Nachbar betritt ohne unserem Wissen und unserer Zustimmung das Grundstück!

28. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)
Nachbar betritt ohne unserem Wissen und unserer Zustimmung das Grundstück!

Hallo,

wir haben vor ca. 5 Jahren ein kleines Häuschen mit einem Garten geerbt. Es wird derzeit nur an Wochenenden genutzt.
Von Anfang an ist uns aufgefallen, dass ein angrenzender Nachbar am Gartenzaun eine Gartentüre angebracht hat. Diese Gartentüre kann nach beiden Seiten geöffnet werden und ist vom Nachbarn durch eine Kette und ein Vorhängeschloss verschlossen.
Sinn und Zweck dieser Tür ist, dass der Nachbar jederzeit und ohne unserem Wissen oder Zustimmung unser Grundstück betreten kann.
Von anderen Nachbarn wurden wir schon gewarnt, dass mit diesem Nachbarn nicht gut Kirschen essen ist.

Nun berichtet mein Bruder, dass dieser Nachbar auf unserer Seite das hohe Gras auf einen schmalen Bereich gemäht hat.
Mein Bruder hat mir nun auch erzählt, dass auf diesem schmalen Streifen ein kleines Gerüst stand auf dem die Nachbarin ihr Baumhaus, das direkt an der Grundstücksgrenze steht, gestrichen hat. Dies wurde vom Nachbarn ohne unserem Wissen oder Erlaubnis durchgeführt.

Es gibt im Grundbuch kein eingetragenes Wegerecht.
Im Grunde begeht der Nachbar damit Hausfriedensbruch. Und selbst das sog. Leiterrecht darf er nicht so einfach und ungefragt in Anspruch nehmen.

Wir wollen natürlich nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, möchten aber dennoch verhindern dass der Nachbar unberechtigt unser Grundstück betritt.

Ich nehme mal an, dass wir an dieser Gartentüre keine Sperrvorrichtung anbringen dürfen?
Welche Möglichkeiten hätten wir noch den Nachbarn am Zutritt zu hindern?
Hätten wir evtl. einen Beseitigungsanspruch für diese Gartentüre?

Welche Möglichkeit hätten wir noch um den Nachbarn den Zutritt zum Grundstück zu verwehren? Wie würdet Ihr da vorgehen?

Der Gang zum Anwalt sollte natürlich nur der allerletzte Weg sein.

Ärgert der Nachbar?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
Wir wollen natürlich nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen
Das ist ein sehr guter Vorsatz.
Zitat (von G-H-L):
Welche Möglichkeiten hätten wir noch den Nachbarn am Zutritt zu hindern?
Vielleicht zuerst mal den stets bei Nachbarstreitigkeiten empfohlenen Versuch unternehmen: Miteinander sprechen, klären, was einfach zu klären ist. Den Rest später, falls ein Rest übrigbleibt.
Zitat (von G-H-L):
Sinn und Zweck dieser Tür ist, dass der Nachbar jederzeit und ohne unserem Wissen oder Zustimmung unser Grundstück betreten kann.
Ich möchte zwar nicht mit diesem Nachbarn Kirschen essen, aber könnte es auch so sein?
-Ihr seid nur selten und am WE dort.
-Seit 5 Jahren habt ihr nichts gegen diese Tür unternommen. Sie hat euch vermutlich nie gestört.
-Der Nachbar ist sehr viel öfter in seinem Garten.
-Der Nachbar erreichte euch nicht oder will euch gar nicht erreichen, um etwas zu fragen oder vereinbaren.
-Der Nachbar will den Grenzstreifen am Zaun freihalten, Überhang/Überwuchs verhindern.
-Der Zaun ist evtl. Erbgut und gehört evtl. beiden Nachbarn?
-Der Nachbar will nicht übern Zaun klettern, deshalb das Türchen.
-Der Nachbar hat einmalig das Baumhaus frisch gestrichen und dies tw. von eurer Seite aus gemacht.
-Dazu den Streifen gemäht und das Gerüst hoffentlich wieder weggeräumt.

Möchtest du es juristisch angehen, dann lass dir hier von anderen aufzeigen, wie du die Kanonen lädst... :smile:


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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10568 Beiträge, 4676x hilfreich)

Die erste Möglichkeit wäre, mit dem Nachbarn das Gespräch zu suchen. Ihr möchtet nicht, dass er euren Garten ohne vorherige Absprache betritt. Am einfachsten wäre es, wenn ihr das Gartentor von eurer Seite ebenfalls verschließen würdet. Wenn der Nachbar dann nett fragt, könnt ihr ja auch eurer Seite den Verschluss temporär öffnen.

Vielleicht gelingt eine solche Regelung ohne viel Ärger und Vorwürfe. Im Sinne einer guten Nachbarschaft wäre das wünschenswert. Wenn das aus welchen Gründen auch immer nicht funktioniert (z.B. weil der Nachbar nicht einsehen will, dass er vorher fragen und einen guten Grund zum Betreten eures Grundstücks haben muss), dann könnte man sich damit beschäftigen, wem dieser Zaun eigentlich gehört und ob er direkt auf der Grenze steht. Je nachdem werden sich die Rechte ergeben, ob das Gartentor auch ohne Einigung durch euch verschlossen werden darf.

Als letzte Möglichkeit könntet ihr einen eigenen Zaun in zugelassener Höhe vor dieses Gartentor auf euer Grundstück setzen. Das ist aber vermutlich die konfrontativste Variante, die den Nachbarn nachhaltig verärgern wird. Daher solltet ihr euch vorher genau informieren, welche Art Zaun, welche Höhe und in welchem Abstand bei euch zugelassen ist.

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#3
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Also, mein Bruder ist beinahe jeden Samstag am Grundstück und sieht nach dem Rechten. Er leert auch den Briefkasten und bleibt dann auch bis spät in die Nacht dort.
Auch andere Nachbarn haben per Zettel im Briefkasten mit uns Kontakt aufgenommen. Oder wenn mein Bruder vor Ort war einfach geklingelt.
So haben wir den anderen Nachbarn unsere Kontaktdaten gegeben und auch die Erlaubnis erteilt, dass er den Überhang selbstverständlich abschneiden darf.
Nicht selten kommt es hierbei auch zu einem kleinen Plausch über den Gartenzaun hinweg.

Den Nachbarn (mit der Gartentür) sieht man höchst selten im Garten. Wenn dann auch nur sehr kurz. Zu kurz für ein Gespräch.

Ich denke wir werden den Zugang zu unserem Grundstück blockieren. Evtl. auch das Gartentor mit einer Kette und Vorhängeschloss verriegeln. Als Ergänzung können wir uns auch ein Anschreiben mit der Bitte um vorherige Absprache beim Betreten des Grundstücks vorstellen.
Ob es was hilft bleibt dahingestellt.

Dennoch, die Gründe von Anami berechtigen keinesfalls ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis zu betreten.


Trotzdem Danke für die Informationen.




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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
Dennoch, die Gründe von Anami berechtigen keinesfalls ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis zu betreten.
Es sind nicht meine Gründe. Ich schrieb deshalb:...aber könnte es auch so sein?
Natürlich könnt ihr ein Betretungsverbot erteilen, könnt ein eigenes Vorhängeschloss anbringen, könntet einen hohen Zaun setzen ohne Tür und Schloss. Was ihr mit den anderen Nachbarn habt, ist ja hierbei nicht relevant. Es geht nur um diesen 1, der wohl etwas schwierig ist.
Zitat (von G-H-L):
Anschreiben mit der Bitte um vorherige Absprache beim Betreten des Grundstücks.
Obs funktioniert? Dieser Nachbar sollte euch vorher anfragen (schriftlich, postalisch, mit angemessener Frist), ob er am xxDatum zum Schneiden des Überhangs oderoderoder mal für 20 min. auf EUER Grundstück darf?
Probierts aus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Obs funktioniert? Dieser Nachbar sollte euch vorher anfragen (schriftlich, postalisch, mit angemessener Frist), ob er am xxDatum zum Schneiden des Überhangs oderoderoder mal für 20 min. auf EUER Grundstück darf?
Probierts aus.


Nun ja! Der Bereich am Zaun und am Gartentor ist im Grunde genommen nur eine etwas verwilderte Wiese.
Allerdings hat der Nachbar ohne uns aufzufordern oder gar zu informieren einfach einen Streifen unserer Wiese einfach abgemäht und zum Zwecke das auf Pfählen stehende Baumhaus zu streichen einfach ein Gerüst aufgestellt.
Mein Bruder war ganz verdutzt, als er das Gerüst und die Ehefrau auf unserem Grundstück werkeln sah.
Auch hat er mir berichtet, dass auf unserem Grundstück für einige Zeit ein Boby-Car herumgelegen ist. Offensichtlich glaubt der Nachbar an unserem Grundstück ein Mitbenutzungsrecht zu haben.

Nach Art. 46B Hammerschlags- und Leiterrecht in Bayern hätte er das mindestens vier Wochen zuvor ankündigen müssen. Zwei Wochen vor der Aktion war ja mein Bruder vor Ort und hat auch den Briefkasten geleert.
In dem Fall hätten wir ja auch zugestimmt.
Es wäre auch denkbar gewesen, dass wir ihm beim Streichen des Baumhauses sogar geholfen hätten.
Aber einfach so den Rasen zu mähen und die Aktion durchzuführen geht gar nicht.

Ich stelle mir auch immer wieder vor, was wohl wäre, wenn bei der Aktion die Nachbarin vom Gerüst gefallen wäre und sich erheblich verletzt hätte? Zumal das Grundstück zum Teil in einer Hanglage ist. D.h. der Boden ist da nicht gerade eben.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
Ich nehme mal an, dass wir an dieser Gartentüre keine Sperrvorrichtung anbringen dürfen?


Richtig, das ist fremdes Eigentum, da solte man nichts dran machen.



Zitat (von G-H-L):
Welche Möglichkeiten hätten wir noch den Nachbarn am Zutritt zu hindern?

Strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage wäre ein Möglichkeit, sorgt dann aber wohl für Eskalation.

Das anbringen einer eigenen, zulässigen Sperrvorrichtung auf dem eigenen Grundstück wäre eine Alternative.

Und als serstes mal das Gespräch suchen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
Allerdings hat der Nachbar ohne uns aufzufordern oder gar zu informieren
Ja, das hatte ich schon verstanden. Er hat es einfach so gemacht.
Zitat (von G-H-L):
Offensichtlich glaubt der Nachbar an unserem Grundstück ein Mitbenutzungsrecht zu haben.
Das kann man nicht wissen. Ebenso kann man nicht wissen, ob jemand vom Gerüst gefallen wäre.
Mir fällt nur ein: hätte-hätte-Fahrradkette. Sorry. Er HAT aber nicht, und zum Glück ist nichts passiert.
Damit das Grübeln aufhört, könntet ihr diesem Nachbarn mitteilen, wie ihr das seht, was ihr zukünftig fordert
oder
ihr geht gleich zum *Obmann für Streit am Gartenzaun*/Schlichter nach bayr. Schlichtungsgesetz.
oder
zum Anwalt.
Zitat (von G-H-L):
Aber einfach so den Rasen zu mähen und die Aktion durchzuführen geht gar nicht.
Dass es sogar recht einfach ging, habt ihr doch von deinem Bruder gehört.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
So haben wir den anderen Nachbarn unsere Kontaktdaten gegeben und auch die Erlaubnis erteilt, dass er den Überhang selbstverständlich abschneiden darf.

Das darf der Nachbar grundsätzlich sowieso...

§ 910 BGB Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
Von Anfang an ist uns aufgefallen, dass ein angrenzender Nachbar am Gartenzaun eine Gartentüre angebracht hat. Diese Gartentüre kann nach beiden Seiten geöffnet werden und ist vom Nachbarn durch eine Kette und ein Vorhängeschloss verschlossen.

Wer ist denn nach Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes für den Grenzzaun zuständig?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 660x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
Auch hat er mir berichtet, dass auf unserem Grundstück für einige Zeit ein Boby-Car herumgelegen ist.

Haben sie Beweise, dass es von diesem Nachbar ist? Da andere Nachbarn ja auch auf das Grundstück dürfen zum Gras mähen.
Zitat (von G-H-L):
Sinn und Zweck dieser Tür ist, dass der Nachbar jederzeit und ohne unserem Wissen oder Zustimmung unser Grundstück betreten kann.
Von anderen Nachbarn wurden wir schon gewarnt, dass mit diesem Nachbarn nicht gut Kirschen essen ist.

Was andere Nachbarn über diesen Nachbar sagen, sollte ihnen egal sein.
Sich mit ihm unterhalten und die Angelegenheit sachlich klären.
Geben sie ihm ihre Kontaktdaten, dann kann er sie anrufen.
Den Zugang blockieren, kann man auch als Kindergarten betrachten. Ihr Bruder sollte sich da raushalten, auch wenn er das Grundstück mehr benutzt als sie.
Er mäht den Randstreifen, damit ihr Unkraut und Gras nicht zu ihm rüberwächst, nimmt ihnen damit Arbeit ab.
Wenn ihr Bruder so oft anwesend ist, dann könnte er das erledigen und der Nachbar muss nicht mehr ihr Grundstück betreten.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von G-H-L):
Auch hat er mir berichtet, dass auf unserem Grundstück für einige Zeit ein Boby-Car herumgelegen ist.


Haben sie Beweise, dass es von diesem Nachbar ist? Da andere Nachbarn ja auch auf das Grundstück dürfen zum Gras mähen.

Zitat (von G-H-L):
Sinn und Zweck dieser Tür ist, dass der Nachbar jederzeit und ohne unserem Wissen oder Zustimmung unser Grundstück betreten kann.
Von anderen Nachbarn wurden wir schon gewarnt, dass mit diesem Nachbarn nicht gut Kirschen essen ist.


Was andere Nachbarn über diesen Nachbar sagen, sollte ihnen egal sein.
Sich mit ihm unterhalten und die Angelegenheit sachlich klären.
Geben sie ihm ihre Kontaktdaten, dann kann er sie anrufen.
Den Zugang blockieren, kann man auch als Kindergarten betrachten. Ihr Bruder sollte sich da raushalten, auch wenn er das Grundstück mehr benutzt als sie.
Er mäht den Randstreifen, damit ihr Unkraut und Gras nicht zu ihm rüberwächst, nimmt ihnen damit Arbeit ab.
Wenn ihr Bruder so oft anwesend ist, dann könnte er das erledigen und der Nachbar muss nicht mehr ihr Grundstück betreten.

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Nun, die Kinder der übrigen Nachbarn sind aus dem Alter raus um noch mit Bobby-Car zu spielen.
Der andere Nachbar, so ist es abgesprochen, darf gerne den Überhang abschneiden. Dazu muss er aber nicht auf das Grundstück.
Mein Bruder muss sich da nicht heraushalten, da er zur Hälfte Miteigentümer am Grundstück ist.

Wir haben auch beschlossen, die Angelegenheit zuerst bei einem persönlichen Gespräch abzuklären.
Danach werden wir weitersehen.

Noch mals vielen Dank für Eure Einschätzung und Ratschläge.

Gruß
Gerhard

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 660x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
wir haben vor ca. 5 Jahren ein kleines Häuschen mit einem Garten geerbt.

Das mit "wir" ein Bruder gemeint ist, übersah ich.
Zitat (von G-H-L):
Wir haben auch beschlossen, die Angelegenheit zuerst bei einem persönlichen Gespräch abzuklären.

Ist immer besser und erfolgreicher, als Streitigkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6037x hilfreich)

Zaun Tor Nachbar Betretungsrecht

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6037x hilfreich)

Wo kommt denn der vorherige Beitrag von mir dahin??? Bin mir nicht bewusst den geschrieben zu haben.

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#15
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2324 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bin mir nicht bewusst den geschrieben zu haben.

o fängt es an. Plötzlich trifft man dann täglich neue Leute :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Zitat (von -Laie-):
Bin mir nicht bewusst den geschrieben zu haben.


o fängt es an. Plötzlich trifft man dann täglich neue Leute :grins:


Das kann im Eifer des Gefechts schon mal passieren. :smile:

Trotzdem bedanke ich mich für die vielen Tipps und Ratschläge.
Ich werde diese auf jeden Fall berherzigen.

Gruß
Gerhard

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