Musizierender Nachbar

12. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Walz2704
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Musizierender Nachbar

In meinem Wohnhaus (6 Wohnungen) spielt ein Nachbar fast jeden Tag Klavier. Da das Wohnhaus sehr sehr hellhörig ist, kann jede Partei, als auch das Wohnhaus direkt nebenan (es ist eine Wohnanlage aus drei Häusern) sehr deutlich mithören. Da das Klavierspiel so stark zu hören ist, als würde es sich in der eigenen Wohnung befinden, mindert es die Lebensqualität signifikant.
Ich habe bereits folgende Dinge probiert:
- 3x Kontaktaufnahme mit dem Klavierspieler
- Hausverwaltung kontaktiert, diese dann den Klavierspieler
Und meine Nachbarn aus beiden Häusern haben sich per Brief gesammelt an die Person gewandt.

Bedeutet: der Nachbar weiß Bescheid, dass sein Klavierspiel die komplette Nachbarschaft stark stört und stellt sein eigenes Hobby nach wie vor über das Wohl aller anderen.

Ich habe folgenden Kompromiss durch die Kontaktaufnahme erreicht: es wird nicht mehr 6x die Woche, sondern 4x die Woche gespielt und meist nie länger als 2 Stunden.

Die restlichen Nachbarn stören sich aber besonders an dem späten Gespiele, da diese nachvollziehbarer Weise ihren Feierabend zum ausspannen nutzen wollen (das Klavierspiel ist alles andere als schön).

Ich finde es sehr kritisch und egoistisch, dass der Nachbar wissentlich alle anderen Bewohner stört und sein eigenes Wohl über das der anderen stellt und sein Hobby aufzwingt.

Da alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, und 4 Tage Klavierspiel schon kritisch aufgenommen werden, bleibt der Wohnanlage nur noch der rechtliche Schritt.

Ich weiß bereits dass ein Musizierverbot schwierig werden kann, jedoch könnte es sich aufgrund der extremen Hellhörigkeit möglich sein.

Was würden Sie mir als weiteren Schritt empfehlen? Wäre eine Unterlassung (?) erfolgreicher, wenn die Nachbarn sich zusammentun? Ist ein Lärmprotokoll nötig?



-- Editiert von Moderator topic am 12. März 2025 18:54

-- Thema wurde verschoben am 12. März 2025 18:54

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13 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36446 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Walz2704):
mindert es die Lebensqualität signifikant.
Das ist zunächst deine Ansicht zur Sache.
Zitat (von Walz2704):
das Klavierspiel ist alles andere als schön
Auch das ist zunächst nur die Ansicht der Nachbarn. Der Klavierspieler wird es anders sehen.
Zitat (von Walz2704):
Ich finde es sehr kritisch und egoistisch,
Wie oben, der Spieler sieht das wohl nicht so.
Zitat (von Walz2704):
Was würden Sie mir als weiteren Schritt empfehlen?
Anwaltliche Hilfe suchen.
Zitat (von Walz2704):
Wäre eine Unterlassung (?) erfolgreicher, wenn die Nachbarn sich zusammentun?
Ja.Nein.Vielleicht. Jeder Nachbar, der sich so gestört fühlt, kann eine Unterlassungserklärung an den Störer schicken.
Zitat (von Walz2704):
Ist ein Lärmprotokoll nötig?
Durchaus. Eines, welches von einem qualifizierten und anerkannten Experten erstellt wird.
Es müsste sich um unzulässige Lärmbelästigung handeln, die nachgewiesen werden müsste.

Frage: Seit wann wohnt/spielt der Nachbar denn überhaupt schon?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8719 Beiträge, 1848x hilfreich)

Zitat (von Walz2704):
Ich finde es sehr kritisch und egoistisch, dass der Nachbar wissentlich alle anderen Bewohner stört und sein eigenes Wohl über das der anderen stellt und sein Hobby aufzwingt.


Er nutzt seine Wohnung ganz normal.
Für Hellhörigkeit kann er nichts. Und er hat die Zeiten auch schon eingeschränkt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128142 Beiträge, 40935x hilfreich)

Zitat (von Walz2704):
Ich weiß bereits dass ein Musizierverbot schwierig werden kann

Es dürfte aufgrund des Schutz durch das Grundgesetz nahezu unmöglich sein.



Zitat (von Walz2704):
Was würden Sie mir als weiteren Schritt empfehlen?

Einen versierten Anwalt.

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Walz2704):
Wäre eine Unterlassung (?) erfolgreicher, wenn die Nachbarn sich zusammentun?

Das ist nicht so wie im Fußball, die Anzahl der Spieler auf dem Platz ist nicht relevant.



Zitat (von Walz2704):
Ist ein Lärmprotokoll nötig?

Nein.
Es ist aber besser, wenn man gute Munition hat, also wäre ein detailliertes Lärmprotokoll sinnvoll.

Die Nachbarn sollten auch eines führen, die kann man dann als Zeugen laden.


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#4
 Von 
Walz2704
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er nutzt seine Wohnung nicht normal. Es ist nicht normal in einem hellhörigen Mehrfamilienhaus jeden Tag Klavier zu spielen, das so laut ist, dass alle anderen Nachbarn ihre Wohnung nicht mehr "normal" nutzen können. Es ist nicht übertrieben dass man auf ohrenstöpsel oder AirPods angewiesen ist wenn das Klavier gespielt wird.
Es ist offensichtlich über der Zimmerlautstärke. In diesem Fall wäre es also auch normal jeden Tag auf voller Lautstärke Rockmusik zu hören? Oder jeden Abend eine Party zu veranstalten? Oder dass der Nachbar über einem jeden Tag 2 Stunden auf und abhüpft dass alles bebt, weil er gerne Hampelmänner macht?
Ich bin direkt unter dem Klavier und kann schwer zwei Zimmer betreten, da es nicht auszuhalten ist.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8719 Beiträge, 1848x hilfreich)

Zitat (von Walz2704):
Er nutzt seine Wohnung nicht normal.


aber natürlich tut er das

Zitat (von Walz2704):
Es ist nicht normal in einem hellhörigen Mehrfamilienhaus jeden Tag Klavier zu spielen, das so laut ist, dass alle anderen Nachbarn ihre Wohnung nicht mehr "normal" nutzen können.


Der Klavierspieler ist nicht Schuld an der Hellhörigkeit.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128142 Beiträge, 40935x hilfreich)

Zitat (von Walz2704):
Er nutzt seine Wohnung nicht normal.

Das sieht er vermutlich anders, die Gerichte halt auch (zumindest was gewisse Zeiten des Musizierens angeht).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Walz2704
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut ich habe dieses Forum missverstanden, ich dachte hier werden Möglichkeiten zur Problemlösung diskutiert und was rechtlich zu holen ist und nicht ein egoistisch agierender Nachbar verteidigt.
Thema somit geschlossen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128142 Beiträge, 40935x hilfreich)

Zitat (von Walz2704):
ich dachte hier werden Möglichkeiten zur Problemlösung diskutiert und was rechtlich zu holen ist

Richtig.
Dazu gehört dann denknotwendigerweise auch, das man die Gesetze und die entsprechende Rechtsprechung beachtet. Das hat ein gar nichts damit zu tun, das ein egoistisch agierender Nachbar verteidigt wird. Sondern einfach damit, dass selbstverständlich auch der Nachbar Rechte hat. Und das er bzw. sein Anwalt ihn natürlich vor Gericht entsprechend verteidigen wird.

Natürlich kann man auch lebensfern agieren, das alles weglassen und sich in den wildesten Phantasien ergehen. Wenn man derartige Wunschantworten unter Ausblendung der Realität will, bitte immer zuerst mitteilen - das spart die Zeitverschwendung sich mit dem Antworten zu beschäftigen. Oder gleich im Spezialforum für Wunschantworten fragen.

Spätestens vor Gericht wird man dann eine schmerzhafte und teure Landung auf der harten Landebahn der Realität hinlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Walz2704
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Bisher ging man nur darauf ein was der Nachbar argumentieren kann, aber nicht wie man eine solide Gegenwehr einbringen kann - wie z.B. der Fakt, dass die Wohnung hellhörig ist und meine bisherige Recherche ergeben hat, dass dies bei urteilen positiv gewirkt hat.
Ganz einfach zu argumentieren dass das nicht die "Schuld" des Nachbarn ist, verstehe ich nicht unter konstruktiver Antwort. Denn es ist auch nicht die Schuld der anderen Nachbarn.
Manche Leute wollen einfach mal ihren Frust ablassen, mein Beileid.

-- Editiert von Moderator am 15. März 2025 22:27

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1978 Beiträge, 469x hilfreich)

Zitat:
Manche Leute wollen einfach mal ihren Frust ablassen, mein Beileid.

Genau das haben Sie ja jetzt zur Genüge getan. Vielleicht mögen Sie jetzt wieder auf den konstruktiven Pfad zurückkehren?

Zitat:
wie z.B. der Fakt, dass die Wohnung hellhörig ist

Das hat Gerichte in Einzelfällen in der Vergangenheit dazu veranlasst, einschränkende Regelungen für das Musizieren festzulegen.
In den Fällen haben Gerichte den Musizierenden aber deutlich mehr tägliche Stunden zugestanden, als Sie das ohnehin bereits mit dem Nachbarn vereinbart haben.
Der Weg übers Gericht wird vermutlich daher nicht vorgeschlagen - es ist nicht zu erwarten, dass ein Gericht hier weiter einschränkt. Aber: Versuchen kann man es natürlich.

Zitat:
und meine bisherige Recherche ergeben hat, dass dies bei urteilen positiv gewirkt hat.

Hat es, ihr Einreden auf den Nachbarn aber noch mehr.
Das müsste beim Recherchieren doch aufgefallen sein.

Zitat:
Denn es ist auch nicht die Schuld der anderen Nachbarn.

Wer gibt Ihnen denn die Schuld daran?
Was Sie verlangen ist, dass der Staat die Grundrechte eines Menschen übermäßig einschränkt. Da brauchen Sie schon mehr Argumente als „hellhörig".

Zitat:
eine solide Gegenwehr einbringen kann

Detaillierte Strategien arbeitet ein Anwalt gegen Bezahlung aus.
Auch beim Thema Rechtsberatung gibt es schließlich Gesetze.
Ein Forum kann das gar nicht leisten.

Die Rechtslage hat man Ihnen ja nun mehrfach erklärt, sie wollen die aber nicht akzeptieren. Was bleibt Ihnen dann außer Anwalt, der eine Klage mit Ihnen vorbereitet?
Dass dabei die Nachbarn möglichst einzubinden sind, schrieb man Ihnen ja.

Ich habe noch zwei weitere Tipps:
Sie könnten als Nachbargrmeinschaft zusammenwerfen und dem Klavierfreund einen Probenraum etwas abseits anmieten. Alternativ könnten Sie ihm eine Geldsumme anbieten dafür, dass er auf das Musizieren verzichtet. Stichwort E-Piano mit Kopfhöreranschluss..
Wer mehr gibt, kann auch mehr fordern.
Bislang haben Sie glaube ich nur gefordert, aber nicht gegeben.

Ich glaube übrigens, dass die Allermeisten Verständnis für die Situation haben.
Das ändert nichts an der Rechtslage.

-- Editiert von User am 13. März 2025 07:30

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(798 Beiträge, 263x hilfreich)

Es wäre sinnvoller, wenn die Nachbar Geld zusammenlegen und dem Musiker ein gutes E-Klavier kaufen. Mit ein paar guten Kopfhörern dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17961 Beiträge, 9783x hilfreich)

Ist der Nachbar denn Berufsmusiker? Oder verdient Geld mit dem Musizieren?

Wenn Nachbar die Wohnung beruflich / gewerblich nutzt, hätte man eventuell ein Ansatz wegen "Zweckentfremdung" der Wohnung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128142 Beiträge, 40935x hilfreich)

Zitat (von Walz2704):
Bisher ging man nur darauf ein was der Nachbar argumentieren kann,

Dann hat man wohl diverse Beträge übersehen, insbesondere #3?

Aber das wird jeder halbwegs professionell arbeitete Anwalt auch so machen. Sich mit den möglichen Argumenten der Gegenseite zu beschäftigen und zu schauen wie man diese durch sinnige Handlungen im voraus entkräften kann, so was zählt eigentlich zum kleinen 1x1



Zitat (von Walz2704):
aber nicht wie man eine solide Gegenwehr einbringen kann

Die Erarbeitung einer validen Strategie sollte man im eigene Interesse einem Profi überlassen. Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht. Im übrigen ist In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz besonders befugten Personen (z.B. den Rechtsanwälten) vorbehalten.
Die findet man z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Walz2704):
wie z.B. der Fakt, dass die Wohnung hellhörig ist und meine bisherige Recherche ergeben hat, dass dies bei urteilen positiv gewirkt hat

Das kann positiv wirken. Ja nach Einzelfall mal für die Nachbarn, mal für die welche musizieren.



Zitat (von Walz2704):
Ganz einfach zu argumentieren dass das nicht die "Schuld" des Nachbarn ist, verstehe ich nicht unter konstruktiver Antwort.

Die Sichtweise rechne ich dann man dem Status des juristischen Laien zu.
Denn wäre der Nachbar "schuld" (z.B. vorsätzlicher Lärm, offene Fenster beim üben) könnte man viel leichter vorgehen, das wenn er eben nicht "schuld" ist (z.B. Ausübung der ihm zustehenden Rechte).



Zitat (von Despi):
Was Sie verlangen ist, dass der Staat die Grundrechte eines Menschen übermäßig einschränkt. Da brauchen Sie schon mehr Argumente als „hellhörig".

Und selbst dann klappt das nicht immer, denn die Grundrechte werden regelmäßig gegeneinander abgewogen.

Die Musikausübung in der Wohnung (hier: Klavierspiel) ist werktags mit Ausnahme des Samstags auf die Zeit bis 20:00 Uhr zu beschränken. Samstags, sonn- und feiertags ist das Klavierspiel in der Wohnung nur bis 19:00 Uhr zulässig. Einmal wöchentlich ist es jedoch bis 21:30 Uhr zulässig; von dieser Ausnahme kann einmal im Monat auch an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag Gebrauch gemacht werden.
LG Düsseldorf, 22 S 574/89

Die Familie eines Berufsmusikers darf innerhalb der nachstehenden Rahmen-Begrenzung auf Bratsche, Cello und Geige musizieren: montags - freitags 9:00 - 13:00 Uhr und montags - samstags 15:00 - 19:00 Uhr; samstags, sonn- und feiertags von 10:00 -13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr.
LG Flensburg, 7 S 167/92

Unter dem Gesichtspunkt der Besitzstörung kann ein Mieter von einem anderen Mieter desselben Mehr-Familien-Hauses nicht Unterlassung des Musizierens verlangen, wenn der Musizierende die in der Hausordnung festgelegten Zeiten einhält.
OLG München, 13 U 2289/91

Bei einer erlaubten Hausmusikzeit von zwei bis drei Stunden für die Wochentage Montag bis Samstag zwischen 15:00 und 19:00 Uhr ist ein - unwesentliches - Überschreiten von 10 - 25 Minuten täglich zu dulden.
AG Königsstein, 21 C 775/01




Zitat (von Besserweiß):
Es wäre sinnvoller, wenn die Nachbar Geld zusammenlegen und dem Musiker ein gutes E-Klavier kaufen. Mit ein paar guten Kopfhörern dazu.

Ob er das will?
Eventuell hilft auch schon ein Klavierstimmer oder ein Klavierlehrer?



Zitat (von drkabo):
Wenn Nachbar die Wohnung beruflich / gewerblich nutzt, hätte man eventuell ein Ansatz wegen "Zweckentfremdung" der Wohnung.

Ja, aber auch Berufsmusiker sind beim üben geschützt, siehe Urteil des LG Flensburg.
Würde er dort Unterricht erteilen, wäre es jedoch wieder was anderes.


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