Guten Tag!
Ich habe da ein Problem mit einem bestimmten Nachbar, der sich an meinem Auto vergriffen hat.
Ich habe Anime Sticker auf meinem Auto, der Nachbar hat mich damals schon dumm angemacht weil ich einen Sticker mit einem Anime Girl auf dem Auto hatte, wo Sie die Zunge rausstreckt.
Laut dem Nachbar ist sowas unzulässig und stellt etwas Sexuelles da was die Kinder in der Nachbarschaft nicht sehen sollen...
Jetzt habe ich entdeckt das einer meiner Sticker beschädigt ist, da wurde versucht der Sticker abzureißen, ein Nachbar in meinem Haus, hat das ganze beobachtet und mir bescheid gegeben
Er würde als Zeuge dienen.
Meine Frage dazu: Gilt das schon als Sachbeschädigung wenn der meine Sticker am Fahrzeug abreißt? Was erwartet Ihn dann genau?
Vielen Dank!
Nachbar beschädigt Sticker am Auto
23. Juli 2022
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Frage vom 23. Juli 2022 | 16:31
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar beschädigt Sticker am Auto
#1
Antwort vom 23. Juli 2022 | 18:11
Von
Status: Unbeschreiblich (130055 Beiträge, 41471x hilfreich)
Zitat :Gilt das schon als Sachbeschädigung wenn der meine Sticker am Fahrzeug abreißt?
Ja.
Zitat :Was erwartet Ihn dann genau?
Vermutlich nichts - die Chance das die überlastete Strafjustiz mit so was beschäftigt ist überaus gering.
Wenn, dann würde man auf eigenen Kosten und eigenes Risiko tätig werden müssen.
#2
Antwort vom 23. Juli 2022 | 20:07
Von
Status: Lehrling (1366 Beiträge, 218x hilfreich)
Trotzdem würde ich ihm jetzt mal unter die Nase halten, dass du ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen wirst und dafür sogar einen Zeugen hast! Er könne sich demnächst auf etwas gefasst machen!
Würd mich interessieren, wie er reagiert!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Juli 2022 | 02:11
Von
Status: Lehrling (1831 Beiträge, 723x hilfreich)
Zitat :Gilt das schon als [strafbare] Sachbeschädigung wenn der meine Sticker am Fahrzeug abreißt?
Ja - selbst wenn er das Girl bzw. seine Zunge auf dem Sticker nur übermalen würde ...
Zitat :Was erwartet Ihn dann genau?
1. Nach einer Anzeige bei den zuständigen Behörden wegen des Verdachts einer Straftat droht ihm als Hlchststrafe ....
"Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
2. Ihm droht eine "Verurteilung" in einem vom Geschädigten angestrengten Zivilprozeß zur Leistung von Schadensersatz ( Kosten eines neuen Stickers: 1,95€ ) einschließlich einer Verurteilung, die Kosten des Schadensersatzprozesses ( Gerichtskosten und Anwaltskosten : ca. 135€ ) tragen zu müssen.
3. Ihm droht eine Verurteilung zur zukünftigen Unterlassung weiterer Stickerbeschädigungen ( falls die begründete Besorgnis einer Wiederholungsgefahr besteht ) in einem vom besorgten Sticker-Eigentümer angestrengten Unterlassungsrechtsstreit sowie die Verurteilung zur Tragung der gesamten Kosten des Unterlassungsrechtsstreits ( Gerichts- und Anwaltskosten, bemessen nach dem Streitwert von typischerweise ca, 5000-10000€ in Unterlassungsstreitigkeiten, von ca. 1200€ )
Zitat :Was erwartet Ihn dann genau?
Eher keine staatliche Sanktion in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe; Schadensersatzpflicht ( 3 Euro für einen neuen Sticker ) + Rechtsverfplgungskosten von ca. 130 Euro ( Schadensersatz-Rechtsstreit ) und 1245€ ( Unterlassungsrechtsstreit ); bei außergreichtlicher Streitbeilegung Erstattung der dem Sticker-Eigentümer entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten ( ca. 960€ )
RK
Zitat :habe einen Sticker mit einem Anime Girl auf dem Auto, wo Sie die Zunge rausstreckt.
Weshalb sind diese Aufkleber nicht unsichtbar unter der Motorhaube oder unter den Vordersitzen angebracht, oder unter der Fussmatte?
RK
#4
Antwort vom 24. Juli 2022 | 11:48
Von
Status: Lehrling (1117 Beiträge, 131x hilfreich)
Zitat :Eher keine staatliche Sanktion in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe; Schadensersatzpflicht ( 3 Euro für einen neuen Sticker ) + Rechtsverfplgungskosten von ca. 130 Euro ( Schadensersatz-Rechtsstreit ) und 1245€ ( Unterlassungsrechtsstreit ); bei außergreichtlicher Streitbeilegung Erstattung der dem Sticker-Eigentümer entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten ( ca. 960€ )
Oder aber der TE bleibt auf diesen Kosten sitzen weil der eine Nachbar das Abreißen auf einmal doch nicht so genau gesehen hat und dem anderen Nachbarn die Täterschaft nicht nachgewiesen werden.
-- Editiert von Gerd61 am 24.07.2022 11:50
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