Hi,
unser Nachbarhaus (8 Wohneinheiten) wird vom Eigentümer nur als Geldquelle genutzt.
Investiert wurde seit Jahren nix mehr.
Das Dach hat mehrere halblose Pfannen, welche ab und an nach unten fallen.
Jetzt ist solch eine auf meinen Roller gefallen und hat die Anzeigeeinheit und den Tank beschädigt.
Der Eigentümer des Hauses behauptet, dass meine Versicherung diesen Schaden bezahlen muss und nicht seine.
Es sind in der Vergangenheit immer wieder Dachpfannen auf die Straße oder auf Nachbargründstücke gefallen.
Beschwerden wurden immer wieder ignoriert.
Muss ich jetzt tatsächlich für den mir erbrachten Schaden gerade stehen? Ich kann es eingendlich nicht glauben!!
lg
claudy
Motorroller von dachziegel schwer beschädigt
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



ZitatJetzt ist solch eine auf meinen Roller gefallen :
Könnte man das beweisen?
ZitatEs sind in der Vergangenheit immer wieder Dachpfannen auf die Straße oder auf Nachbargründstücke gefallen. :
Dann ist doch sehr fraglich, was einen dazu treibt, irgendwas von Wert dort hinzustellen...
ZitatMuss ich jetzt tatsächlich für den mir erbrachten Schaden gerade stehen? :
Erst mal ist der Vermieter in der Pflicht. Allerdings nur teilweise, denn das Eigenverschulden wird hier wohl angemessen beachtet werden.
Wenn man keine Versicherung hat die das zahlt, wird es - mindestens teilweise - darauf hinauslaufen.
1. die Dachziegel lag zerbrochen daneben und Reste davon auf dem Roller verteilt
2. ist halt mein Grundstück, was an diesem Haus angrenzt
wenn ich mir überlege, dass 2 Stunden vorher die Kinder meiner Freundin dort gespielt haben. O-ha
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Zitatwenn ich mir überlege, dass 2 Stunden vorher die Kinder meiner Freundin dort gespielt haben. O-ha :
Dann sollten die Kinder dort nicht mehr spielen
ZitatBeschwerden wurden immer wieder ignoriert. :
Wenn Gespräche und andere direkte Hinweise ignoriert werden, von der Immobilie aber tatsächlich eine Gefährdung ausgeht, wäre der nächste Weg zur Kommune.
Die Gemeinde kann per Bescheid ein Instandsetzungsgebot [§ 177 BauGB] erlassen und so die zur Instandsetzung erforderlichen Handlungen "erzwingen".
Alternativ kann man auch über die untere Bauaufsicht versuchen, eine entsprechenden Aktivitäten zu veranlassen.
Sollte alles nicht fruchten bleibt nur noch der Klageweg und eine weiträume Absperrung der Gefahrenzone.
Mal so ganz nebenbei - Kinder bewusst an einem Ort spielen lassen, von dem man weiß, dass dort regelmäßig Dachziegel runterfallen, das ist schon eine Kindeswohlgefährdung.
ZitatMal so ganz nebenbei - Kinder bewusst an einem Ort spielen lassen, von dem man weiß, dass dort regelmäßig Dachziegel runterfallen, das ist schon eine Kindeswohlgefährdung. :
Ihr tut richtig so, als wäre der Hauseigentümer im Recht! Man muss sich nach ihm richten.
Wenn aber MIR der Garten gehört, können meinen Kinder dort spielen! Und wenn Ziegel vom Haus fallen, haftet der Hausbesitzer!
Allerdings scheint es ja so, dass das öfters passiert. Deshalb wundert es mich, dass bis jetzt noch niemand etwas dagegen getan hat!?
ZitatIhr tut richtig so, als wäre der Hauseigentümer im Recht! :
Nö.
ZitatWenn aber MIR der Garten gehört, können meinen Kinder dort spielen! :
Falsch.
ZitatUnd wenn Ziegel vom Haus fallen, haftet der Hausbesitzer! :
Genauso falsch.
Der Hauseigentümer wäre zwar nicht gänzlich aus der Haftung raus, aber strafrechtlich wäre hier wohl Derjenige verantwortlich, der verantwortungslos und vorsätzlich die Kinder dort spielen lässt. Selbstverständlich steht dann auch eine Kindeswohlgefährdung im Raume.
Sofern es um Schadenersatz geht, kann es passieren, das der Anteil des Hauseigentümer bis au 0% runtergeht.
Leereres gilt dann im übrigen auch für den Roller.
Wenn ich den irgendwo hinstelle, wo er beschädigt werden wird, habe ich ein Problem das "selber schuld" auf 0 zu bekommen...
ZitatIhr tut richtig so, als wäre der Hauseigentümer im Recht! :
Nein, er ist nicht im Recht.
Allerdings hört sich die Darstellung des Sachverhaltes so an, als hättest Du bewusst Deinen Roller der Gefahr ausgesetzt, dass ein Dachziegel darauf fällt.
ZitatAllerdings scheint es ja so, dass das öfters passiert. Deshalb wundert es mich, dass bis jetzt noch niemand etwas dagegen getan hat!? :
Wenn es niemand meldet. Du hast es ja bislang auch nicht gemeldet oder bist in anderer Weise dagegen vorgegangen.
Zitat:Ihr tut richtig so, als wäre der Hauseigentümer im Recht! Man muss sich nach ihm richten.
Zitat:
Nein, auf keinen Fall
Zitat:
Wenn aber MIR der Garten gehört, können meinen Kinder dort spielen! Und wenn Ziegel vom Haus fallen, haftet der Hausbesitzer!
Ja, sicher haftet der Hausbesitzer.
Und die Mutter, die vorsätzlich ihre Kinder einer tödlichen Gefahr ausliefert.
Normale Eltern schützen ihre Kinder.
Dazu sind sie auch gesetzlich verpflichtet.
Ihr habt eine recht seltsame Auffassung zum "Eigenverschulden" des TE bezüglich ab und an herabfallenden Dachziegeln.
Euer Ansicht nach, liegt man also in der Mithaftung, weil man sein eigenes Grundstück normal nutzt und vom Nachbarhaus "alle Jubeljahre" mal nen Ziegel vom Dach fällt?
ZitatEuer Ansicht nach, liegt man also in der Mithaftung, weil man sein eigenes Grundstück normal nutzt und vom Nachbarhaus "alle Jubeljahre" mal nen Ziegel vom Dach fällt? :
Ja klar. Wer die Gefährdung erkennt und dann nicht entsprechend handelt, hat eine Mitschuld.
ZitatJa klar. Wer die Gefährdung erkennt und dann nicht entsprechend handelt, hat eine Mitschuld. :
Das ist mir dann doch etwas zu pauschal.
ZitatDas Dach hat mehrere halblose Pfannen, welche ab und an nach unten fallen. :
ZitatEs sind in der Vergangenheit immer wieder Dachpfannen auf die Straße oder auf Nachbargründstücke gefallen. :
Also ich lese da nichts von "alle Jubeljahre", sondern von einer gewissen Regelmäßigkeit.
Und dann kommen wir zu einem ziemlich harten KO Kriterium
ZitatDas Dach hat mehrere halblose Pfannen, welche ab und an nach unten fallen. :
ZitatBeschwerden wurden immer wieder ignoriert. :
Man weis also nicht nur, das es dort haltlose Pfannen gibt, welche dank Schwerkraft jederzeit unvermittelt herunter fallen können (und das auch machen) und das die Gegenseite nichts dagegen macht.
Man weis also nicht nur um eine potentielle Gefahr - was alleine schon ausreichend wäre -, sondern man weis auch das diese Gefahr sich realisiert hat und weiter realisieren wird.
Und in genau solchen Fällen wird sich diese "mir doch egal" Einstellung gegen den Geschädigten wenden ...
ZitatDer Eigentümer des Hauses behauptet, dass meine Versicherung diesen Schaden bezahlen muss und nicht seine. :
Da leigt der Eigentümer völlig falsch. An seine Pflichten kommt er nicht vorbei.
Jeder Haus- und Grundbesitzer unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Kommt er dieser nicht nach kann es teuer werden. Grundsätzlich trifft den Vermieter eine allgemeine Prüfungs- und Überwachungspflicht für alle Teile des Hausgrundstücks. Einem Geschädigten stehen Schadenersatzansprüche nach §823 BGB zu. Wird eine Person aufgrund der Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht verletzt, könnte dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
§ 823 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Mein Vorschlag

An den Vermieter einen netten Einschreibebrief mit Rückschein schicken u. ihn auf seine Pflicht hinweisen. Unter Terminsetzung die Beseitigung der Gefahr u. Kostenübernahme für die Reparatur des Schadens fordern. Im Falle seiner Ignoranz rechtliche Schritte androhen unter Bezug auf § 823 BGB Schadensersatzpflicht.
Mal sehen ob er sich meldet.

ZitatEuer Ansicht nach, liegt man also in der Mithaftung, weil man sein eigenes Grundstück normal nutzt und vom Nachbarhaus "alle Jubeljahre" mal nen Ziegel vom Dach fällt? :
ZitatEs sind in der Vergangenheit immer wieder Dachpfannen auf die Straße oder auf Nachbargründstücke gefallen. :
Beschwerden wurden immer wieder ignoriert.
Das ist nicht "alle Jubeljahre", das ist regelmäßig.
Ein Kind kann durch einen solchen Dachziegel tödlich verletzt werden und eine tödliche Verletzung ist nicht sehr unwahrscheinlich.
Und eine Mutter, die ihre Kinder mit Absicht in einer solch gefährlichen Umgebung spielen lässt, macht sich auf alle Fälle mitschuldig.
ZitatAlso ich lese da nichts von "alle Jubeljahre", sondern von einer gewissen Regelmäßigkeit. :
ZitatDas ist nicht "alle Jubeljahre", das ist regelmäßig. :
Ja, einmal am Tag ist genauso regelmäßig, wie einmal im Monat, oder auch einmal im Jahr, oder ein Millenium, also von welcher Regelmäßigkeit sprechen wir denn bitte?
Und nein Dachziegel (auch welche die nicht befestigt sind) fallen nicht ohne eine gesonderte Einwirkung einfach so vom Dach.
Dazu bedarf es eines Impulses, der den Fall auslöst, in der Regel ist das bei Dachziegeln Wind, oder eine sich plötzlich lösende Last (z.B. Schneerutsch).
Man kann seine Kinder also durchaus im eigenen Garten spielen lassen, solange "das Wetter mitspielt".
ZitatEin Kind kann durch einen solchen Dachziegel tödlich verletzt werden und eine tödliche Verletzung ist nicht sehr unwahrscheinlich. :
Ok, ich geb zu dass die Wahrscheinlichkeit vermutlich höher ist, als beim Toilettengang vom Blitz getroffen zu werden, aber daraus eine vorsätzliche Kindeswohlgefährdung zu konstruieren ist mir dann doch zu weit hergeholt.
Demnach dürfte man sein Kind nur mit Ganzkörperairbag vor die Tür lassen, von den Gefahren im Haushalt mal ganz abgesehen...
ZitatUnd nein Dachziegel (auch welche die nicht befestigt sind) fallen nicht ohne eine gesonderte Einwirkung einfach so vom Dach. :
Ich darf dir Versichern, das dies schlicht und ergreifen falsch ist.
Es kann unter Umständen eines Impulse bedürfen oder auch nicht. Das gibt es diverse Faktoren.
Zitatauch einmal im Jahr, oder ein Millenium, :
Die dürfte man wohl ausschließen.
Aber alleine das es bereit mehrere Vorfälle in der Vergangenheit gab - egal ob im Abstand von Tagen, Monaten oder einen Jahr - und der Kombination der Tatsache, dass man weis, dass der Eigentümer rein gar nichts für Sicherung und Erhalt macht, reicht schon aus um Ansprüche zu verlieren.
Denn es ist einem ja bekannt, das dort eine Gefahrenquelle ist, noch dazu eine die sich jederzeit unangekündigt realisieren kann.
ZitatDemnach dürfte man sein Kind nur mit Ganzkörperairbag vor die Tür lassen, von den Gefahren im Haushalt mal ganz abgesehen... :
Äpfel und Birnen zu vergleichen bringt nichts, auch wenn beides Obst ist.
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