Nachbar Grundstück ein Meter vom Haus entfernt

5. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hintermann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar Grundstück ein Meter vom Haus entfernt


Hallo, mein Haus (Bj 1908) steht ein Meter vom Nachbargrundstück entfernt. Südseite und Ostseite. Seit Jahren gibt es Ärger weil ich nicht möchte, dass die Hecken und Sträucher des Nachbarn so hoch wachsen, so dass sie mir das Licht nehmen und zudem bei mir ein klaustrophobisches Gefühl einhergeht. Vor ein paar Jahren kam es zum Streit und der Nachbar hat mein Angebot angenommen, dass ich auf der Südseite auf ca 15 Meter Länge die Hecken selbst stutze. Das Problem ist auch, dass ich das während des Jahres 4-5 mal schneiden muss. Mir wird das jetzt Zuviel weil es mich körperlich überfordert. Ich möchte weiteren Streit vermeiden aber das Problem trotzdem lösen und ersuche Rat.

Es steht auch eine Trauerweide an dem einen Ende die mir Sicht und Licht nimmt. Diese Weide wurde vor 2-3 Jahren nach einem Windbruch auf 50 cm gekürzt. Allerdings wuchs dieser Baum dieses Jahr um 3-4 Meter und dadurch, dass er sehr ausladend und buschig ist stört er entsprechend. Überhaupt werden weiterhin neue Pflanzen direkt südlich meines Hauses gepflanzt
Die Weide (Stamm) ist ca 3 Meter von der Grenze weg aber die Krone grenzt sehr nah an der Grenze

Zudem befindet sich mein Garten westlich von meinem Haus, südlich vom Garten befindet sich die Grenze zum gleichen Nachbarn. Seine Bepflanzungen sind über 6 Meter hoch gewachsen dieses Jahr und der Nachbar hat sie auf meine Bitte teilweise gekürzt und wie ich ihn kenne wird es wieder dauern bis er zur Säge greift.
Alle angesprochenen Hecken hat er direkt an seinem Zaun ohne Abstand gepflanzt.

Ich wäre sehr dankbar für einen Rat




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Hintermann):
mein Haus (Bj 1908) steht ein Meter vom Nachbargrundstück entfernt. Südseite und Ostseite. Seit Jahren gibt es Ärger weil ich nicht möchte, dass die Hecken und Sträucher des Nachbarn so hoch wachsen, so dass sie mir das Licht nehmen und zudem bei mir ein klaustrophobisches Gefühl einhergeht.

Wie weit stehen die Hecken und Sträucher von der Grundstücksgrenze entfernt? Für Grenzhecken gibt es im jeweiligen Nachbarschaftsrecht Mindestabstände und Höchsthöhen. Mit 2 Meter hohen Hecken in 1 Meter Entfernung zur Grundstücksgrenze muss man aber in aller Regel leben.
Zitat:
Es steht auch eine Trauerweide an dem einen Ende die mir Sicht und Licht nimmt. Diese Weide wurde vor 2-3 Jahren nach einem Windbruch auf 50 cm gekürzt. Allerdings wuchs dieser Baum dieses Jahr um 3-4 Meter und dadurch, dass er sehr ausladend und buschig ist stört er entsprechend. Überhaupt werden weiterhin neue Pflanzen direkt südlich meines Hauses gepflanzt
Die Weide (Stamm) ist ca 3 Meter von der Grenze weg aber die Krone grenzt sehr nah an der Grenze

3 Meter Abstand dürfte völlig ausreichend sein, die Äste dürfen auch über die Grenze wachsen, und einen Rechtsanspruch auf "Licht" gibt es nur in den engen Grenzen des Nachbarschaftsrechts hinsichtlich der Grenzbepflanzung usw.

Zitat:
Zudem befindet sich mein Garten westlich von meinem Haus, südlich vom Garten befindet sich die Grenze zum gleichen Nachbarn. Seine Bepflanzungen sind über 6 Meter hoch gewachsen dieses Jahr

Die dürften sogar 60 Meter hoch wachsen, wenn sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze haben.
Zitat:
Alle angesprochenen Hecken hat er direkt an seinem Zaun ohne Abstand gepflanzt.

Das kann unzulässig sein, Ansprüche dagegen verjähren aber. "Seit Jahren gibt es Ärger" könnte darauf hindeuten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130722 Beiträge, 41575x hilfreich)

Zitat (von Hintermann):
Mir wird das jetzt Zuviel weil es mich körperlich überfordert.

Dann könnte man jemanden mit der Tätigkeit beauftragen.


Zitat (von eh1960):
Ansprüche dagegen verjähren aber.

Und vor der Verjährung können sie sogar schon verwirkt sein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42948 Beiträge, 14806x hilfreich)

Es wäre vielleicht auch mal sinnvoll, anhand von Landesrecht/kommunalen Recht zu überprüfen, was an Grenzbegrünung zulässig ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40956 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von Hintermann):
Mir wird das jetzt Zuviel weil es mich körperlich überfordert. Ich möchte weiteren Streit vermeiden aber das Problem trotzdem lösen und ersuche Rat.
Mein Rat: Beauftrage eine rüstige Person, die das für dich gegen Entgelt erledigt.
Zitat (von Hintermann):
und zudem bei mir ein klaustrophobisches Gefühl einhergeht.
Dagegen kann wohl keine Heckenschere oder Säge Abhilfe schaffen. Wenn Gewächse zulässig entsprechend der örtl. Auflagen (Nachbarrecht und örtl. Satzungen) wachsen dürfen, könnte gegen solche Gefühle nur ein Facharzt helfen.
...oder ein Umzug in die Weite.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.485 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.266 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.