Mülltonnen in der Einfahrt

17. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
fb266478-30
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Mülltonnen in der Einfahrt

Hallo,

meine Mülltonnen stehen an meiner Hauswand, welche an die Einfahrt grenzt. Die Einfahrt gehört dem Nachbarn und mir zu jeweils 50 %. Dieser verlangt nun, dass ich die Tonnen von der Einfahrt entferne. Die Durchfahrtsbreite ist trotzdem großzügig vorhanden. Die Tonnen standen schon immer dort, auch bevor der Nachbar sein Haus gekauft hat, also auch bei der Besichtigung. Ich könnte die Tonnen dann nur noch auf meine Terrasse stellen. Gehört nicht ein bestimmtes Stück nach der Hauswand noch mir?
Und - die Stelle an der die Tonnen jetzt stehen ist am Weitesten vom Nachbarhaus entfernt..
Vielen Dank im Voraus.

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
welche 50& gehören dir, welche ihm. Ich gehe davon aus, des es sich um ein gemeinsam genutztes Grundstück handelt also endet dein Grundstück mit der Hauswand, dann beginnt das gemeinsame.
Die Nutzung hierüber ist Vertraglich geregelt. Wenn der Nachbar durch die Tonnen nicht beeinträchtigt ist, sehe ich hier allerdings keinen Grund warum du die nicht dort hinstellen kannst. Schließlich gehört das Grundstück auch dir.
Also - lass den Nachbarn labern!

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#2
 Von 
guest-12319.12.2010 12:12:16
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb266478-30
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

hi,
es ist nicht geregelt, welcher teil wem gehört. die einfahrt gehört uns beiden und muss ja auch von uns beiden befahren werden..
ich habe mal gehört, dass ab der hauswand noch ca. 20 cm grund dem hausbesitzer gehören.. vllt stimmt es ja auch nicht?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.12.2010 12:12:16
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Was genau bedeutet 'gehört dem Nachbarn und mir zu je 50%'?

Handelt es sich denn bei der Einfahrt um ein eigenes Flurstück, für das im Grundbuch ihr zwei als Eigentümer eingetragen seid? Nur in diesem Fall gehört euch die Einfahrt gemeinsam.

Oder steht im Grundbuch nur einer von euch als Eigentümer (falls ja: wer?), und der andere hat Wegerecht?

Oder verläuft die Grenze eurer Grundstücke genau in der Mitte der Einfahrt?

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-- Editiert am 18.12.2010 10:33

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#6
 Von 
fb266478-30
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

nein, nochmal:
wir sind beide Eigentümer der Einfahrt.. gemeinsam.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.12.2010 12:15:55
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Meine Meinung: Wenn dem Nachbarn wirklich problemlos die Durchfahrt möglich ist, dann lass die Tonnen stehen und ihn sich aufregen. Will er das nicht aus sitzen lassen, lass umgekehrt IHN nachweisen, dass du deine Tonne NICHT dort abstellen darfst und lehne dich entspannt zurück.

Was dem Nachbarn hoffentlich nicht einfällt: Seine Tonne ebenfalls an seiner Hauswand zu parken, dann habt ihr eine Patt-Situation ;.)

-- Editiert am 23.12.2010 13:51

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