Nachbar beklagt Pflanzenleuchten

16. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
PaSpri03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar beklagt Pflanzenleuchten

Hallo Zusammen,

ich habe mal wieder ein Problem mit unseren Nachbarn:
Bei diesen handelt es sich um ein älteres Ehepaar in einem Mehrfamilienhaus. Sie finden immer einen Grund um sich über irgendwas zu beschweren. Sei es zu viele Fahrräder, ein Gespräch auf dem Balkon oder ein geparkter Firmentransporter, welcher als störend empfunden wurde. Grundsätzlich wird hier zuerst die unsere Vermieterin kontaktiert und mit rechtlichen Schritten gedroht. Zum Teil wird aber auch selbst Hand angelegt und störende Fahrräder in Gebüsche "gelegt". Neben weiteren Streitigkeiten hatte unser Nachbar bereits im vorherigen Jahr zugegeben, er hätte einen Baustrahler auf unser Haus gerichtet, da die Nachbarn im 4 Stockwerk eine Schreibtischlampe hätten, welche sie als Störend empfinden.

Nun zu meinem Problem;
Ich besitze eine Pflanzenlampe, welche mit Blau/Rot Licht im Winter unsere Ableger beleuchtet. Da unsere Wohnung zur Nordseite ausgerichtet ist, haben wir im Winter nur ein Fenster, was ordentliches Tageslicht für Pflanzen bietet. Hier stehen unsere Ableger und eben auch die Lampe. Unsere Nachbarn haben sich nun erneut bei unser Vermieterin über unsere "Puffbeleuchtung" beschwert und sie ausdrücklich aufgefordert, dass wir unsere "Lichtverschmutzung" einstellen.

Da unser Vermieterin inzwischen keine Lust mehr auf Diskussionen hat, hat sie uns aufgefordert eine Lösung zu finden. Wären unsere Nachbarn nicht so unverschämt, wär es kein Problem, die Angelegenheit einfacher zu klären.

Gibt es Richtlinien, die uns verbieten so eine Beleuchtung zu Nutzen und wenn nicht, gibt es Möglichkeiten gegen solche Querulanten vorzugehen?

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von PaSpri03):
Gibt es Richtlinien, die uns verbieten so eine Beleuchtung zu Nutzen


Nein, nicht in dem Zusammenhang und bei richtiger Verwendung ist die Lichtausstrahlung nach außen hin auch nicht störend. Beim Baustrahler oder manchen Außenleuchten sieht es da schon anders aus, aber da stört dann das Lich an anderer Stelle.

Eure Nachbarn stören sich einfach an dem Farbton, der ein einschlägige Häuser erinnert. Mach noch ein Herzchen dazu, dann haben sie noch mehr Grund sich folgenlos aufzuregen.

Zitat (von PaSpri03):
und wenn nicht, gibt es Möglichkeiten gegen solche Querulanten vorzugehen?

Natürlich, aber warum.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PaSpri03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PaSpri03):
und wenn nicht, gibt es Möglichkeiten gegen solche Querulanten vorzugehen?

Natürlich, aber warum.

Berry

Danke für die Antwort. Mein Problem ist, dass die sich jedes Jahr neue Sachen erlauben und die Vermieterin mich gebetet hat, mich um das Problem zu kümmern. Bei weiterem ignorieren hat diese demnächst wieder ein Schreiben vom Anwalt im Briefkasten und muss sich rechtlich damit befassen.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Bei weiterem ignorieren hat diese demnächst wieder ein Schreiben vom Anwalt im Briefkasten und muss sich rechtlich damit befassen.


Das ist ärgerlich, aber da muss sie durch. Befassen muss sich sich damit aber nicht. Es gibt keine Beantwortungspflicht von Anwaltsschreiben.

Sie sollte die Vorwürde des Nachbarn bestimmt zurückgewiesen und dann einfach ignorieren.
Selbst wenn eure VM die Sache genauso verquer sähe wie dieser Nachbar, hätte sie keinerlei durchsetzbaren Kündigungsgründe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von PaSpri03):
Bei weiterem ignorieren hat diese demnächst wieder ein Schreiben vom Anwalt im Briefkasten und muss sich rechtlich damit befassen.
Auch auf von einem Anwalt geschriebenes Larifari muss man nicht eingehen. So lange ihr euch nicht wirklich was zuschulden kommen lasst, ist Ignorieren - auch wenn es schwer fällt - das Klügste.
Ihr solltet nur darauf achten, dass die Nachbarn eure Vermieterin nicht gegen euch aufbringt. Und lasst euch möglichst nicht zu Vergeltungsmaßnahmen hinreißen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PaSpri03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von PaSpri03):
Bei weiterem ignorieren hat diese demnächst wieder ein Schreiben vom Anwalt im Briefkasten und muss sich rechtlich damit befassen.
Auch auf von einem Anwalt geschriebenes Larifari muss man nicht eingehen. So lange ihr euch nicht wirklich was zuschulden kommen lasst, ist Ignorieren - auch wenn es schwer fällt - das Klügste.
Ihr solltet nur darauf achten, dass die Nachbarn eure Vermieterin nicht gegen euch aufbringt. Und lasst euch möglichst nicht zu Vergeltungsmaßnahmen hinreißen.

VG
Roland


Das sowieso. Auf so ein Niveau lasse ich mich nicht herab. Es wird nur langsam echt lästig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von PaSpri03):
Da unser Vermieterin inzwischen keine Lust mehr auf Diskussionen hat,

Sollten die einfach keine mehr führen.



Zitat (von PaSpri03):
hat sie uns aufgefordert eine Lösung zu finden.

Weder eure Aufgabe noch eure Pflicht. Dafür erhält die Vermieterin schließlich Geld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Vielleicht macht es Sinn Beweise zu sichern und mal ein Foto des Fensters bei eingeschalteter Beleuchtung zu machen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Vielleicht macht es Sinn Beweise zu sichern und mal ein Foto des Fensters bei eingeschalteter Beleuchtung zu machen.

Das macht absolut Sinn. Wer weis was denen noch so einfällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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