Nachbar besetzt meine Garage

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Logitech123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar besetzt meine Garage

Servus miteinander.

Ich wohne in einem Haus mit 6 Parteien (3 haben jeweils davon ihre Wohnung gekauft, 3 davon wie ich, leben in Miete). Das heißt jedes Wohnungsmitglied besitzt eine Garage. Da ich aufgrund meiner Arbeit, oft auserhalb unterwegs bin, steht dementsprechend meine Garage ohne mein Auto, wie soll es anders sein, leer. Der Nachbar schräg unter mir, nimmt es sich aber zur Aufgabe mir deshalb ständig übel zuzuspielen, in dem er meine Garage entweder mit seinem Auto besetzt, oder mit Spielzeug seiner Kinder. Zuerst war dies kein Problem, kann man ja mal das Dreirad oder sonstiges aus der Garage entfernen (alle Garagen haben den gleichen Schlüsselzugang).

Auf mehrfachen bitten meinerseits, sein Auto nicht in meine Garage zu setzen, oder dies mit dem Spielzeug seiner Kinder zu füllen, hat sich nichts geändert. Selbst die Polizei wurde zum Teil schon kontaktiert, damit sie die Garage räumen, nur sind diese Nachbarn dann jedes mal "nicht erreichbar".

Meine Frage ist daher, kann ich diese Nachbarn irgendwie rechtlich belangen? Immerhin ist diese Garage mein "gemietetes Eigentum" und macht auch ein Teil der Versicherung aus, da ja angegeben worden ist, das es "Zuhause" in einer Garage steht. Die Versicherung macht mir daher auch sehr große Sorgen, da ich ja dann eigentlich falsche Angaben gemacht habe zum Stand meines Fahrzeuges, wenn ich Zuhause bin.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich verfahren soll?

Vielen dank.

Ärgert der Nachbar?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Abschleppen lassen. Falls das in einer Garage überhaupt geht.

*****

Oder Parkkrallen?

Den Usern hier fallen bestimmt noch sinnvolle Möglichkeiten ein, ob meine jetzt so sinnvoll sind, lass ich besser dahingestellt ;)

-- Editiert von Moderator am 13.08.2018 10:49

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Abschleppen lassen. Falls das in einer Garage überhaupt geht.

Das geht. Wenn das Unternehmen ein Profi ist, dann können die das auch.


Ansonsten würde ich einfach das Schloss wechseln. Das alte aufheben und bei Auszug wieder zurückbauen.
Das wäre die schnellste und preiswerteste Lösung.



Alternativ kann man auch gegen den Nachbarn auch eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung erwirken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

*pluff
Auf das naheliegendste komme ich nicht - natürlich Schloss austauschen! Muss an den Nachwirkungen der Hitze liegen. :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Logitech123):

Auf mehrfachen bitten meinerseits, sein Auto nicht in meine Garage zu setzen, oder dies mit dem Spielzeug seiner Kinder zu füllen, hat sich nichts geändert. Selbst die Polizei wurde zum Teil schon kontaktiert, damit sie die Garage räumen, nur sind diese Nachbarn dann jedes mal "nicht erreichbar".

Die einfachste Lösung wäre es zweifellos, das Garagentor zu schließen und abzuschließen...
Zitat:

Meine Frage ist daher, kann ich diese Nachbarn irgendwie rechtlich belangen? Immerhin ist diese Garage mein "gemietetes Eigentum"

Nein, sie ist gemieteter Besitz, Eigentümer ist der Vermieter. Was aber hier nur der Vollständigkeit halber gesagt sei, für die Sachlage spielt es hier keine Rolle.

Da die Garage gemietet ist und durch einen anderen Mieter oder Eigentümer okkupiert wird, wäre der Vermieter der erste Ansprechpartner. Der muss dafür sogar, daß die Mietsache vertragsgemäß zur Verfügung steht.
Alternativ ist ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch möglich. Denn stellt man nicht einmal, sondern für jeden neuen Vorgang des unberechtigten Parkens.
Alternativ kann man auch eine gerichtliche Verfügung gegen den Nachbarn erwirken, die diesem bei Zahlung einer Konventionalstrafe (z.B. 1000€ für jedes "Falschparken") verpflichtet, die Nutzung und das Betreten dieser Garage zu unterlassen.
Zitat:
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich verfahren soll?

Wenn der Nachbar uneinsichtig ist: ihn mit Strafanträgen wegen Hausfriedensbruch zupflastern (kostet nix, und führt spätestens nach dem fünften Mal zu einem gesteigerten Interesse der Staatsanwaltschaft) und gleichzeitig einen Rechtsanwalt mit der Einleitung geeigneter zivilrechtlicher Schritte beauftragen. Die Kosten dafür trägt der Nachbar.

-- Editiert von eh1960 am 12.08.2018 12:29

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):

Oder Parkkrallen?

Verbotene Eigenmacht - weil mit dieser Maßnahme ja gerade nicht bewirkt wird, daß der Betreffende dort nicht mehr mit seinem Fahrzeug steht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Ist es wirklich so, dass alle Garagen über den gleichen Schlüssel zugängig sind? Wie stellt der Vermieter sicher, dass eben kein Diebstahl passiert?

Beschwerde bei der Hausverwaltung. Die sollen die ein eigenes Schloss stellen - ansonsten die Miete mindern, weil die Garage (die ja sicherlich im Mietvertrag enthalten ist) nicht genutzt werden kann

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ansonsten würde ich - ehrlich gesagt - auf dem Boden Glasscherben verteilen.
Das wäre dann aber eine Sachbeschädigung (=Straftat). [die Anstiftung war übrigens auch schon eine]
Außerdem gibt es noch die Verkehrssicherungspflicht, die greift u.U. auch auf abgesperrtem Gebiet (Beispiele könnte ich einige zeigen).

Seltsam was hier für Ratschläge gegeben werden, insbesondere wo die Lösung doch so einfach ist (siehe die anderen Beiträge).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das wäre dann aber eine Sachbeschädigung (=Straftat).

Nö. Wenn ich in dem von mir gemieteten und gesicherten Bereich Glasscherben auslege, dann ist das keine Sachbeschädigung.
Und wenn dann ein Einbrecher da rein latscht - sein Problem.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

dann schau dir mal Urteile zu Selbstschussanlagen an.
Leider findet Google auf die Schnelle nur einen einzigen Fall, und der passt nicht ganz weil dort Vorsatz verneint wurde (der Täter wollte angeblich nur Wild*******e abhalten, aber keine Menschen).
Bei den Glasscherben ist hingegen von Vorsatz auszugehen, dafür geht es dann aber nicht um Körperverletzung, sondern nur um Sachbeschädigung.

Wer etwas vorsätzlich nur dazu errichtet um etwas zu beschädigen* begeht eine Sachbeschädigung (sogar der Versuch ist strafbar). Und das ist unabhängig davon, ob sich das Opfer dort legal aufhält oder nicht. Natürlich könnte der dann auch bestraft werden, es gibt im Strafrecht aber keine Aufrechnung, am Ende stehen halt beide blöd da.

*wofür sollen extra ausgelegte Glasscherben sonst dienen

Oben drauf käme noch die zivilrechtliche Haftung, der Falschparker hätte im Fall der Fälle Anspruch auf neue Reifen, was sicher deutlich schwerer wiegt als der Schadenersatz für die Nichtnutzung der Garage.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
*wofür sollen extra ausgelegte Glasscherben sonst dienen

Das soll ein Kunstprojekt werden.

Und ja es ist tatsächlich Sachbeschädigung wenn der Einbrecher durch mein Kunstprojekt latscht und Teile davon zerstört... :devil:


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das soll ein Kunstprojekt werden.
Mich musst du davon nicht überzeugen ...

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ist es wirklich so, dass alle Garagen über den gleichen Schlüssel zugängig sind? Wie stellt der Vermieter sicher, dass eben kein Diebstahl passiert?

Beschwerde bei der Hausverwaltung. Die sollen die ein eigenes Schloss stellen - ansonsten die Miete mindern, weil die Garage (die ja sicherlich im Mietvertrag enthalten ist) nicht genutzt werden kann

In dem Fall Schloss auswechseln (das alte aufheben), oder den Vermieter auffordern, zügigst ein separates Schloss einzubauen. Der Mieter hat Ansprüch auf ein Schloss mit Schlüsseln, die nur er hat. Weder der Vermieter noch sonst wer darf ohne Erlaubnis des Mieters Schlüssel zur Mietsache haben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Ansonsten würde ich - ehrlich gesagt - auf dem Boden Glasscherben verteilen.
Das wäre dann aber eine Sachbeschädigung (=Straftat). [die Anstiftung war übrigens auch schon eine]

Nö.
Ich darf in meiner Garage so lange Glasscherben, Krähenfüße oder was auch immer auf dem Boden verteilen, wie ich das tun möchte.
Zitat:

Außerdem gibt es noch die Verkehrssicherungspflicht, die greift u.U. auch auf abgesperrtem Gebiet (Beispiele könnte ich einige zeigen).

Wenn die Garage abgeschlossen ist, spielt die Verkehrssicherungspflicht keine Rolle mehr. Die ist dann erfüllt.

Der Vorschlag ist aber in der Tat eher unsinnig, vor allem weil Autoreifen so leicht nicht kaputt gehen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich darf in meiner Garage so lange Glasscherben, Krähenfüße oder was auch immer auf dem Boden verteilen, wie ich das tun möchte.
Ja, darfst du, aber nicht mit dem Ziel andere zu schädigen.

Zitat:
Wenn die Garage abgeschlossen ist, spielt die Verkehrssicherungspflicht keine Rolle mehr. Die ist dann erfüllt.
Aha. Dann erzähl das mal dem Feuerwehrmann, der beim Einsatz die Garage aufbrechen musste um zum Brandherd zu gelangen, und dann über deine Tretmine gestolpert ist.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Dann erzähl das mal dem Feuerwehrmann

Naja, Glassplitter sind das kleinste Problem für den Feuerwehrmann im Einsatz glaubs mir ... die haben passende Schutzausrüstung.

Der Polizist hin gegen könnte dann einen Stepptanz wie bei Riverdance hinlegen - fällt dann aber eher unter "selbst schuld" weil er den Grundsatz "Eigensicherung " missachtet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat:
....oder mit Spielzeug seiner Kinder.

Und die Kinder springen dann auch drüber ?

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Naja, Glassplitter sind das kleinste Problem für den Feuerwehrmann im Einsatz glaubs mir ... die haben passende Schutzausrüstung.
Deshalb hatte ich ja die Glassplitter durch Tretmine ersetzt. :)

Es geht ja nicht mehr um den konkreten Fall oder den Ratschlag mit dem Glas, sondern darum, dass Verkehrssicherungspflicht und Sachbeschädigung auch hinter der Tür eine Rolle spielen.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Zitat:
Ich darf in meiner Garage so lange Glasscherben, Krähenfüße oder was auch immer auf dem Boden verteilen, wie ich das tun möchte.
Ja, darfst du, aber nicht mit dem Ziel andere zu schädigen.

Macht man ja auch nicht. Der Nachweis einer Schädigungsabsicht wäre de facto unmöglich.

Zitat:
Wenn die Garage abgeschlossen ist, spielt die Verkehrssicherungspflicht keine Rolle mehr. Die ist dann erfüllt.
Aha. Dann erzähl das mal dem Feuerwehrmann, der beim Einsatz die Garage aufbrechen musste um zum Brandherd zu gelangen, und dann über deine Tretmine gestolpert ist.

Der Feuerwehrmann läuft bei jedem zweiten Einsatz durch Glasscherben, wenn er eine Scheibe einschlägt. Daß hinter der Tür, die er aufbricht, Gefahren lauern können, gehört zu seinem Berufsrisiko.
Das hat nichts mit meiner Verkehrssicherungspflicht zu tun.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Es geht ja nicht mehr um den konkreten Fall oder den Ratschlag mit dem Glas, sondern darum, dass Verkehrssicherungspflicht und Sachbeschädigung auch hinter der Tür eine Rolle spielen.

... können.
Nicht müssen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Macht man ja auch nicht. Der Nachweis einer Schädigungsabsicht wäre de facto unmöglich.
Nein, die Absicht ist praktisch bewiesen (insbesondere die des Anstifters).
Grundsätzlich geht es auch nicht darum ob etwas bewiesen werden kann, sondern darum das es verboten ist (die Gesetze gelten immer - auch wenn es keiner merkt etc.).

Zitat:
Der Feuerwehrmann ... Gefahren lauern können, gehört zu seinem Berufsrisiko.
OK, dann ein anderes Beispiel: Der Installateur der einen Rohrbruch abdichten muss und dabei durch die Garage muss. Oder die Kinder denen ein Ball in die offenstehende Garage gerollt ist.
Speziell wenn Kindern geschädigt sind kann man sich selten auf Hausfriedensbruch berufen. Das ist kleinen Kindern nicht vermittelbar, die müssen anders geschützt werden (eben dadurch, dass man Gefahren vermeidet - und nicht extra welche konstruiert).

Ich denke in solchen Diskussionen immer an einen Thread aus der Vergangenheit. Da fragte jemand ob er ein Metallfenster unter Strom setzen darf um Einbrecher abzuhalten (und zwar richtigen Strom, nicht sowas wie am Weidezaun).
Da wurde ihm dann aufgezeigt was ihm blüht, wenn etwa der Schornsteinfeger da dran kommt, oder auch der Einbrecher. Und da spielt es absolut keine Rolle ob der dort hin durfte oder nicht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Oder die Kinder denen ein Ball in die offenstehende Garage gerollt ist.

Wir diskutieren aber nicht über eine offene Garage. Da stellt sich die Frage nicht wirklich.



Zitat (von reckoner):
Da fragte jemand ob er ein Metallfenster unter Strom setzen darf

Auch anderer Sachverhalt - das Metallfenster war ja nicht hinter einem Zugriffsschutz soweit ich mich erinnere.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wir diskutieren aber nicht über eine offene Garage. Da stellt sich die Frage nicht wirklich.
Dann halt eine geschlossene, für die die Kinder den Schlüssel haben (sind ja alles die gleichen); wie der Ball dann da rein kam weiß ich aber auch nicht. :grins:

Zitat:
Auch anderer Sachverhalt - das Metallfenster war ja nicht hinter einem Zugriffsschutz soweit ich mich erinnere.
Aber hinter einer Absperrung. Und genau darum geht es mir ja, ein Tor oder was auch immer vernichtet nicht unbedingt die Verkehrssicherungspflicht.

Natürlich kann man im Einzelfall darüber diskutieren (darf ein Handwerker auf einer abgesperrten Baustelle seinen Arbeitsplatz verlassen ohne alle Gefahren zu beseitigen z.B.). Und eine Mitverantwortung ist auch immer dabei, wer etwa gegen das Sichtfahrgebot verstößt (sprich: die Scherben nicht sieht) wird mindestens einen Teil des Schadens tragen müssen.
Strafrechtlich sieht es - bei Vorsatz - für den Täter aber immer richtig schlecht aus wenn etwas passiert, insbesondere bei Personenschäden (ich weiß, passt jetzt auch wieder nicht zu den Glasscherben).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
insbesondere bei Personenschäden (ich weiß, passt jetzt auch wieder nicht zu den Glasscherben).

Lass den Falschparker doch einfach einen passionierten Barfußläufer sein...


Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@reckoner: ich mag Deine Argumentation. Aber warum Sachbschädigung und nicht körperverletzung? Das Auto des Nachbarn dürfte kaum Schaden nehmen, wenn es über ein paar Glasscherben rollt. Der Nachbar hingegen schon, wenn er aussteigt.. Oder seine Kinder: wenn er das Garagentor öffnet, sie gucken nicht, sehen die Scherben nicht, schieben das Dreirad rein....Darauf dürfte der Vorschlag, Scherben auszulegen, doch eher hinauslaufen.
Und Verkehrssicherungspflicht. Bin ich der wirklich nachgekommmen, wenn ich etwas abschließe, wovon ich weiß: min.5 Personen haben noch den Schlüssel und von einer weiß ich sicher: sie nutzt ihn. Für sie ist ja auch die Falle. Aber sie sieht es und geht. Und lässt das Tor offen mit den Scherben....

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sonnenblume 2018
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja Parklatz-Nervensäge! Immer wieder drehen bis man ein Platz findet! Aber vor allem wenn man einen Platz hat und wird besetzt ist noch schlimmer, kann ich gut verstehen! Jetzt hast du so viele Anwerten von den Anderen Nutzer und so kannst du zu deinen Nachbar gehen und ihm die Situation schildern und sag wenn es wieder vorkommt dann steht dir das Recht, Rechtliche Schritte zu nehmen sprich beklagen. Ich bin mir sicher er wird es nie wieder tun ! ;)

2x Hilfreiche Antwort

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