Mülltonnenbox direkt an Hauswand

5. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 114x hilfreich)
Mülltonnenbox direkt an Hauswand

Hallo Forum,

direkt an einer Hauswand von Haus A, aber auf dem Nachbargrundstück von Haus B, steht einen Mülltonnenbox - so ein dicker Waschbetonbrocken.
Die Box steht schon sehr lange dort. So lange, dass die neuere Hausdämmung an dieser Stelle ausgespart ist.

Nun gibt es Feuchtigkeitsprobleme auf der direkt anliegenden Innenseite von Haus A. Die Vermutung liegt nahe, dass die Hauswand von Haus A an dieser Stelle Wasser eindringen lässt, da sich dort weder Wasser noch Abwasser oder Regenwasserleitungen befinden.

Kann man den Eigentümer von Haus B auffordern die Box zu versetzen, damit man die Hauswand von Haus A reparieren/abdichten kann?
Wenn das nicht möglich ist, darf man die Box zeitweise zu Reparaturzwecken versetzen? (inkl. Ankündigung an Hauseigentümer von Haus B)

Irgendwie ist das ja nicht so toll. Darf man überhaupt so eine Box direkt an eine fremde Hauswand stellen?
Gehen wir mal davon aus, dass die Grundstücksgrenzen beachtet wurden.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

MfG Thomas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Wenn ihr ein ganzes Haus direkt auf die Grenze stellen durftet, ist es wahrscheinlich, dass der Nachbar auch eine Box dorthinstellen darf. :-)

Ihr benötigt die Genehmigung des Nachbarn, die Box zu Reparaturzwecken zu versetzen. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, habt ihr vermutlich ein Recht auf diese Zustimmung. (D.h. ihr könntet sie einklagen, es reicht nicht, dem Nachbarn einfach Bescheid zu sagen).

Nach Beendigung der Maßnahme müsst ihr den alten Zustand der Box natürlich wieder auf eure Kosten herstellen.


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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10342x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Vermutung liegt nahe, dass die Hauswand von Haus A an dieser Stelle Wasser eindringen lässt, da sich dort weder Wasser noch Abwasser oder Regenwasserleitungen befinden. <hr size=1 noshade>


Genauso nahe liegt aber auch die Vermutung, dass durch die Hausdämmung, welche an der Stelle fehlt, ein Kondensationspunkt für die Feuchtigkeit aus der Luft geschaffen wurde. (Platt gesagt: Es ist abends, die Luft kühlt ab. Da wo die Wand gedämmt ist, kühlt die Wand nicht mit ab, was ja auch Sinn und Zweck der Dämmung ist. Da wo die Wand nicht gedämmt ist, kühlt die Wand mit ab. Feuchtigkeit (Tau) setzt sich bevorzugt da ab, wo die Wand am kältesten ist, also da wo die Dämmung fehlt.) Dann läge es nicht an den Mülltonnen.

quote:<hr size=1 noshade>Kann man den Eigentümer von Haus B auffordern die Box zu versetzen, damit man die Hauswand von Haus A reparieren/abdichten kann?
Wenn das nicht möglich ist, darf man die Box zeitweise zu Reparaturzwecken versetzen? (inkl. Ankündigung an Hauseigentümer von Haus B) <hr size=1 noshade>

Auffordern darf man immer.
Die Frage ist nur, in wie weit B dem nachkommen muss.

Hier kommt das "Hammerschlags- und Leiterrecht" zum Tragen.
http://www.juraforum.de/lexikon/hammerschlagsrecht

Eine vorübergehende Versetzung - natürlich auf Kosten von Haus A - wird man daher wohl noch vertreten können. Mehr aber auch nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Irgendwie ist das ja nicht so toll. Darf man überhaupt so eine Box direkt an eine fremde Hauswand stellen? <hr size=1 noshade>

Kommt auf die genauen örtlichen Regeln und vertraglichen Regelungen zwischen beiden Grundstücken an.
Haus A ist ja offensichtlich auch direkt bis an die Grenze gebaut. Wenn in dem Gebiet allegmein das Bauen direkt bis an die Grenze erlaubt ist, kann man nichts machen.
Falls das nicht der Fall ist, wird Haus A irgendwann man die Zustimmung von Haus B eingeholt haben, bis an die Grenze bauen zu dürfen. Dann käme es auf das an, was da vereinbart wurde. (Es wäre nicht unüblich, dass wenn B dem A erlaubt, bis an die Grenze zu bauen, dass A dem B das im Gegenzug auch erlaubt hat.)

Damit wäre man an einem zentralen Punkt angekommen: Wenn das eigene (große) Haus direkt an der Grenze steht (und mit Dämmung wohl sogar auf das Grundstück von B ragt), mit welchem Recht will man sich gegen eine kleine Müllbox wehren, die ebenfalls an der Grenze steht?

Bevor man also den Streit wegen einer kleinen Müllbox anfängt, sollte man ganz(!) sicher sein, dass mit dem eigenen Haus alles rechtlich in Ordnung ist (Grenzwand zulässig?, Überbau der Dämmung zulässig?, Brandschutz für Dämmung in Ordnung? - Für Grenzwände gelten evtl. deutlich strengere Brandschutzvorschriften als für normale Außenwände.)



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#3
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo,

und danke für eure Antworten.

Haus A ist von 1909, Haus B sieht nach Ende 1960er bis Anfang 1970er Jahre aus.
Haus B ist 3m von der Straße zurückversetzt. Ich vermute, dass früher die Häuser Wand an Wand standen.

Wo genau die Grenze verläuft ist auch nicht sicher, die Vermutung ist halt, dass die Hauswand direkt an der Grenze steht.

Was nun zum Feuchtigkeitsschaden geführt hat, war zwar nicht meine Frage, aber trotzdem danke für die Hilfestellung.
Wenn eine Dämmung in diesem Bereich angebracht wird, dann kann die Mülltonnenbox aber nicht wieder an die alte Stelle gestellt werden, sondern um die Stärke der Dämmung verschoben.
Ist das mit dem neuen Gesetz vereinbar (Grenzüberbau)?

Wenn ich euch richtig verstehe, hat Eigentümer A einen Anspruch darauf die Müllbox auf eigene Kosten temporär entfernen zu dürfen. Es muss angekündigt und auch von Eigentümer B bestätigt werden.

Mit anderen Worten: Nett fragen und freundlich sein, dann kommt man schneller und einfacher ans Ziel.

MfG Thomas

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

quote:
Wenn ich euch richtig verstehe, hat Eigentümer A einen Anspruch darauf die Müllbox auf eigene Kosten temporär entfernen zu dürfen. Es muss angekündigt und auch von Eigentümer B bestätigt werden.


Ja, ja, nein.

Eigentümer B muss nichts bestätigen, wenn er es tut ist es nur viel einfacher, ansonsten müsste man das üebrs Gericht machen.

quote:
Mit anderen Worten: Nett fragen und freundlich sein, dann kommt man schneller und einfacher ans Ziel.


Das ist fast immer der Fall (abhängig natürlich vom Nachbarn ;) )

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich euch richtig verstehe, hat Eigentümer A einen Anspruch darauf die Müllbox auf eigene Kosten temporär entfernen zu dürfen. <hr size=1 noshade>

Korrekt



quote:<hr size=1 noshade>Es muss angekündigt <hr size=1 noshade>

korrekt, mit angemessener Frist (14 Tage im allgemeinen)



quote:<hr size=1 noshade>und auch von Eigentümer B bestätigt werden. <hr size=1 noshade>

Korrekt



quote:<hr size=1 noshade>Mit anderen Worten: Nett fragen und freundlich sein, dann kommt man schneller und einfacher ans Ziel. <hr size=1 noshade>

Das sollte immer der erste Weg sein, die §§ kann man bei Bedarf immer noch nachreichen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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