Nachbar bedroht meine Freundin, dass „es bald Ärger gibt" und „etwas Schlimmes passieren wird"

25. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Matteo_7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbar bedroht meine Freundin, dass „es bald Ärger gibt" und „etwas Schlimmes passieren wird"

Hallo liebe Forumsmitglieder,

es gab am Wochenende einen Vorfall im Haus meiner Freundin und ich konnte ihr nicht wirklich helfen. Darum wollte ich mich hier mal erkundigen.
Meine Freundin wohnt in einem
Haus mit mehreren Mietparteien , davon trocknen drei die Wäsche auf dem Dachboden (gedämmtes Spitzdach mit mehreren Fenstern), dort stehen oft bis zu sieben Ständern voll mit nasser Wäsche, weil dort oft die Fenster beschlagen, achtet sie und ihr Nachbar gegenüber immer darauf, dass bei schönem Wetter die Fenster geöffnet sind. Nachts macht sie die Fenster dann zu oder eben der andere Nachbar. Der Nachbar unter ihnen schließt die Fenster ständig, wenn er sieht dass sie geöffnet sind. So geht das dann oft hin und her.
So auch am Wochenende. Als sie dann abends die Treppe zum Speicher hochging, lauerte der Nachbar unter ihr wohl schon. Sie hatte die Wohnungstür auf. Er ist wohl erst in die Wohnung (ohne zu klopfen) dann wieder raus und stürmte die Treppe hoch. Er fragte sie, ob sie die Fenster öffnen würde, worauf sie ruhig sagte, dass dies richtig sei und die Vermieterin dies auch ausdrücklich sagte, dass hier gelüftet werden soll.
Daraufhin begann der Mieter laut zu werden und sagte, dass er ihr dies verbiete. Meine Freundin fragte warum und mit welcher Begründung. Er dann so : Weil ich es Ihnen sage. Sie sagte, dass sie dennoch weiter lüften werde, da ihr Schlafzimmer ja direkt darunter sei und sie kein Bock auf Schimmel habe. Darauf drohte ihr der gute Mann, dass etwa schlimmes passieren würde, wenn sie noch einmal die Fenster öffnen würde. Und er drohte ihr „Ärger" an. Auf die Frage was er ihr denn androhe kam nur, dass sie das dann sehen wurde.
Laut meiner Freundin kam der Nachbar ihr auf unangenehm nah und sie sagte, dass er bitte verschwinden möge, da sie sonst Hilfe rufen würde, worauf er dann wohl auch zurückwich und lachend verschwand. Danach hängte er überall Zettel in den Flur über Heiz und Lüftungsverhalten in Wohnungen - keine Ahnung was der Dachboden mit nasser Wäsche damit zu tun haben soll.
Meine Freundin wird weiter lüften, hat jetzt jedoch ziemlich Angst vor diesem Typen und was er ihr dann angedroht hat. Ich halte den durchaus nicht für ungefährlich, weiß aber auch nicht wie man handeln könnte. Leider war der andere Nachbar nicht da und hat diesen Streit nicht mitbekommen. Meine Mutter meint wir sollen den wegen Bedrohung anzeigen, aber es wurde keine konkrete Straftat angedroht.


-- Editiert von Moderator topic am 25. Februar 2025 16:51

-- Thema wurde verschoben am 25. Februar 2025 16:51

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14 Antworten
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#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Meine Mutter meint wir sollen den wegen Bedrohung anzeigen, aber es wurde keine konkrete Straftat angedroht.

Nötigung wäre das richtige Stichwort.

Zitat:
Er ist wohl erst in die Wohnung (ohne zu klopfen)

Damit kommt Hausfriedensbruch hinzu…
Ich frage mich aber, woher Ihre Freundin das weiß, wenn sie doch oben war…

Zitat:
Daraufhin begann der Mieter laut zu werden und sagte, dass er ihr dies verbiete.

Von Unbefugten aufgestellte Verbot haben keinerlei Verbindlichkeit.

Zitat:
die Vermieterin dies auch ausdrücklich sagte

Ich würde die Vermieterin über das Verhalten des Mieters informieren und zum Eingreifen und verbindlichen Festlegen der Lüftungsregelungen auffordern.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Matteo_7):
Meine Freundin wird weiter lüften, hat jetzt jedoch ziemlich Angst vor diesem Typen und was er ihr dann angedroht hat. Ich halte den durchaus nicht für ungefährlich, weiß aber auch nicht wie man handeln könnte. Leider war der andere Nachbar nicht da und hat diesen Streit nicht mitbekommen. Meine Mutter meint wir sollen den wegen Bedrohung anzeigen, aber es wurde keine konkrete Straftat angedroht.


"Etwas Schlimmes" könnte man schon als Übel ansehen, vor allem wenn das Auftreten so war wie du geschrieben hast. Ist halt die Frage was man mit der Anzeige bezwecken will. Das der Nachbar jetzt dafür ins Gefängnis kommt ist unwahrscheinlich, aber manchmal hat ja schon so ein Brief von der Polizei mit Einladung zur Vernehmung eine heilsame Wirkung. Natürlich, dass möchte ich auch erwähnen, können solche Sachen dann noch mehr eskalieren.

Daher noch einmal eine wichtige Info über unser Land. Anzeigen kann jeder und solange man die Tat korrekt wieder gibt, ist dies auch keine falsche Verdächtigung. Im Zweifelsfall kann euch die Polizei da mehr Auskunft geben, wenn ihr da einfach mal höflich vorbei schaut und sagt dass ihr eine Anzeige aufgeben wollt, werden die sich den Sachverhalt anhören und euch dann mehr dazu sagen können.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von Matteo_7):
hat jetzt jedoch ziemlich Angst vor diesem Typen und was er ihr dann angedroht hat

Ich empfehle da erst mal das Training von Selbstbewusstsein, Training in Selbstverteidigung und eine Dose Hundewebwehrspray.

Dann Strafanzeige bei der Polizei. Nicht das es da großen Erfolg geben würde, aber auch taktischen Grünen kann das sinnvoll sein.

Des weiteren die Information des Vermieters über den Vorfall (idealerweise unter Beifügung der Bestätigung über die Strafanzeige).

Man könnte auch überlegen, einem versierten Anwalt zu beachtragen mit einer Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserkläung / Unterlassungsklage.



Zitat (von Matteo_7):
Meine Mutter meint wir sollen den wegen Bedrohung anzeigen

Die Anzeige würde schon deshalb scheitern, weil gar keine Bedrohung vorlag.
Juristischen Laien sei empfohlen nur die Sachverhalte anzuzeigen und das heraussuchen der korrekten Paragrafen den studierten Profis zu überlassen.



Zitat (von Despi):
Nötigung wäre das richtige Stichwort.

Ein Strohhalm, aber nur ein sehr dünner.



Zitat (von Despi):
Damit kommt Hausfriedensbruch hinzu…

Unter den Voraussetzungen
Zitat (von Matteo_7):
Sie hatte die Wohnungstür auf. Er ist wohl erst in die Wohnung (ohne zu klopfen) dann wieder raus

sehe ich da keine Erfolgsaussichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Matteo_7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja ich glaube das kam falsch rüber.
Selbstbewusst ist meine Freundin ja, sie hat ihm auch ganz klar gesagt, dass er nur Mitmieter und nicht Hauseigentümer ist. Sie hat aber beispielsweise Angst, dass er ihrem Kater etwas antun könnte. Weswegen sie ihn jetzt nicht mehr rauslässt. Hat er jetzt so nicht gesagt, aber ich würde es ihm zutrauen.

Abwehrspray werde ich ihr besorgen. Auch wenn das schon mal krass ist.

Wie sie mitbekommen hat, dass er in der Wohnung war ? Sie hatte was gehört und von der Treppe kurz runtergesehen und da sah sie dann kurz einen Schatten in der Wohnung und dann kam er schon die Treppe hochgerannt.

Ich habe auch überlegt, ob eine Anzeige das nicht nur verschlimmern würde. Ganz davon abgesehen, dass ich nicht mal glaube , dass da irgendwas passiert, weil ja so gesehen noch nichts passiert ist.

Wie wäre es denn wenn bespielsweise die Wäsche oder ähnliches beschädigt werden würde ? Da wäre sie in der beweispflicht, dass er es war oder ?

Also kann man generell nur abwarten was passiert und hoffen dass nichts passiert…

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#5
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Matteo_7):
Also kann man generell nur abwarten was passiert und hoffen dass nichts passiert…


Du kannst wie gesagt anzeigen, dazu gehst du zu der Polizei und schilderst den Sachverhalt. Könnte dann halt mal nen netten Brief vor den Nachbar geben.

Den Vermieter informieren ist eben auch eine Möglichkeit.

Was man möchte, muss man selbst abwägen. Alles kann die Situation verbessern, aber eben auch verschlechtern. Da muss man wissen wie der Nachbar sonst so drauf ist.

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#6
 Von 
Matteo_7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Puh ich fürchte ganz ehrlich, dass es dann noch schlimmer wird.
Problem ist, dass die Vermieterin eine alte Dame ist und der Typ oft was im Haus für die handwerklich erledigt. Von daher ist sich sicher nicht objektiv, was das angeht.

Danke erst mal für die Antworten, wir werden mal überlegen wie wir handeln und schauen, was jetzt noch kommen wird

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#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Problem ist, dass die Vermieterin eine alte Dame ist und der Typ oft was im Haus für die handwerklich erledigt. Von daher ist sich sicher nicht objektiv, was das angeht.

Auch die hat sich an geltendes Recht zu halten.
Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass funktioniert nicht.
Entweder abhaken oder handeln.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37248 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Du kannst wie gesagt anzeigen,
NÖ. Wenn überhaupt, sollte die selbstbewusste Freundin das selbst tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2423 Beiträge, 1117x hilfreich)

Wer weiß, was der dann (wenn nicht sogar schon jetzt) mit der Wäsche macht. Wenn es Alternativen gibt, würde ich die generell nicht an Stellen aufhängen, an die andere Leute auch kommen können...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von Matteo_7):
Ich habe auch überlegt, ob eine Anzeige das nicht nur verschlimmern würde.

Da gibt es 3 Alternativen
1. er ist von der Vorladung / dem Anhöhrungsbogen so beeindruckt, das er in Zukunft friedlicher agiert.
2. es ist ihm egal
3. er dreht erst richtig auf

Da muss man immer abwägen.



Zitat (von Despi):
Auch die hat sich an geltendes Recht zu halten.

Es kann mühsam sein, diesen so was einfaches beizubringen.

Die haben noch so antiquierte Ansichten wie "Mein Haus, meine Regeln / mein Gesetz" und unter "Mieterrechte" verstehen die eher Mieter die AfD-Wähler sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Matteo_7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit der Vermieterin ist es nicht so einfach. Da wird der Kontakt weitestgehend gemieden, meine Freundin saß letztes Jahr 10 Wochen ohne Warmwasser und Heizung da, weil die Gastherme defekt war. Dann musste eine neue eingebaut werden, weil das 30 Jahre alte Ding nicht reparabel war. Sie wollte das als Modernisierungserhöhung geltend machen, das Ganze ging vor Gericht und meine Freundin hat den Prozess gewonnen. Seither wird weder Sie, noch ich von der Vermieterin gegrüßt.

Der Nachbar ist übrigens AFD Wähler. Hat auch ein AFD Shirt manchmal da hängen.
Da hängen auch regelmäßig so Shirts wie : Schwarz Rot Gold ist bunt genug oder: Politiker sind unsere Bediensteten.
Dementsprechend bringt es auch glaube ich noch mal das Gespräch auf sachlicher Ebene zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Es kann mühsam sein, diesen so was einfaches beizubringen.

Richtig. Deshalb einmal mehr: abhaken oder handeln. Von alleine wird eben nichts passieren.

Zitat:
Da gibt es 3 Alternativen

Alle (offenen) AfDler, die ich kenne, haben wenig Ahnung von Recht und Rechten, können oder wollen keine Zusammenhänge verstehen und sehen Gerichte und andere staatliche Einrichtungen als nicht relevant an.
Es hört sich bislang so an, als sei diese Person ähnlich gestrickt.
Entsprechend gehe ich davon aus, dass es durch eine Anzeige schlimmer wird.

Nichts desto trotz würde ich das Verhalten anzeigen.
Alleine schon das Betreten der Wohnung ist ein derart massiver Eingriff…

Seidiges gilt für die Vermieterin, sollte sie sich auf falschen Annahmen ausruhen.

Die Wäsche würde ich künftig auch anderweitig trocknen.

Und ehrlich gesagt klingt es für mich so, als sei ein Auszug die beste Variante.
Eine Vermieterin, die die Rechte Ihrer Mieter nicht achtet und auch noch frech wird, wenn man sein Recht durchsetzt.
Ein Hausbewohner, der einfach so in fremde Wohnungen spaziert, Leute bedroht und menschenverachtende Meinungen vertritt…
Da hätte ich keine Lust drauf.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Matteo_7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ausziehen ist sicher die beste Option.
Leider ist sie bisher nicht fündig geworden. Große Stadt, wenig Wohnraum, hohe Mieten… aber ein paar Besichtigungen hatte sie schon und schaut auch immer wieder…

Bis dahin muss man sich hier irgendwie arrangieren.

Wäsche wird sie wohl weiter trocknen müssen. Im Mietvertrag ist das Trocknen in der Wohnung verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Wäsche wird sie wohl weiter trocknen müssen. Im Mietvertrag ist das Trocknen in der Wohnung verboten.

Da man auch hier die Rechte der Partnerin verletzt, darf das ignoriert werden.

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