Ich habe folgendes Problem. Wir sind beim Bau unseres Hauses und haben kürzlich den Unterbau für die Bodenplatte fertiggestellt. Nächste Woche soll der Bau beginnen. Als ich heut auf der Baustelle war musst ich mit Entsetzen feststellen, dass der Nachbar, der ebenfalls gerade mit dem Bau beginnt auf meinem Grundstück
alle Materialen inkl. Bodenaushub und Baustellen WC eingerichtet. Zudem wurde mit schweren Betonpumpen und LKW von meinem Grundstück aus sein Bodenplatte gegossen. Dabei ist auf unserem Unterbau erheblicher Schaden entstanden. Ein Wiederherstellen des Untergrunds, so dass unser Bauunternehmen rechtzeitig beginnen kann ist zeitlich unmöglich. Für welche Kosten muss mein Nachbar aufkommen oder hat er gar rechtmäßig gehandelt. Eine Freigabe hat er von mir ausdrücklich nicht.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Beiträge
Nachbar befährt Baustelle mit schwerem Gerät
30. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juni 2019 | 13:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar befährt Baustelle mit schwerem Gerät
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Juli 2019 | 11:23
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Da solltest du nicht in einem Forum fragen, sondern unverzüglich einen Anwalt, idealerweise Fachanwalt, beauftragen: Beweissicherung sit jetzt erst mal sehr wichtig.
Dein Nachbar ist selbstverständlich für alle Schäden haftbar, die er oder seine Handlanger verursachen. Das kann bis zu den Hotelkosten gehen, die notwendig werden weil sich euer Bau verzögert. Aber diese Verursachung muss nachgewiesen werden.
#2
Antwort vom 1. Juli 2019 | 12:07
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 833x hilfreich)
Wie kommt der Nachbar dazu? Hat er keinen Platz/Zufahrt auf seinem eigenen Grundstück?
Selbst wenn er auf die Idee kommen sollte, das Hammerschlags- und Leiterrecht beanspruchen zu wollen - das hätte er VORHER ankündigen müssen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Nachbarschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Juli 2019 | 10:11
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Das stimmt, aber zusätzlich: auch Hammerschlags- und Leitungsrecht verpflichtet ihn zum Ersatz sämtlicher Beschädigungen, die er oder sein Erfüllungsgehilfe durch seine Aktionen verursacht. Hier sollte man wirklich schnellstens auf Beweissicherung und Schadenersatzforderung zusteuern - und natürlich auf UnterlassungZitatSelbst wenn er auf die Idee kommen sollte, das Hammerschlags- und Leiterrecht beanspruchen zu wollen - das hätte er VORHER ankündigen müssen. :
Und jetzt?
Schon
268.190
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
Top Nachbarschaftsrecht Themen
-
14 Antworten
-
39 Antworten