1998 haben wir unser Reihenhaus in Eigenleistung mit YTON Steinen erbaut, dh Mauern hoch gezogen, den gesamten Innenausbau usw. Es wurden 8 Häuser in einen Hang gebaut, die Häuser sind terrassenförmig, immer 2 Häuser Höhen- und 3 Meter nach hinten versetzt.
Wir haben Haus 5, der Nachbar liegt laut Baugenehmigung 1,70m tiefer als wir.
Nach der Abnahme durch das Bauamt kam der Architekt und der Nachbar auf uns zu, weil aufgefallen sei, dass der Nachbar, um seinen Wohnraum zu erweitern, seine Hauswand einige Zentimeter auf unser Grundstück gebaut hat. Wir haben sofort widersprochen und im Beisein des Architekten ganz klar darauf hingewiesen, dass wir mit dem Überbau nicht einverstanden sind, wir haben uns vorbehalten das wir auf den Rückbau oder eine Entschädigung nicht verzichten werden. Zudem haben wir festgestellt, das 17,5cm sind plus das direkt an unserer Fassade angebaute Dach, mit dem Dach hat er über 30cm über 3 Etagen überbaut.
Nun ist es so, dass der Nachbar uns nötigt, ihn die überbaute Wand dämmen und anschließend verklinkern zulassen, auf Grund des Überbaus haben wir ihm dass aber untersagt.
Damit haben wir eine Lawine losgetreten, er hat aus Trotz die Böschung, die unser Grundstück im Garten stützte entfernt und laienhaft ohne Fundament Pflanzringe vertikal aufeinander gestapelt, was zur Folge hatte, das unser Garten abrutschte, als wir ihn darauf ansprachen, bekamen wir zu hören, daß ihn unser Grundstück nicht interessiert, jeder Versuch ihm klar zu machen dass man nicht einfach 1,80 und noch tiefer abgraben darf, ohne eine angemessene Stütze, flippt er aus, er ging gemeinsam mit seinem Erwachsenen Sohn auf mich los und bedrohte mich massiv mit einem Hammer, von Beleidigungen ganz zu schweigen, weshalb ich die Polizei rufen musste.
Ich habe daraufhin eine Eingabe bei der Bauaufsichtsbehörde gemacht, diese war hier und kam zu dem Schluss, dass diese Konstruktion in keinster Weise zulässig ist. Es wurde nun ein Standsicherheitsnachweis gefordert, der ist bis heute nicht erbracht.
Aus Nickeligkeit hat er dann behauptet, dass wir im Vorgarten 10cm höher gegangen wären - was nicht richtig ist, er hätte nun den Keller nass.
Dabei haben wir Abstand zur überbauten Wand eingehalten und mit Kantensteinen abgegrenzt, auch Kies haben wir verfüllt, aber nicht bis zur Kante der Kantensteine ca. 5cm darunter, wir haben ihm angeboten Kies zu besorgen dann füllen wir bis oben auf. Der Kies ist bis heute nicht gekommen. Außerdem sind wir mit der Höhe des Vorgartens 40cm unter der angegebenen Höhe geblieben.
Wir haben immer Rücksicht genommen, um den nachbarschaftlichen Frieden nicht zu stören, jetzt aber ist es genug, 25 Jahre Intrigen, Beschimpfungen, Beleidigungen und nun auch noch der Angriff auf mich.
Was können wir nun noch gegen den Überbau tun?
Muss ich Abstand von der überbauten Wand halten?
Wir haben vor in dem Bereich einen Unterstand für die Fahrräder und Vespa zu Errichten.
Einen Anwalt für die Stütze im Garten hatten wir beauftragt ein Schreiben an den Nachbarn zu verfassen und ihn darauf hinzuweisen, daß er die Stütze nicht einfach entfernen darf ohne ausreichende Stütze zu Errichten. Wir haben bisher keinen Schadensersatz für die massiven Schäden im Garten verlangt, werden das aber nachholen, sobald die Standsicherheits Bescheinigung da ist.
Leider geht unser Anwalt in den Ruhestand und wir finder keinen Anwalt der für uns tätig werden möchte, da es eine langwierige Angelegenheit wäre und unser Anwalt das Mandat ja angenommen hätte.
Vom Nachbar getrietzt, vom Anwalt im Stich gelassen, was können wir tun?
Für uns geht es um unser Grundstück für das wir hart gearbeitet haben, das jetzt endlich bezahlt ist und wir haben eine Rechtschutzversicherung.
Ja es ist Arbeit und er hat vor nichts und niemanden Respekt, aber ein Schreiben von Anwalt lässt ihn ins Schwitzen geraten, weshalb ich davon ausgehe, das es kein langes Verfahren gibt.
Wer kann helfen?
Wie errechnet man eine Geldrente oder Entschädigung?
Muss ich Abstand zum Überbau einhalten
31. Januar 2024
Thema abonnieren
Frage vom 31. Januar 2024 | 08:43
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Abstand zum Überbau einhalten
#1
Antwort vom 31. Januar 2024 | 09:08
Von
Status: Unbeschreiblich (130038 Beiträge, 41469x hilfreich)
Zitat :Was können wir nun noch gegen den Überbau tun?
Nichts.
Zitat :Wie errechnet man eine Geldrente oder Entschädigung?
Wofür?
Zitat :vom Anwalt im Stich gelassen
Der Mann geht in den verdienten Ruhestand - es besteht keine Pflicht das er für euch weiterarbetet.
Zitat :da es eine langwierige Angelegenheit wäre
Da wird man wohl mit den paar EUR den die Versicherung zahlt nicht weit kommen.
Man sollte dem Anwalt daher ein auskömmliches Einkommen offerieren.
Zitat :und unser Anwalt das Mandat ja angenommen hätte.
Richtig, der muss es erst mal abgeben.
Mit verweis auf den anstehenden Ruhestand sollte das kein Problem sein.
Zitat :Muss ich Abstand von der überbauten Wand halten?
Kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an.
#2
Antwort vom 31. Januar 2024 | 09:09
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat :Wer kann helfen?
Das örtliche Bauamt
Ein Anwalt
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#3
Antwort vom 31. Januar 2024 | 12:53
Von
Status: Legende (19192 Beiträge, 10334x hilfreich)
Zitat :Was können wir nun noch gegen den Überbau tun?
Nichts.
Man kann nur noch Überbaurente (= "Miete" für die Grundstücksfläche) verlangen.
Zitat :Muss ich Abstand von der überbauten Wand halten?
Wir haben vor in dem Bereich einen Unterstand für die Fahrräder und Vespa zu Errichten.
Die Abstandsregeln ändern sich nicht durch den Überbau.
Man müsste aber prüfen, ob für den Unterstand überhaupt Abstandsregeln gelten.
#4
Antwort vom 1. Februar 2024 | 20:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das örtliche Bauamt
Ein Anwalt
Vielen Dank,
Das Bauamt ist für die Stützmauer zuständig, bei dem Überbau vorne leider nicht.
Uns wurde aber von einem Anwalt für Baurecht geraten, die Herausgabe unseres Eigentums einzufordern, ihn mit einer Frist zur Herausgabe- Rückbau aufzufordern, sollte er das nicht tun, könnten wir auf unsere Kosten den Überbau beseitigen lassen.
An den Kosten für den Anwalt oder den geforderten Rückbau, würde es nicht harpern, wir sind bereit auch über den Gebührensatz zu zahlen.
Hätten wir damit eine Chance?
Jeder rät etwas anderes, was uns verunsichert hat.
#5
Antwort vom 2. Februar 2024 | 00:46
Von
Status: Student (2684 Beiträge, 634x hilfreich)
Zitat :Uns wurde aber von einem Anwalt für Baurecht geraten, die Herausgabe unseres Eigentums einzufordern, ihn mit einer Frist zur Herausgabe- Rückbau aufzufordern, sollte er das nicht tun, könnten wir auf unsere Kosten den Überbau beseitigen lassen.
Von einem Anwalt für Baurecht ?
Kann ich nicht glauben.
-- Editiert von User am 2. Februar 2024 00:47
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