Müll von Nachbarn

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb523553-63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Müll von Nachbarn

Oh, wenn ich die Beiträge hier so lese denke ich dass ich falsch bin.
Ich habe nur eine Mietwohnung, seit zwei Jahren hortet ein Nachbar Biomüll auf der Terrasse was bei mir zu unzähligen Fliegen in jeder Größe in der Wohnung sorgt, sobald ich das Fenster öffne.
Der Vermieter, die Oberbayerische Heimstätte, sieht keinen Grund den Nachbarn darauf hin zu weisen. Weil der Hausmeister nie "so eine Problematik" vor Ort sieht, wie ich sie beschreibe.
Ich habe schon diverse Fotos darüber an die Sachbearbeiterin gemailt. Keine Reaktion.

Heute Morgen habe ich wieder einmal die "Sachen" von dem Nachbarn in die Mülltonne befördert.
Der Gestank, die unzähligen Insekten, Kriechtiere.... eklig.

Warum unternimmt der Vermieter hier nichts?

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fb523553-63):
Warum unternimmt der Vermieter hier nichts?

hat man sich doch schon selbst beantwortet:
Zitat (von fb523553-63):
Weil der Hausmeister nie "so eine Problematik" vor Ort sieht, wie ich sie beschreibe.




Zitat (von fb523553-63):
Ich habe schon diverse Fotos darüber an die Sachbearbeiterin gemailt. Keine Reaktion.

Sind nie angekommen - kann man das Gegenteil beweisen?



Liegen lassen und dann die Fotos ans Ordnungsamt (Seuchen und Ungeziefergefahr) und an den sozialpsychologischen Dienst (Messi-Syndrom) senden.
Des Weiteren Mängelmeldung mit gerichtsfester Zustellung an den Vermieter senden und Miete mindern.

Wenn sich nichts tut, Fotos an die Örtliche Presse senden und über die Untätigkeit der Vorgenannten beschweren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen