Hallo!
Der Nachbar beschneidet 2x jährlich seine Büsche und der Schnitt landet in unserem Garten. Muss ich das nun selber entfernen? Muss der Nachbar das machen? Ich habe ihm gestattet, unser Grundstück
dafür zu betreten. Er rührt sich aber nicht. Wohlgemerkt: Er führt den Schnitt selber durch!
Ich finde leider nichts, wer für das Entfernen aufkommen muss. Ich wohne in NRW.
Danke für eure Kommentare!
Nachbar beseitigt herunterfallenden Grünschnitt nicht
28. Juni 2017
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Frage vom 28. Juni 2017 | 15:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar beseitigt herunterfallenden Grünschnitt nicht
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2017 | 17:28
Von
Status: Schüler (264 Beiträge, 418x hilfreich)
Da hält der Nachbar nicht die Grenzabstände ein, sh.hier:
NRW Nachbarrechtsgesetz § 42
Grenzabstände für Hecken
Es sind mit Hecken - vorbehaltlich des § 43 -
a) über 2 m Höhe
1,00 m
und
b) bis zu 2 m Höhe
0,50 m einzuhalten.
U.u. hast Du Jahre zu viel gewartet und ihm nichts gesagt. Da kann evtl. Verjährung eingetreten sein. Lies mal weiter im Gesetz was die Beseitigung des Grünschnitts betrifft.
Hardy DD
#2
Antwort vom 28. Juni 2017 | 20:53
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Mir ist nicht klar, woher Hardy diese Informationen nimmt, aber egal...
Der Nachbar hat seine Hecke zu schneiden und den Grünschnitt zu entsorgen.
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