Hallo zusammen.
Seit 3 Monaten habe ich sehr große Schwierigkeiten mit meinem Nachbar im Mietshaus. Zur Aufklärung, ich wohne im ersten Stock zur Miete, mein "Nachbar" im Erdgeschoss. Dort lebt ein "pubiertendes Kind" mit seiner alleinerziehender Mutter. Der Vermieter hat in jedem Stockwerk bereits mehrere Rauchmelder installiert, sowie auch in den dazu gehörigen Wohnungen. Nur bei meinem "Nachbar", der ein Stockwerk unter uns wohnt, noch nicht. Da die besagte Dame, bzw. der Sohn, NIE die Türe aufmachen, obwohl sie da sind (laute Musik etc). Der Sohn der besagten Dame, raucht "Shisha. Soweit gar kein Problem, nur öffnet diese Person dabei KEINERLEI Fenster... der ganze Rauch gelangt in die Gänge und dabei geht einer meiner Feuermelder los. Nicht nur einer, sondern sogar zwei weitere in der Wohnung selbst. Habe daher echt die "schnautze" voll.
Bin daher am überlegen, ob ich in Zukunft bei jedem Feuermelder, der Alarm schlägt, die Feuerwehr rufe. Der ganze "Gang", sowie meine "Wohnung" stinkt daher regelmäßig nach dem süßen Geschmack des Nachbars.
Droht mir daher eine Strafe, wenn ich die Feuerwehr rufe? Die Mutter hat ihren Sohn einfach nicht im Griff, der Feuermelder geht in 2 Wochen mindestens 5 mal los... sei es im Gang oder in meiner Wohnung.. Der Vermieter versucht auch ständig sein Glück, nur sind die besagten "Nachbarn" selten anzutreffen, bzw. der Sohn möchte nicht, dass ein Feuermelder installiert wird.
Die ganze Wohnung stinkt wie gesagt, nach dem süßen Duft dieser Shisha und die Feuermelder gehen los...
Über Rat wäre ich sehr dankbar. (natürlich habe ich bereits mit der Mutter gesprochen, doch sie kann sich nicht durchsetzen gegenüber ihrem Sohn).
Mietshaus, Nachbar "nie da"
Nur mal so, damit ich das auch richtig vertehe ... der "Rauch" 1 (in Worten: EINER) Shisha dringt aus der Wohnung, in der die Fenser fest verschlossen sind, durch die geschlossene Wohnungstür, nimmt den Weg durch den Hausflur, ein Stockwerke höher, durch Ihre geschlossene Wohnungstür, sucht in der Wohnung einen Rauchmelder, den er dann auslöst? ... sicher dass der Sohn der Nachbarin raucht?
Richtig erfasst. Der Rauch dringt durch das Erdgeschoss bis hoch in den 2. Stock. Dort wohnt allerdings sein Opa und dem ist es herzlichst egal. Mir allerdings nicht, wenn der Rauch durch die Wohnungstür gelangt (1. Stock).
P.S. Upvote kam von mir, weil ich deinen Beitrag downvoten wollte.
-- Editiert von Logitech123 am 22.10.2016 18:39
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Zitat :Richtig erfasst.
Überaus unglaubwürdig.
Auf den Kosten für den Einsatz wird man dann sitzen bleiben, eine Anzeige für den Missbrauch des Notrufes gibt es obendrauf.
Dabei wird denn ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Wahrscheinlichkeit des Auslösens klären.
Am besten filmst Du die Qualmwolke die bei Dir durch die Wohnung wabert und auch wie sie unten heraus quillt.
Zitat :der Feuermelder geht in 2 Wochen mindestens 5 mal los... sei es im Gang oder in meiner Wohnung.
Das wäre dann doch ein Grund mal kräftig die Miete zu mindern. Eventuell rafft sich der Vermieter dann mal auf, das die Durchlässigkeit der Wohnungstüren zu ändern.
Mit welcher Begründung hat er denn die Mängelbeseititgung abgelehnt?
Zitat :Droht mir daher eine Strafe, wenn ich die Feuerwehr rufe?
Nein.
Aber es entspricht nicht allgemeiner Lebenserfahrung dass ein ordentlich funktionierender Rauchmelder auf den Rauch einer Shisha aus dem Stockwerk darunter reagiert.
Zitat :Der Rauch dringt durch das Erdgeschoss bis hoch in den 2. Stock. Dort wohnt allerdings sein Opa und dem ist es herzlichst egal. Mir allerdings nicht, wenn der Rauch durch die Wohnungstür gelangt (1. Stock).
Wird hier möglicherweise Rauch mit Geruch gleichgesetzt? Der Rauch meiner Tabakpfeife, der im Ursprung deutlich intensiver ist als der Rauch der Wasserpfeife verflüchtigt sich in spätestens in einem Meter Höhe.
Berry
Zitat :Zitat :Droht mir daher eine Strafe, wenn ich die Feuerwehr rufe?
Nein.
Aber es entspricht nicht allgemeiner Lebenserfahrung dass ein ordentlich funktionierender Rauchmelder auf den Rauch einer Shisha aus dem Stockwerk darunter reagiert.
Zitat :Der Rauch dringt durch das Erdgeschoss bis hoch in den 2. Stock. Dort wohnt allerdings sein Opa und dem ist es herzlichst egal. Mir allerdings nicht, wenn der Rauch durch die Wohnungstür gelangt (1. Stock).
Wird hier möglicherweise Rauch mit Geruch gleichgesetzt? Der Rauch meiner Tabakpfeife, der im Ursprung deutlich intensiver ist als der Rauch der Wasserpfeife verflüchtigt sich in spätestens in einem Meter Höhe.
Berry
Geruch der Feuermelder auslöst?
... ich stelle mir grad die immensen Rauchschwaden vor, die regelmäßig das Treppenhaus vernebeln .... 2 Stockwerke hochschadern ... die Wohnungen (und dortigen Feuermelder außer Acht lassend), vor der Tür des Nachbarn ... verschlossen, aber doch noch so dicht und so stark, dass sie auch dieses Hindernis überwinden können um dann den Rauchmelder auszulösen ... das ist ...
#3
Zitat:Überaus unglaubwürdig.
-- Editiert von AltesHaus am 22.10.2016 20:41
Zitat :Geruch der Feuermelder auslöst?
Nee, so hatte ich es nicht gemeint. Mehr in Richtung Geruch als Auslöser der Befindlichkeit.
War wohl missverständlich. Entschuldigung.
Berry
Es ist nicht der Geruch, der den Feuermelder auslöst (ist das überhaupt möglich?!), sondern der Rauch selbst.
Das Treppenhaus ist wie ein dichter Nebel, man sieht fast gar nichts.
Zuerst geht der Feuermelder vor der Eingangstür zu meiner Wohnung (1. Stock) los. Danach der im Gang in der Wohnung und zu guter letzt, dann selbst noch im Kinderzimmer.
P.S. heute nacht um 1:30 ging er schon wieder los.. man hat fast nichts mehr gesehen
p.p.s. er benutzt irgendeine Shisha mit inkusiven Dampfer... die produziert nochmal mehr Rauch (wohl rein auch nur zur Optik)
In vergleichbaren Fällen sind schon 20% Mietminderung als rechtens anerkannt worden.
Dafür muss der Vermieter erst schriftlich aufgefordert werden das zu beseitigen.
Die MIetminderung kann sich der Vemieter vom Verursacher wiederholen.
Zitat :In vergleichbaren Fällen sind schon 20% Mietminderung als rechtens anerkannt worden.
Dafür muss der Vermieter erst schriftlich aufgefordert werden das zu beseitigen.
Die MIetminderung kann sich der Vemieter vom Verursacher wiederholen.
Den Beweisantritt möchte ich sehen, Shishanebelschwaden, die durch geschlossene Türen, ein Treppenhaus, wieder durch geschlossene Türen zum Rauchmelder wadern um diesen dann auszulösen. Das dürfte einen Ortstermin wert sein. Beweispflichtig ist der Mieter ...
Wer soll das denn bitte glauben?
Also, wenn es wirklich so verraucht ist im Hausflur und sogar in der Wohnung, dass man nichts mehr sieht, dann würde ich aber sofort die Feuerwehr rufen. Die kann dann ja sicher bestätigen, dass man die Hand vor Augen nicht mehr sehen kann und wird hoffentlich die Rauchquelle ausmachen können.
Vorstellen kann ich mir das allerdings nicht.
Und falls die Rauchmelder wirklich ständig losgehen wegen mehr oder weniger nichts - wie gesagt, den dichten Nebel im Flur kann ich mir nicht vorstellen, selbst wenn man neben einem Kettenraucher wohnt, hängen keine dicken Rauchschwaden im Hausflur - , dann stimmt vielleicht mit denen was nicht. Dann gehen die auch los, wenn ich in der Adventszeit die Kerzen am Adventskranz auspuste oder wie?
-- Editiert von Yogi1 am 24.10.2016 07:46
Problemlos! Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich habe selbst eine Shisha. Nein, ich rauche nicht. Das war ein Mitbringsel aus dem Urlaub und wir haben diese mal bei einer Feier ausprobiert. Unser ganzes Haus (3 Stockwerke) waren vernebelt und das obwohl die Türen geschlossen und die Fenster im entsprechenden Raum gekippt waren. Den Einsatz der Feuerwehr wird der Fragesteller allerdings selbst bezahlen müssen, da er genau weiss, dass es eben nicht brennt und die Feuerwehr somit unnötigerweise beschäftigt.Zitat :Den Beweisantritt möchte ich sehen,
Ohne meine Billigung (der es aber auch nicht bedarf) besitzen einige unserer Mieter auch Shishas und nutzen diese. In keinem unserer Objekte ist es zu einer Belästigung der beschriebenen Art gekommen und mal nicht vergessen, wir reden hier von geschlossenen Wohnungseingangstüren und nicht Zimmertüren.
Der Beweisantritt dürfte fehlschlagen, da die Beeinträchtigung in der Form wie beschrieben nicht nachgewisen werden kann, oder meinen SIe, dass im Fall einer Klage das verklagte Büblein den angeblichen Qualmer nimmt? Eher nicht und andere "Zeugen" als den TE wird es nicht geben. Das Ding ist wäre nicht zu gewinnen.
Die Schilderung des TE halte ich nach wie vor für äußerst unglaubwürdig.
-- Editiert von AltesHaus am 24.10.2016 10:28
Also, ich war mal mit Arbeitskollegen in einer "Shisha-Bar". Selbst da, obwohl wir nicht die einzigen waren in dem Lokal, die geraucht haben, war es nicht so "vernebelt", dass man nichts mehr sehen konnte.
sorry, doppelt
-- Editiert von Yogi1 am 24.10.2016 10:35
Es geht nicht darum, dass man nichts mehr sehen kann, sondern dass Rauch sichtbar ist und dieser die Rauchmelder auslöst. Dazwischen liegen Welten!
Zitat :Es geht nicht darum, dass man nichts mehr sehen kann, sondern dass Rauch sichtbar ist und dieser die Rauchmelder auslöst. Dazwischen liegen Welten!
Eben ...
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