Nachbar baut Mauer a) auf der Grenze b) möchte Kostenbeteiligung

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alcatraz99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachbar baut Mauer a) auf der Grenze b) möchte Kostenbeteiligung

Hallo,
ich hätte da ein Problem:
Mein Nachbar hat Umbauarbeiten auf meinem Grundstück, bei denen der bisher bestehende Zaun entfernt wurde, genutzt, um auf der Grenze verlaufend eine Mauer zu errichten. Heißt, die Mauer verläuft über 15 Meter für 10 cm auf meinem Grundstück. Jetzt kam er auch noch auf mich zu und fragte mich um eine Beteiligung an den Kosten. Diese lehnte ich ab, da ich bereits einen Zaun mit Pfosten hier lagernd habe, den ich eigentlich verwenden wollte. Natürlich fällt dies nun flach, da ja die Mauer dort steht. Er meint, ich würde mir durch die Mauer ja die Kosten für einen neuen Zaunabschnitt sparen. Mir persönlich hätte mein Zaun, der als Provisorium bereits seit 10 Jahren dort stand und nun richtig gesetzt werden sollte, absolut ausgereicht. Nun meine Frage: Muss ich mich hier an den Kosten beteiligen? Immerhin habe ich meinem Nachbarn sozusagen 1,5 m² geschenkt, indem er die Mauer einfach mit auf mein Grundstück gesetzt hat - das sind also ca. 230 Euro, wenn man den Wert des Grundstückanteils gegenrechnet.
PS: Wir wohnen in Bayern, Nähe Augsburg

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Welche Grundstücksseite wohnt denn der Nachbar?

Signatur:

3113

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Hatte er eine Erlaubnis von Dir über die Grenze zu bauen. Hat er eine Baugenehmigung dafür -
Die Gemeindeordnung bestimmt was als Zaun erlaubt ist. Einfach bauen schon gar nicht. Das Bauamt erteilt keine Genehmigung ohne Erlaubnis von Dir - ergo hat er keine. Auch die Höhe meist - 60cm oder so
Gemeinde fragen und nicht hier - noch nicht. :)

-- Editiert von Larozin am 29.07.2018 17:00

Signatur:

Ich erteile keine Rechtsberatung und Sicherheit gibt´s nur bei Gericht - nach dem Urteil. Alle Mens

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alcatraz99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Welche Grundstücksseite wohnt denn der Nachbar?


Der Nachbar wohnt im Süden, also wenn ich vor meinem Haus stehe sozusagen "oben"....

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alcatraz99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Larozin: Er hatte keine Erlaubnis - er hat mich irgendwann einfach darüber informiert. Ich war zu dem Zeitpunkt recht perplex, dachte aber das sei so üblich und da hier viele Umbauten liefen, habe ich mir erst mal keine weiteren Gedanken drüber gemacht. Es wäre für mich ja auch so mehr oder weniger ok gewesen aber wenn er jetzt noch Geld will für eine hässliche Betonmauer, die ich SO nie gebaut hätte, dann finde ich geht das zu weit.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Es gibt durchaus die Pflicht, das bei Einfriedungen die auf der Grenze errichtet werden die Nachbarn die Kosten je hälftig teilen müssten.

Ob das hier auch zutreffend ist, müsste man prüfen, denn das ist regional sehr unterschiedlich und kann sogar von Grundstück zu Grundstück unterschiedlich sein.

Was für die beiden Grundstücke gilt, erfährt man beim Amt vor Ort.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alcatraz99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, das ist mir bekannt. Es ist nur so, dass ich ja einen Zaun da hatte, den ich für kurze Zeit abmontiert habe um neu zu säen. In der Zwischenzeit hat der Nachbar die Chance genutzt und seine Mauer auf die Grenze gesetzt. Und auch wenn die Kosten der Mauer würden geteilt werden müssen, hätte ich dann nicht zumindest das Recht auch mit zu entscheiden WAS genau dort entsteht? Soweit ich gelesen habe, würde ein einfacher Maschendrahtzaun reichen und WENN, dann würden die Kosten für einen solchen anteilig angerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Alcatraz99):
Und auch wenn die Kosten der Mauer würden geteilt werden müssen, hätte ich dann nicht zumindest das Recht auch mit zu entscheiden WAS genau dort entsteht?

Möglicherweise ja - kommt auf die örtlich geltenden Regelungen an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

für eine Mauer braucht man eine Baugenehmigung - und die bekommt er nur mit schriftlichen Einverständnis.
also ein Schwarzbau an dem man sich nicht beteiligen sollte.

Signatur:

Ich erteile keine Rechtsberatung und Sicherheit gibt´s nur bei Gericht - nach dem Urteil. Alle Mens

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Larozin):
für eine Mauer braucht man eine Baugenehmigung

Dann doch mal bitte die konkrete Rechtsgrundlage dazu nennen - oder kommt dann wieder nur das typische Troll-Gelaber wie im inkassoforum?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Larozin):
Hatte er eine Erlaubnis von Dir über die Grenze zu bauen. Hat er eine Baugenehmigung dafür -
Die Gemeindeordnung bestimmt was als Zaun erlaubt ist. Einfach bauen schon gar nicht. Das Bauamt erteilt keine Genehmigung ohne Erlaubnis von Dir - ergo hat er keine. Auch die Höhe meist - 60cm oder so
Gemeinde fragen und nicht hier - noch nicht. :)

-- Editiert von Larozin am 29.07.2018 17:00


Lasse ich so - alles andere ist erst mal UNSINNIG.

Signatur:

Ich erteile keine Rechtsberatung und Sicherheit gibt´s nur bei Gericht - nach dem Urteil. Alle Mens

1x Hilfreiche Antwort

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