Nachbar befährt Baustelle mit schwerem Gerät

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eclipse55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar befährt Baustelle mit schwerem Gerät

Ich habe folgendes Problem. Wir sind beim Bau unseres Hauses und haben kürzlich den Unterbau für die Bodenplatte fertiggestellt. Nächste Woche soll der Bau beginnen. Als ich heut auf der Baustelle war musst ich mit Entsetzen feststellen, dass der Nachbar, der ebenfalls gerade mit dem Bau beginnt auf meinem Grundstück alle Materialen inkl. Bodenaushub und Baustellen WC eingerichtet. Zudem wurde mit schweren Betonpumpen und LKW von meinem Grundstück aus sein Bodenplatte gegossen. Dabei ist auf unserem Unterbau erheblicher Schaden entstanden. Ein Wiederherstellen des Untergrunds, so dass unser Bauunternehmen rechtzeitig beginnen kann ist zeitlich unmöglich. Für welche Kosten muss mein Nachbar aufkommen oder hat er gar rechtmäßig gehandelt. Eine Freigabe hat er von mir ausdrücklich nicht.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Beiträge

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Da solltest du nicht in einem Forum fragen, sondern unverzüglich einen Anwalt, idealerweise Fachanwalt, beauftragen: Beweissicherung sit jetzt erst mal sehr wichtig.
Dein Nachbar ist selbstverständlich für alle Schäden haftbar, die er oder seine Handlanger verursachen. Das kann bis zu den Hotelkosten gehen, die notwendig werden weil sich euer Bau verzögert. Aber diese Verursachung muss nachgewiesen werden.

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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Wie kommt der Nachbar dazu? Hat er keinen Platz/Zufahrt auf seinem eigenen Grundstück?
Selbst wenn er auf die Idee kommen sollte, das Hammerschlags- und Leiterrecht beanspruchen zu wollen - das hätte er VORHER ankündigen müssen.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von cobold64):
Selbst wenn er auf die Idee kommen sollte, das Hammerschlags- und Leiterrecht beanspruchen zu wollen - das hätte er VORHER ankündigen müssen.
Das stimmt, aber zusätzlich: auch Hammerschlags- und Leitungsrecht verpflichtet ihn zum Ersatz sämtlicher Beschädigungen, die er oder sein Erfüllungsgehilfe durch seine Aktionen verursacht. Hier sollte man wirklich schnellstens auf Beweissicherung und Schadenersatzforderung zusteuern - und natürlich auf Unterlassung

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