Nachbar Hobby Lärm Reihenhaus

26. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
reihenhausbewohnerin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar Hobby Lärm Reihenhaus

Hallo,

wir sind Eigentümer eines Reihenmittelhauses, Großstadt in NRW, mittlere, relativ ruhige Wohnlage, und haben z.Zt. folgendes Problem:

Unser direkter Reihenhausnachbar werkelt sehr gern. Zur Zeit stellt er in seiner vorne vor dem Haus gelegenen Garage einen großen Rosenbogen plus Zäune oder andere Rankgitter selber her (was genau wissen wir nicht). Seit ca. 2 1/2 Wochen hat er an mittlerweile ca. 10 Tagen/Nachmittagen jeweils über mehrere Stunden diese Arbeit in seiner Garage betrieben. Dabei schweißt er anscheinend, dazu wird laut hallend auf Metall gehämmert und vor Allem ein sehr lautes elektrisches Gerät mit einem schriellen, absolut unangenehmen Geräusch verwendet (Kreissäge/Säge/Schleifgerät?) o.Ä. Wir wissen nicht genau was, da wir handwerklich ziemliche Laien seind und man es auch nicht sehen kann.

Die seitliche, zu uns gerichtete Garagentür steht während dieser Arbeit immer offen (wahrscheinlich damit Licht in die Garage fällt) und ist von unserem Küchenfenster ca. 7 m entfernt, zu Bad und Flur entsprechend näher. (Hausbreite ist jeweils 6,70 m, besagte Garagentür steht demnach in der Breite ca. auf der Mitte des Nachbargrundstücks und in der Länge in ca. 3 - 4 m Entfernung vom Haus.

Die Geräuschkulisse ist so laut, dass man vorne im Haus kein Fentser öffnen kann bzw. möchte und auch bei geschlossenen Fenstern ist das Hämmern und das Sägen immer noch deutlich zu hören.

Eigentlich wollten wir gar nichts sagen, da wir davon ausgingen (hofften), es handelte sich nur um ein paar Nachmittage und dann wäre die Arbeit erledigt, aber so langsam verliert man doch die Geduld, da dieser Lärm immer wieder über Stunden inzwischen doch an den Nerven zerrt und wir es einfach leid sind, zumal kein Ende abzusehen ist. Vorne vor dem Haus spielen können unsere Kinder dadurch auch nicht.

Sicher wird der eine oder andere sagen, warum wir nicht einfach fragen wie lange das wohl noch dauern wird... richtig, nur erstens ist das nachbarschaftliche Verhältnis ohnehin nicht besonders gut,und zweitens wüsste ich bevor ich etwas sage gerne ob ich überhaupt Rücksichtnahme erwarten kann bzw. dieser Lärm erlaubt ist oder nicht, also wie die Rechtslage ist... bei einer wahrscheinlich doch irgendwann (nur wann ;-)..) beendeten Maßnahme hat es ja nicht viel Sinn Dezibel zu messen oder so.

Kennt sich jemand zufällig damit aus und/oder hat einen Rat...

Vielen Dank, Gruß RHMbewohnerin

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
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#1
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

@reihenhausbewohnerin


Hallo,

zuerst eins vorweg, die frühere Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr, gibt es in vielen Bundesländer nicht mehr.

Auch geändert in vielen Bundesländer, ist das frühere Lärmschutzgesetz, will heissen, dass sich nun jeder selbst darum kümmern muss, dass ortsübliche Ruhe während z.B. der Nachtzeiten eingehalten wird.

Polizei und Ordnungsamt verfolgen nicht mehr,
wenn kein öffentliches Interesse vorliegt.


Hingegen nicht abgeändert wurden die Lärmschutz-Grenzwerte, werden diese überschritten müsste man halt ein Lärmprotokoll führen und notfalls klagen.

Bei Gewerbelärm kann man sich noch an den Lärmschutzbeauftragen beim Regierungspräsidenten wenden, von dort wird dann jemand kommen, der eine dB Messung durchführt.

Nur leider darf man nichts vom RP erwarten, denn wenn überhaupt mal tätig wird und jemand geschickt, hat dieser sowieso meisst keine Ahnung und kann womöglich nicht einmal das dB-Messgerät richtig bedienen. (hab ich schon durch)

----- Oder wie in meinem Fall, kam der Lärmschutzbeauftrage, zwecks db-Messung, des Nachts um 2.00 Uhr, MIT EINEM AUTO OHNE ABGASENDTOPF (sau lautes Knattern) ANGEFAHREN. ...(ich glaubte ich stand im Wald und das Messgerät konnter er dann auch nicht bedienen)


Im Privatfall hilft, wie schon geschrieben, ein Lärmprotokoll, ggf. in Verbindung mit einer eigenen dB-Messung (* derartige Geräte sind sehr günstig und auch zuverlässig genau), oder noch besser, die Beauftragung eines vereidigten Sachverständigen, der leider Geld kostet.

* dB-Messung wird innen, also 1 Meter vom geöffneten Fenster durchgeführt, wobei das Fenster, dass der Lärmquelle am Nächsten ist, genommen wird.

Wird eine Schall-Grenzwerttabelle gebraucht, bitte hier anfragen, ich kann diese raussuchen.


Was letztendlich noch bliebe, um auf sparsamen und gütlichen Wege etwas zu erreichen, wäre den Nachbarn freundlich auf Unterlassung ansprechen, ansonsten halt zuerst mal mit einem RA drohen und damit es schnell geht, bei Gericht eine einstweilige Verfügung, über das erstellte Lärmprotokoll erwirken, möglichst auch noch Zeugen benennen.



LG 123Luck


-- Editiert von 123Luck am 26.04.2008 15:20:41

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#2
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)


> derartige Geräte sind sehr günstig und auch
> zuverlässig genau)

Hallo, hier würde mich eine Quelle sehr interessieren.
Die mir bekannten günstigen Geräte sind nämlich alle leider sehr UNgenau und schlagen sowieso erst am einem rel. hohen Wert (ca. 50 dB ??) an.

Gruß
top

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

@Top

Wenn du jemand bist, der 50 dB schon als laut empfindet, dann wollte ich nicht in deiner Nähe wohnen.

Nein, 50 dB sind wirklich nicht laut, somit ist es ganz normal, wenn günstige Geräte erst bei diesem Wert anfangen, was aber nicht gleichbedeutend mit Falschgehen ist.

Nun, eigentlich wollte ich dich jetzt auf die Seite verweisen, in der ich schon einmal u.g. Werte gepostet habe.


Die Grenzwerte liegen:

In Kurgebieten zwischen 06-22 Uhr bei 45 db und zwischen 22-06 Uhr bei 35 db.

In reinen Wohngebieten zwischen 06-22 Uhr bei 50 db und zwischen 22-06 Uhr bei 45 db.

In allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete zwischen 06-22 Uhr bei 55 db und zwischen 22-06 Uhr bei 40 db.

In Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete zwischen 06-22 Uhr bei 60 db und zwischen 22-06 Uhr bei 45 db.

In Gewerbegebiete zwischen 06-22 Uhr bei 65 db und zwischen 22-06 Uhr bei 50 db.

In Industriegebiete zwischen 06-22 Uhr bei 70 db und zwischen 22-06 Uhr bei 70 db.


Gemessen wird z.B. während der allgemeinen Nachtruhe, im Schlafzimmer, 1 Meter vor dem geöffnetem Fester.


Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht, um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Bei seltenen Ereignissen (Zehn Tage oder Nächte eines Kalenderjahres an nicht mehr als jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) betragen die maximal zulässigen Werte tagsüber 70 dB und 55 Dezibel.


Als Vergleich:
Gehen auf einem weichen Teppich 15-20 dB
leises Blätterrauschen 25 dB
Flüstern 30 dB
üblicher Hintergrundschall im Haus 30-40 dB
Ventilatoren von Kopierern und Computern 40-50 dB
normale Sprachlautstärke 60 dB
vorbeifahrender Pkw 70 dB
Rasenmäher 80 dB
mittlerer Straßenverkehr 85 dB
Schwerlastverkehr 95 dB
Diskothek, Presslufthammer, Kreissäge, Rock- oder Popkonzert 110-115 dB
startender Düsenjet 125 dB

Schmerzgrenze (Gehörschädigung auch bei kurzzeitiger Einwirkung möglich)über 130 dB


Sonstiges:

Was Scalar12 schreibst ist natürlich auch noch eine letztere Möglichkeit, insofern sich der Nachbar absolut und uneinsichtig zeigen würde.

Dann rottet euch mit den anderen geschädigten Nachbarn zusammen und stattet dem Verursacher einen Freundschaftsbesuch ab.....lach


LG Luck

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#5
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

Wie Du sebst schreibst, liegen genau die Grenzwerte, bei denen am liebsten gestritten wird, bei knapp oder um die 50 dB.


Gruß

toP

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#6
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

Moin @toP

wer sich schon ab 50 dB streitet, der muss sich wirklich nicht wundern, wenn der Nachbar zu macht.


50 dB sind nur als Anhaltspunkt zu verstehen, ab da wird noch lange nicht gestritten.

Wenn es mal über die 60-65 dB während der Nachruhe hinausgeht, dann OK.



Für alle, die es "noch" nicht wissen, 3 dB plus sind eine Verdopplung der Lautstärke, bzw. 3 dB minus, eine Reduzierung um 50 %.



LG und gute Nacht ...123Luck

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#7
 Von 
reihenhausbewohnerin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wenn auch verspätet erst einmal vielen Dank für die Tipps.

Wenn ich mir die Vergleichsliste von 123luck so anschaue müssten es ja bestimmt so ca. 80 - 90 Dezibel sein wenn dieses laute Gerät an ist, und die "erlaubten" 10 Tage sind auch schon rum.

Denke mir nur dass es womöglich darauf hinausläuft dass wir uns ein Messgerät anzuschaffen oder jemanden kommen lassen, und dann ist das Meisterwerk gerade vollendet und der Lärm vorbei :augenroll: .

"Zusammenrotten" mit anderen Nachbarn ist auch schlecht, da von unserer 6er Reihenhauszeile 4 der Ansicht sind, jeder kann im Großen und Ganzen lärmen wie er will, zB ob Laubsauger zu nicht erlaubten Zeiten, laute Musik im Garten oder nächtliche Grillparties (ich will nicht übertreiben - natürlich alles nicht ständig, aber es ist im Großen und Ganzen die hier vorherrschende Einstellung). Man ist halt Hausbesitzer, und da darf man doch alles.

Vielen Dank auf jeden Fall nochmals,
rhb

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#8
 Von 
reihenhausbewohnerin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@123luck: Falls du zufällig nochmal hier reinschaust ;-)... wo finde ich denn diese von dir gepostete Liste... ist sie Teil eines Gesetzes/einer Verordnung und kennst du evtl. einen Link? Habe schon gesucht aber bisher nichts gefunden.

Gruß rhb

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#9
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

@rhb

Ja diese o.g. Liste mit den Schall-Grenz-Werten, ist Bestandteil der Lärmimmissionsschutzverornung.---(langes Wort) ...grins



LG 123 Luck

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