Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,
ich bin neu hier und hoffe, mit Erfahrungsberichten bzw. Tipps den richtigen Weg zu finden. Kurz zur Ausgangslage:
- WEG mit 3 Parteien
- Seit Jahren ist eine Partei nur darauf aus, Stress auszuüben - in Form von regelmäßigen Beleidigungen, auflauerm und teilweise auch handgreiflichen Auseinandersetzungen und regelmäßigen Vergraulen der Verwalter
- Leider passiert das o.g. immer so gut wie nie mit Zeugen, da diese Partei durch „auflauern" stehts drauf achtet, keine Zeugen im Umfeld zu haben und damit wissentlich eine „Aussage gegen Aussage-Situation" zu schaffen, wi Anwälte stehts sagen „da kann man nicht viel machen"
- Die ganze Nachbarschaft ausserhalb der WEG (ist ne kleine Strasse mit einigen Einfamilienhäusern drumherum) kennt aber das Problem und die Problematik mit dieser einen Partei
Jetzt ist es sogar dazu gekommen, das diese Partei mal wieder handgreiflich im Keller geworden ist - Polizei ist mit im Spiel hierbei (Anzeige etc.) und man muss mal gucken, was hier wieder draus wird (mal wieder keine Zeugen). Das größte Problem ist aber jetzt, das der Verwalter ausserordentlich gekündigt hat wohl wegen diesen Vorfall. Er kennt ebenfalls die Situation im Haus und hat bereits bei der letzten Versammlung solche Andeutungen gemacht.
Wir wechseln alle 2-3 Jahre den Verwalter mit entsprechenden hohem Aufwand und es wird immer schwieriger, einen Verwalter überhaupt zu finden. Massgeblich für dieses Problem ist diese sehr schwierige Miteigentümer-Partei.
Ich bin mittlerweile soweit, hier eine Entzihungsklage (Abhängig vom Ausgang der letzten Handgreiflichkeit) oder zumindest eine Unterlasungsklage (Ständiger provozierter Wechsel der Verwaltung und damit verbundene. Aufwand/Kosten) einzureichen.
Mit dieser Partei zu reden har kein Sinn, da nicht null Selbtreflektion und nur deren Wort gilt. Selbst ein Mediator ist abgelehnt worden.
Was wären Eure Gedanken dazu? Vielen Dank!
R
Miteigentümer seit Jahren feindlich / Persönlicher Angriff / Verwalter gibt auf
13. September 2024
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Frage vom 13. September 2024 | 08:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miteigentümer seit Jahren feindlich / Persönlicher Angriff / Verwalter gibt auf
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 13. September 2024 | 18:53
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWas wären Eure Gedanken dazu? :
Für eine Klage braucht es möglichst substantiierte Beweise für das Vergehen der Gegenseite.
In sofern sehe ich da ein Problem, so ganz ohne Beweise.
Noch wesentlich solidere Beweis benötigt man für eine gut Erfolgsaussicht einer Klage zwecks Entziehung von Wohneigentum - denn das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, da legen die Gerichte die Latte besonders hoch.
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