Nachbar beschädigt Zaun UND!!!!

8. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Namida
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar beschädigt Zaun UND!!!!

Hallo,

eigentlich hätte ich nicht gedacht, dass es mal so weit kommen muss, aber ich würde gern wissen, in wie weit wir hier die Möglichkeiten haben zu handeln, denn unser Nachbar ist eine Zumutung!

1. Der Vorbesitzer des Grundstücks auf dem er nun wohnt hat sich damals nicht an die Grundstücksgrenzen gehalten, weshalb der Zaun von uns nun circa einen halben Meter zu weit in unser Grundstück steht. Wir wollten damals keine Streitigkeiten, weshalb wir hier die Füße still gehalten haben. Leider ist unser neuer Nachbar aber ein Messie. Er sammelt in der Region Holz und Gras, alles Geretze, was er eben finden kann und stellt damit den Zaun rund um sein Grundstück zu. Das ist bestimmt schon 1 bis 2 Meter dick an manchen Stellen und drückt nun den Zaun in Richtung unseres Grundstücks ein. Kurz er beschädigt ihn und auf die Aufforderung, dies zu beheben, hat er uns Prügel angedroht, wurde ausfällig etc... nun meine Frage was ich hier tun kann. Ich für meinen Teil würde da ja echt kurzen Prozess machen wollen. Grundstück einmessen und dann muss er eben weichen, aber ist das wirklich so einfach wie ich es gern hätte?

2. Er ist wie gesagt ein Messie und schrapelt das komplette Grundstück voll. Dadurch haben wir nun auch ein akutes Rattenproblem sowie beherbergt er da drüben Hornissennester sowie Wespennester, die uns in den warmen Monaten allesamt terrorisieren. Wir sind hier in der Nachbarschaft circa 10 Häuser die direkt betroffen sind. Kann man da etwas einleiten?

3. Die drei Häuser, welche direkt an seinem Grundstück anliegen, werden regelmäßig von ihm mit einem Fernglas beobachtet. Du kannst nicht im Garten sitzen, ohne dass er dir auf den Teller glotzt oder die Kinder beim Spielen beobachtet. Man fühlt sich einfach nicht mehr wohl. Haben wir da eine Möglichkeit?

4. Der Oberhohn erwartete uns übrigens vor circa 2 Jahren, als er im wärmsten Sommer eine Anzeige gegen uns schaltete, weil wir angeblich die Frösche in seinem Teich erschossen (!!) haben und somit die Plane durchlöchert und außerdem hätten wir seine Frösche und Fische im Teich vergast (!!!). Das Grundstück will echt keiner freiwillig betreten und die Anzeige wurde auch schnell wieder fallen gelassen. Jedoch vermute ich, wenn dieses Jahr wieder die Fische in seinem Teich verenden, weil der so zugeschlammt ist und er kein frisches Wasser zuführt, werden wir wieder eine Anzeige dieser Art bekommen. Vielleicht ist es seine Art uns noch mehr zu terrorisieren...


Danke für eure Tipps.

LG

-- Editiert von Namida am 08.04.2020 11:38

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(418 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Namida):

2. Er ist wie gesagt ein Messie und schrapelt das komplette Grundstück voll. Dadurch haben wir nun auch ein akutes Rattenproblem sowie beherbergt er da drüben Hornissennester sowie Wespennester, die uns in den warmen Monaten allesamt terrorisieren. Wir sind hier in der Nachbarschaft circa 10 Häuser die direkt betroffen sind. Kann man da etwas einleiten?


Wegen den Ratten das Gesundheitsamt informieren.
Hornissen terrorisieren normalerweise weder Sie, noch die Nachbarschaft. Das tun die Wespen. Die dürften aber auch kein Problem darstellen, da Hornissen mit Wespen in der näheren Umgebung kurzen Prozess machen.

Irgendwas bringen Sie da vielleicht durcheinander. Lieber noch mal checken, welche Hautflügler im Speziellen da terrorisieren.

car4000

Signatur:

- car4000 -

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Namida):
sowie beherbergt er da drüben Hornissennester sowie Wespennester, die uns in den warmen Monaten allesamt terrorisieren.

Hornissen sind zum einen auch Wespen, zum anderen sehr friedliebende Tiere wenn man sie nicht nervt.
Wespen sich da schon lästiger, reagieren aber auch nur auf Angriffe.

Beide stehen unter besonderem Schutz, bedeutet das die Siedlungen von Behörden nicht angetastet werden. Sollten Privatleute da was machen, drohen saftige Bußgelder.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Namida
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Zitat (von Namida):

2. Er ist wie gesagt ein Messie und schrapelt das komplette Grundstück voll. Dadurch haben wir nun auch ein akutes Rattenproblem sowie beherbergt er da drüben Hornissennester sowie Wespennester, die uns in den warmen Monaten allesamt terrorisieren. Wir sind hier in der Nachbarschaft circa 10 Häuser die direkt betroffen sind. Kann man da etwas einleiten?


Wegen den Ratten das Gesundheitsamt informieren.
Hornissen terrorisieren normalerweise weder Sie, noch die Nachbarschaft. Das tun die Wespen. Die dürften aber auch kein Problem darstellen, da Hornissen mit Wespen in der näheren Umgebung kurzen Prozess machen.

Irgendwas bringen Sie da vielleicht durcheinander. Lieber noch mal checken, welche Hautflügler im Speziellen da terrorisieren.

car4000



Auch wenn Sie es nicht glauben möchten, aber es ist so, wie ich es sage. Er hat beides als Nest schön fett an seiner Garage hängen und wir können hier nicht mehr draußen sitzen ohne summigen Besuch zu bekommen :-/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Namida
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Namida):
sowie beherbergt er da drüben Hornissennester sowie Wespennester, die uns in den warmen Monaten allesamt terrorisieren.

Hornissen sind zum einen auch Wespen, zum anderen sehr friedliebende Tiere wenn man sie nicht nervt.
Wespen sich da schon lästiger, reagieren aber auch nur auf Angriffe.

Beide stehen unter besonderem Schutz, bedeutet das die Siedlungen von Behörden nicht angetastet werden. Sollten Privatleute da was machen, drohen saftige Bußgelder.


Das wir da nichts dran machen können, ist mir klar, aber wir haben hier kleine Kinder in der Siedlung und eben doch regen Summ- und Brummverkehr überall. Draußen Kaffee trinken ist zB nicht mehr möglich und abends grillen auch nicht. Aber die Hornissen/Wespen sind nur eines der vielen Probleme vom Nachbargrund. Ich hätte ja gehofft, dass man die Tierchen irgendwie umsiedeln kann über den Winter oder so

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Namida):
Aber die Hornissen/Wespen sind nur eines der vielen Probleme vom Nachbargrund.

Als erstes müsste man mal die Grundstücksgrenze definitiv festlegen / vermessen lassen und dann den Beseitigungsanspruch des Sammelsoriums von eurem Grundstück gerichtlich durchsetzen. Denn freiwillig wird es es nicht machen.


Gegen sinnlose Anzeigen wird man wegen der geringen Anzahl erst mal nichts machen können.


Das "glotzen" ist nicht grundsätzlich verboten - da müsste man über einen (Fach)Anwalt gehen. Am besten gemeinsam mit den anderen Nachbarn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5438 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Namida):
Der Vorbesitzer des Grundstücks auf dem er nun wohnt hat sich damals nicht an die Grundstücksgrenzen gehalten, weshalb der Zaun von uns nun circa einen halben Meter zu weit in unser Grundstück steht. Wir wollten damals keine Streitigkeiten, weshalb wir hier die Füße still gehalten haben.


Dann könnte man natürlich fragen, ob der Vorbesitzer damit eine konkludente Zustimmung (oder Gewohnheitsrecht) behaupten könnte und ob dieses Recht nicht auch mit dem Verkauf des Grundstücks auf den Nachfolger übergeht.

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