Nachbar aggressiv

27. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Madleen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar aggressiv

Hallo,

Person A lebt mit 2 Kindern über Person B. Person B regt sich seit über 1 Jahr auf, wenn Person A in ihrer Wohnung durchsaugt oder mal mit dem Partner stritt.

Person B schlägt massiv gegen die Tür und ruft "Komm raus du Fo...,damit ich dir eine reunschlagen kann"...

Am 23.12. hat Person A 30 Sekunden gegen 19.30Uhr aufgesaugt, da Weihnachtsstress usw. Person B kam hoch und trat fast die Wohnungstür ein und schrie, das er Person A eine "auf die Fres...e" hauen will und Person A "solle rauskommen". Er schlug so massiv gegen die Wohnungstür, dass Person A die Polizei rief. Der Beamte meinte, Person A soll selbst schlichten. Während des Telefonats schlug Person B wieder gegen die Tür. Person A bestand wegen ihrer Kinder, die Angst hatten, dass jmd vorbeischaut.

- Polizei kam
- nahm alles auf (Tür aus Verankerung/gelockert>hat Polizist noch "repariert";Tür gelockert; Schuhschrank leicht beschädigt
- Person A unterschrieb vor Ort Formular > Anzeige gegen Person B "Beleidigung, Sachbeschädigung"
-zwischenzeitlich kamen Verwandte von Person A, die alles mitbekommen haben
- Polizei ging zum Nachbar (klingelte/klopfte laut)>öffnete nicht>saßen auf Balkon und lachten (Person B mit Frau); Polizei kam nochmals hoch und brüllte vom Balkon von Person A runter.
-nach der Belehrung beim Nachbarn wurde Person B wieder laut
Polizei abgerückt und Frau von Person B klingelte bei Person A "Die Rechnung wirst du tragen">Verwandte nahmen dies ebenso als Androhung von Gewalt wahr
- Person B sass auf Balkon und rief hoch "Wenn ich die Alte im Keller sehe, wird sie in die Mauer gesteckt"
-Person A rief wiederholt auf Anraten der Polizei 110> wurde zurückgerufen und vertröstet, man könne nichts mehr machen; Person A wollte aber Anzeige ergänzen

Am 24.12 bekam Person A Bestätigung ihrer Anzeige gegen Person B. In der Anzeige steht jedoch "Nötigung".

Liegt hier nicht eine Androhung von Gewalt vor? Person A wurde doch nicht gegen ihren Willen zu etwas gezwungen/genötigt.

Person A hat die Anzeige online ergänzt mit Zeugenaussagen usw.

Ist die Anzeige richtig verarbeitet?

LG

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Warum schaltet Person A hier nicht einfach mal den Vermieter ein? Das dürfte viel zielführender sein...
Ist die Anzeige richtig verarbeitet? Das ist doch völlig schnuppe - die endgültige rechtliche Bewertung obliegt der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Madleen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter wurde unterrichtet. Aufgrund der Feiertage war es heute erst möglich. Zudem hat Person A schon vor 6 Monaten bei der WBG bescheid gegeben, ohne Reaktion und Aktion vom Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

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