rechtmäßig, ohne Zustimmung aller Eigentümer, nutzen dürfen, oder ob man Nichteigentümern das Parken auf diesen Parkplätzen (z.B. durch Beschilderung) untersagen und zur Räumung auffordern kann.
LG
Mieter/Bewohner des Nachbarn parkt auf Gemeinschaftsparkplatz der Eogentümer
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Grundsätzlich dürften Mieter/Bewohner auch Gemeinschaftseigentum nutzen ohne das die anderen Eigentümer irgendeine Form der zustimmung geben müssten.
Was hier der Fall ist, da müsste man halt mal in den Unterlagen schauen, wie diese Parkplatze bzw. das Gemeinschaftseigentum daran genau deklariert wäre.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Parkplätze sind in den Unterlagen nicht genauer zugewiesen/beschrieben.
Mein (theoretisch, abstrakter) Einwand wäre allerdings, dass durch die Mitnutzung der weiteren Bewohner der Nachbarin eine ungleiche Benachteiligung der anderen Eigentümer ensteht, da quasi „jedem Haus/jeder Partei nur 1/5 gehört" und somit die Nachbarin samt Bewohnern den Parkplatz real mehr beansprucht und der reale Anteil von 1/5 der anderen Eigentümern somit nicht mehr gegeben ist.
Und: Haben Eigentümer keinen Vorrang vor Nichteigentümern?
(Ich hoffe, dass ihr meinen Einwand sinngemäß verstanden habt )
Könnte man mit dieser Erklärung Nichteigentümern die Nutzung untersagen?
LG
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Zitat:Und: Haben Eigentümer keinen Vorrang vor Nichteigentümern?
Nein: Wenn der Eigentümer sein Haus vermietet, dann kann der Mieter auch den Parkplatz nutzen.
Wenn das so formuliert ist, dass jedem Hauseigentümer ein P zusteht, dann kann einer nicht zwei belegen. Es kommt m. E. auf die genaue Formulierung an.
Du schreibst oben etwas von nicht zugewiesen.
Wenn es auch keine weiteren Gebrausregelungen gibt, dürfen alle Eigentümer ungeachtet der Eigentumsanteile alle Parkplätze nutzen.
Die Eigentümergemeinschaft sollte sich also auf Gebrausregeln verständigen.
Berry
Ich habe das so verstanden, dass es 5 Eigentümerparteien und 10 gemeinschaftliche Parkplätze gibt. Jeder Partei würden also rechnerisch zwei Parkplätze zustehen, auch wenn nur ein Fahrzeug vorhanden ist. Diese Parkplätze sind zudem nicht speziell zugewiesen.
Nun kommt aber eine sechste (Miet)Partei ins Spiel. Diese beansprucht aber ebenfalls einen Parkplatz.
Damit haben die Vermieter und deren Mieter auf einmal Bedarf an 3 (oder mehr) Stellplätzen, die sie auch besetzen.
Somit steht einer Eigentümerpartei rechnerisch ein Platz weniger zur Verfügung. Aufgrund der fehlenden persönlichen Zuweisung kann man auch nicht auf einen bestimmten Platz bestehen - weil ein Anspruch auf genau diesen einen Stellplatz nicht besteht.
In der Summe sind also zu wenig Stellplätze vorhanden und die später heimkehrenden Eigentümer müssen ggf. auf der Straße parken.
Habe ich das so halbwegs richtig erfasst?
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