Hallo Community,
hoffentlich könnt ihr mir etwas weiterhelfen, wie ich mich in diesem Fall am besten verhalten soll bzw. unternehmen soll.
Kurz etwas Vorgeschichte:
Ich habe von meinen Eltern ein Haus inklusive Grundstück überschrieben bekommen. Im Grundbuch ist nur deren lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Notar ist bereits erledigt, die Bekanntmachung im Grundbuch allerdings scheinbar noch nicht vollzogen.
Jetzt ist das Haus schon in die Jahre gekommen und ich als junger Kerl möchte natürlich alles renovieren und auf den aktuellsten Stand bringen. Hierzu wollte ich mir nun die Garage vornehmen, vor allem um dort eine Photovoltaikanlage errichten zu lassen. Es handelt sich um eine Doppelgarage inklusive Schrägdach, welches begehbar ist und zu 100% mit 4 Wänden und Dach auf meinem Grundstück steht. Theoretisch würde nach der Garagenrückwand noch ein Gartenzaun kommen, auf diese Grenze hat allerdings der Nachbar seine Garagenmauer gesetzt. Wir teilen uns also im unteren Teil der Garage keine Mauer.
Nun kommt aber mein großes Problem. Im oberen Teil fand ich plötzlich unbekannte Wanddurchbrüche, in welche der Nachbar seine Dachbalken gesteckt hat. Wichtig, es handelt sich um die Mauer auf meinem Grundstück! Er hat sich für sein Dach die Aufmauerung auf der sich auf der Grundstücksgrenze befindlichen Mauer also gespart und meiner Meinung nach Sachbeschädigung betrieben und mein Grundstück bebaut.
Wie gehe ich nun hier vor? Der Bau ist scheinbar schon 10 Jahre her und niemand hat etwas unternommen bzw. bemerkt. Falls es bemerkt wurde, ist die betroffene Person bereits verstorben und wir wissen nicht, was ggf. besprochen wurde.
Da ich jetzt mit dem etwas komplizierterem Nachbarn, mit welchem ich allerdings ein neutrales Verhältnis habe, nicht einfach mit der Tür ins Haus fallen möchte (er holt wegen alles und jedem sofort die Polizei), wollte ich mich nach Möglichkeiten und Optionen erkundigen. Vor allem, da ich jetzt der neue Eigentümer bin und nicht irgendwelche Fristen verstreichen lassen möchte. Ich habe nun schon so viel von möglicher Duldung usw. gelesen, bin aber nun völlig verwirrt. Es ist doch definitiv zu 100% meine Mauer, mit der ich nicht mehr tun und lassen kann, was ich will, da jemand Löcher reingeschlagen hat und seine Dachbalken durchgesteckt hat.
Das stellt eventuell auch ein Problem wegen Statik und Gewicht dar, ich habe keine Ahnung, ob diese relativ dünne Wand, welche nur für unser Dach geplant wurde, diese zusätzliche Last bedenkenlos trägt. Zusätzlich das Gewicht der geplanten Photovoltaikanlage. Es könnte nämlich sein, dass der Nachbar diese Wand trotzdem als geteilte ansieht, das ließe sich vermutlich nur mit einer Vermessung regeln.
Danke für's lesen von viel Text Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
Nachbar belastet Mauer auf meinem Grundstück für Dachbalken
17. Juni 2023
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Frage vom 17. Juni 2023 | 18:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar belastet Mauer auf meinem Grundstück für Dachbalken
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2023 | 19:24
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Als erstes würde ich mal den Nachbarn gerichtsfest auffordern, zur Beseitigung der Balken sowie zum Ausgleich des verursachten Schadens oder zur substantiierten Darlegung der rechtlichen Grundlagen aus denen er meint, ein Nutzungsrecht ableiten zu können.
Wenn da nach Fristablauf nichts kommt, würde ich das ganze an einen Fachanwalt abgeben.
#2
Antwort vom 17. Juni 2023 | 19:51
Von
Status: Student (2325 Beiträge, 512x hilfreich)
ZitatAls erstes würde ich mal den Nachbarn gerichtsfest auffordern :
... und sich lächerlich machen

Die Eltern scheinen ja noch zu leben, zumindestens ein Elternteil.
Können die nichts aufklären?
Ansonsten einfach mal den Nachbarn ansprechen, was damals abgesprochen war und wie man damit weiter verfahren könnte. Kommt auf jeden Fall besser, als mit einem lustigen Brief anzufangen.
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#3
Antwort vom 17. Juni 2023 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatKönnen die nichts aufklären? :
Ganz offenbar nicht...
ZitatFalls es bemerkt wurde, ist die betroffene Person bereits verstorben und wir wissen nicht, was ggf. besprochen wurde :
#4
Antwort vom 18. Juni 2023 | 07:07
Von
Status: Master (4070 Beiträge, 660x hilfreich)
ZitatAls erstes würde ich mal den Nachbarn gerichtsfest auffordern, :
Wenn man das immer so machen würde, wären die Gerichte noch mehr überlastet und das Verhältnis zum Nachbar noch komplizierter.
Es könnte doch sein, dass ein Vorfahr des TE diesem Konstrukt zugestimmt hätte, dann wäre ein Brief vom Gericht eine Dummheit.
Mit dem Nachbar reden und wenn man nicht weiterkommt einen Bausachverständigen bzw. das Bauamt einschalten, evtl. sind auch Pläne beim Nachbar vorhanden.
#5
Antwort vom 18. Juni 2023 | 08:12
Von
Status: Lehrling (1553 Beiträge, 263x hilfreich)
Gerichtsfest bedeutet doch nicht Brief vom Gericht
#6
Antwort vom 18. Juni 2023 | 09:50
Von
Status: Master (4070 Beiträge, 660x hilfreich)
ZitatGerichtsfest bedeutet doch nicht Brief vom Gericht :
Wollte ich noch ändern, ging aber nicht mehr.
#7
Antwort vom 18. Juni 2023 | 12:22
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatMit dem Nachbar reden :
In der Regel ein gute Lösung, hier aber wohl sinnlos
Zitater holt wegen alles und jedem sofort die Polizei :
#8
Antwort vom 18. Juni 2023 | 21:45
Von
Status: Student (2325 Beiträge, 512x hilfreich)
@Harry, Deine Kommentaren sind gern gesehener traffic
ZitatGanz offenbar nicht... :
Das macht aber nur Sinn (bitte selbst den Zusammenhang finden)
ZitatIch habe von meinen Eltern ein Haus inklusive Grundstück überschrieben bekommen. Im Grundbuch ist nur deren lebenslanges Wohnrecht eingetragen. :
,wenn die Eltern zumindestens noch teilweise leben.
Und
Zitat(er holt wegen alles und jedem sofort die Polizei) :
steht im Widerspruch zu
ZitatDa ich jetzt mit dem etwas komplizierterem Nachbarn, mit welchem ich allerdings ein neutrales Verhältnis habe :
Es wäre schön, wenn Input vom TS kommen würde anstelle von wüsten Spekulationen auf Grund unvollständiger Informationen.
#9
Antwort vom 18. Juni 2023 | 22:10
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Zitatbitte selbst den Zusammenhang finden :
Betroffene, tote Person ≠ Eltern(teil)
ZitatEs wäre schön, wenn Input vom TS kommen würde :
Ja, das wäre überaus zielführend ...
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