Ich habe ein Wochenendgrundstück zur Pacht von der Gemeinde, wie alle meine Nachbarn. Jeder hat seine eigene Klärgrube, außer mein Nachbar. Ich gestatte ihm, seit ich das Häuschen gekauft habe (vor ca. 15 Jahren), weil mein Vorgänger ihm das auch schon erlaubte, seine Abwässer mit in meine Klärgrube zu lassen. Schriftliches gibt es dazu nicht. In letzter Zeit gibt es immer mehr Differenzen zwischen uns.
Meine Frage: Kann ich ihm die Einleitung seines Abwassers verweigern bzw. kündigen?
Es gibt keinen Nutzungsvertrag oder sonstige Schriftstücke. Mein Vorgänger hat ihm das damals einfach so gestattet. Doch da sich mittlerweile der Preis für die Entsorgung auf 18,- Euro pro m3 beläuft, möchte ich die komplizierten Rechnereien nicht mehr.
Ich habe schon einmal mit einer Anwältin dieses Problem besprochen und sie sagte, dass ich ihm lediglich eine angemessene Kündigungsfrist einräumen muss, in der er die Gelegenheit hat, sich eine eigene Klärgrube zu setzen. Schwieriger wäre es bei einem ersten Wohnsitz, da es aber nur ein Ferien-Wohnsitz ist, wäre nur eine Kündigung nötig.
Weiß jemand etwas darüber? Ihr würdet mir sehr helfen. Danke
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Mitnutzung meiner Klärgrube durch meinen Nachbarn
8. Juli 2010
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Frage vom 8. Juli 2010 | 19:47
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitnutzung meiner Klärgrube durch meinen Nachbarn
#1
Antwort vom 9. Juli 2010 | 14:10
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 842x hilfreich)
Hallo BunteBiene,
warum glaubst du, dass ein Forum Dir eine bessere Auskunft gibt, als Deine Anwältin? Es ist so, wie sie Dir sagte: solange keine Grunddienstbarkeit zur Nutzung der Abwassergrube existiert, kannst Du Deinem Nachbarn mit angemessener Frist die Nutzung kündigen.
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