Muss Nachbar seine Mauer an meinem Haus entfernen?

4. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Goldi87
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Nachbar seine Mauer an meinem Haus entfernen?

Der mittlerweile verstorbene Nachbar, hat 1990 mit mündlicher Absprache meines Vaters, eine ca. 1m hohe Mauer, zur Abgrenzung seines Gartens, direkt an unser Haus gebaut.

Das Haus ist nun in meinem Besitz und das Nachbarhaus gehört aktuell seiner Tochter.

Die Mauer befindet sich komplett auf meinem Grundstück.

Auf eine schriftliche Bitte mit Fristsetzung, die Mauer aufgrund baulicher Maßnahmen zwecks Abwasserkanalanbindung, zu entfernen, reagierte er nicht.

Kann ich die Mauer, nach Ablauf einer letzten Mahnung, abreisen lassen oder welche Optionen habe ich?

Danke für Eure Hilfe




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130712 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von Goldi87):
welche Optionen habe ich?

Kommt ganz darauf an, was genau da
Zitat (von Goldi87):
mit mündlicher Absprache

abgesprochen wurde.



Zitat (von Goldi87):
Das Haus ist nun in meinem Besitz

Der Eigentümer hat die baulichen Änderungen genehmigt, idealerweise schriftlich?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Goldi87
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Goldi87):
welche Optionen habe ich?

Kommt ganz darauf an, was genau da
Zitat (von Goldi87):
mit mündlicher Absprache

abgesprochen wurde.

vor 20 Jahren wurde abgesprochen, das die Mauer an das Haus angebaut werden darf.

Da nun die Kanalanbindung erfolgt und die Mauer auf meinem Grundstück steht, muss diese weg. Der Nachbar reagiert jedoch nicht auf Fristsetzungen.

Zitat (von Goldi87):
Das Haus ist nun in meinem Besitz

Der Eigentümer hat die baulichen Änderungen genehmigt, idealerweise schriftlich?


Die Mauer steht ja schon 20 Jahre. Als ich vor 5 Jahren Eigentümer wurde, stand die Mauer nach wie vor

-- Editiert von Goldi87 am 05.08.2020 16:01

-- Editiert von Goldi87 am 05.08.2020 16:02

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130712 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von Goldi87):
Als ich vor 5 Jahren Eigentümer wurde, stand die Mauer nach wie vor

Als Eigentümer der Mauer kann man damit machen was man will.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 116x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als Eigentümer der Mauer kann man damit machen was man will


Aber Eigentümer ist doch der Grundstückseigentümer auf dem die Mauer steht.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130712 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Aber Eigentümer ist doch der Grundstückseigentümer auf dem die Mauer steht.

Ja, und?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 116x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, und?


Ich denke es ist den TE nicht klar das er der rechtliche Eigentümer der Mauer ist.

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#7
 Von 
Goldi87
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier zum besseren Verständnis 2 Bilder



DER MARKIERTE TEIL DER MAUER STEHT AUF MEINEM GRUNDSTÜCK UND MUSS AUFGRUND KANALANSCHLUSS WEG ABER DER NACHBAR REAGIERT NICHTMAL ODER SUCHT DAS ANGEBOTENE GESPRÄCH





-- Editiert von Goldi87 am 06.08.2020 19:51

-- Editiert von Goldi87 am 06.08.2020 19:52

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#8
 Von 
Goldi87
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Zitat (von Harry van Sell):
Ja, und?


Ich denke es ist den TE nicht klar das er der rechtliche Eigentümer der Mauer ist.


Was heißt TE?

-- Editiert von Goldi87 am 07.08.2020 11:40

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Aber Eigentümer ist doch der Grundstückseigentümer auf dem die Mauer steht.
Wo steht das??? Es wurde doch gar nicht geschrieben wer Eigentümer ist.

Zitat (von Goldi87):
vor 20 Jahren wurde abgesprochen, das die Mauer an das Haus angebaut werden darf.

1990 ist bereits 30 Jahre her ;)

Zitat (von pk2019):
Ich denke es ist den TE nicht klar das er der rechtliche Eigentümer der Mauer ist.
Warum sollte er das sein? Wir wissen doch gar nicht was 1990 vereinbart wurde. Du hast evtl. recht, aber ohne die Absprache zu kennen ist es dennoch nur Raterei.

Wäre es mein Haus, dann hätte ich z.B. die Erlaubnis nur erteilt, wenn der Nachbar weiterhin Eigentümer der Mauer bleiben würde und dieser alle damit verbundenen Kosten und Arbeiten übernehmen würde. Warum sollte man sich denn auch unnötige Lasten selbst auferlegen???

-- Editiert von -Laie- am 07.08.2020 11:49

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130712 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von Goldi87):
Hier zum besseren Verständnis 2 Bilder

Ich sehe keine?



Zitat (von -Laie-):
Wo steht das??? Es wurde doch gar nicht geschrieben wer Eigentümer ist.

Doch, da:
Zitat (von Goldi87 / Antwort vom 5.8.2020 / 15:58):
Als ich vor 5 Jahren Eigentümer wurde, stand die Mauer nach wie vor




Zitat (von Goldi87):
Was heißt TE?

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#11
 Von 
Goldi87
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

zum besseren Verständnis




DER MARKIERTE TEIL DER MAUER STEHT AUF MEINEM GRUNDSTÜCK UND MUSS AUFGRUND KANALANSCHLUSS WEG ABER DER NACHBAR REAGIERT NICHTMAL ODER SUCHT DAS ANGEBOTENE GESPRÄCH




-- Editiert von Goldi87 am 07.08.2020 13:38

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, da:
Zitat (von Goldi87 / Antwort vom 5.8.2020 / 15:58):
Als ich vor 5 Jahren Eigentümer wurde, stand die Mauer nach wie vor
Wie kommst du darauf, dass sich das auf die Mauer beziehen würde? Damit ist wohl eindeutig Haus und Grund gemeint.

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#13
 Von 
Goldi87
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mauer steht auf meinem Grundstück. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Kann ich den Nachbar verklagen, damit er diese entfernt oder nicht?

-- Editiert von Goldi87 am 07.08.2020 14:27

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#14
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 482x hilfreich)

warum schreist du denn?
Was meine Vorschreiben bereits erwähnten. Die Mauer steht auf deinem Grund, also gehört sie dir. Reiss sie ab und fertig.
Läuft die Mauer denn irgenwann auf das Grundstück des Nachbarn oder hat es irgendwelche baulichen Folgen wenn sie entfernt wird?
PS ich sehe auch keine Bilder

-- Editiert von Paragrafenreiter am 07.08.2020 14:40

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#15
 Von 
Goldi87
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Goldi87):
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.
Die braucht es auch nicht! Die mündliche Vereinbarung damals reicht!

Zitat (von Goldi87):
Kann ich den Nachbar verklagen, damit er diese entfernt oder nicht?
Natürlich kannst du ihn verklagen. Ob der Richterspruch zu deinen Gunsten ausgeht oder nicht, das lässt sich kaum beurteilen.

Als erstes solltest du mal die Eigentumsverhältnisse klären. Wurde dazu 1990 etwas vereinbart oder nicht?
Sollte es dein Eigentum sein, dann kannst du damit machen was du möchtest. Der Nachbar hat dann rein gar nichts damit zu tun. In diesem Fall: Warum sollte er also irgendeine Reaktion auf deinen Wunsch deine eigene Mauer zu entfernen zeigen?
Sollte die Mauer immer noch Eigentum des Nachbarn sein, dann gilt es zu klären, welche Rechte und Pflichten damals vereinbart wurden.

Wenn ich du wäre, dann würde ich darauf bestehen, dass die Mauer mein Eigentum wäre, denn die Mauer steht ja auf deinem Grundstück. Etwas anderes würde der Nachbar beweisen müssen. Die Beweislage spricht hier zu deinen Gunsten.

Wie bereits geschrieben, wäre ich dein Vater gewesen, dann würde die Mauer immer noch dem Nachbarn gehören, denn warum sollte man sich mit so etwas (Pflege/Instandhaltung) belasten?

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#17
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 944x hilfreich)

Ich persönlich würde mich hüten, den Mauerteil nach Fristablauf einfach abreißen zu lassen. Die Mauer läuft ja wohl einmal rund um den Garten des Nachbarn? Da halte ich es nicht für unbedingt wahrscheinlich, dass vor 30 Jahren vereinbart wurde, dass der Mauerteil auf Deinem Grundstück Eigentum Deines Vaters war und der ganze Rest der Mauer das des Nachbarn.

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