Nachbar betritt unser Dach

31. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hahnlaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)
Nachbar betritt unser Dach

Schönen Abend,
Wir haben ein Problem mit der Nachbarschaft, die sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Wir sind Eigentümer des Nachbarhauses und wohnen auch dort. Wir stellten fest, dass nun ein Mieter des Nachbarhauses auf unser Flachdach, der Dachstuhl wurde nur noch nicht aufgebaut und besteht nur aus Holz mit Teerpappe sich eine Satanlage am Gibel aufgebaut hat, ohne uns um Erlaubnis zu fragen, ist er auf unser Dach spaziert, unsere Satschüssel entfernt und eine andere mit 4Anschlüsse und noch eine weitere mit 4Anschlüsse mit Verstärker aufgebaut. Wir schalteten daraufhin die Verwaltung des Nachbarhauses ein, die schrieb angeblich alle Mieter an um Klärung. Nach 8Wochen rief ich nun wieder die Verwaltung an, weil sich nichts rührte. Angeblich würde kein Mieter diese Anlage gehören, da sich keiner bekannte. Wir verblieben, dass wir ein Kabel lösen um festzustellen, welcher Mietrer die Anlage baute. Nächster Tag war der Anschluss wieder dran. Also erneuter unbefugtes betreten. Als ich nun anschellte, bekam ich ein Rübel von junges Gemüse schreiend, schrie sofort die Polizei zu holen, wegen Hausfriedensbruch. Getan und ich hatte die Polizei am Hals, die zu uns kam. Wir bekamen also kein Recht. Da die Verwaltung nicht erreichbar war, rief ich den Besietzer des ganzen Hauses an. Schilderte die vergebliche Mühe der Verwaltung. Er verstand und gab uns eigentlich Recht, da er unser Haus vom Vorbesitzer kennt und auch den nicht aufgebaute Dachstuhl.Er will sich mit der Verwaltung in Verbindung setzen. Aber haben die Mieter des Hauses Recht ohne Erlaubnis auf unser Dach zu steigen? Kann man nicht mal anschellen und fragen? Da die Holzstäbe teilweise morsch sind, hätten die Nachbarn auch ins Treppenhaus stürzen können, oder auch etwas vom Dach fallen lassen. Wir hätten doch dann ein riesiges Problem. Wir haben jetzt noch eine Anzeige am Hals wegen Hausfriedenbruch und diese Nachbarn, dürfen alles? Eigentlich hätten diese Mieter die Verwaltung fragen müsen um eine Anlage einzurichten, aber auf deren Spitzdach wie alle Menschen auch oder?
Gruss

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 180x hilfreich)

also der bessere titel wäre gewesen "Nachbar steigt uns aufs Dach" ... aber spass beiseite ...

Verstehe ich das jetzt richtig, dass jemand auf euer dach spaziert ist und dort eure satschüssel entfernt hat, diese aber dann durch eine neue mit mehr anschlüssen ersetzt hat?

oder hat nur jemand auf dem dach seines (miets-)hauses eine satschüssel errichtet und musste um auf das dach seines hauses zu gelangen euer dach betreten?

in jedem fall wird es euch beruhigen zu wissen, dass ihr nicht dafür haften müsst, wenn ein unbefugter durch euer dach stürzen würde ... verkehrssicherungspflicht hat man nur gegenüber berechtigten "dachsteigern"

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#2
 Von 
Hahnlaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, guten morgen,

Die Nachbarn sind auf unser Dach gestiegen und haben sich bei uns ihre Satanlage angeschraubt, mit mehreren Satschüsseln verbunden mit Verstärker. Unsere zweite Satschüssel mit 2erLNB wurde dabei entfernt und eine alte 4erLNB geschraubt und wir wurden auf deren Anlage aufgeschaltet. Um auf deren Mietdach zu gelangen können diese nicht von unserer Seite, da die bereits ein hohes Gibeldach haben. Deshalb haben sind diese Mieter ohne um Erlaubniss zu fragen die einfache Möglichkeit gewählt die Anlage auf unser Innenbereich anzuschrauben und direkt in deren Wohnungen. Dazu haben diese die Verwaltung übergangen und deren Hausbesitzer. Auf das Schreiben der Verwaltung sind sie nicht eingegangen zur Klärung, haben sich geäussert, dass sie damit nichts zu tun haben. Wir verblieben nach 8Wochen nun, dass wir das Kabel lösen, um den Mieter zu kennen. Getan und es wurde erneut auf unser Dach spaziert um den Anschluss erneut zu machen, ohne uns zu fragen. Daraufhin schellte ich an um ein klärendes Wort, aber der junge Bursche verwies mich schreiend heraus und forderte, rief die Polizei wegen Hausfriedensbruch. Somit haben wir nun die Arschkarte obwohl wir beschädigt wurden. Als ich anrief kümmerte sich die Polizei nicht und sagte wir müssen es selber mit den Nachbarn klären. Da die Verwaltung nichts erreicht hat, rief ich den Besitzer des Nachbarhauses an und der will sich nun kümmern. Im weiteren habe ich hier gelesen, dass sogar der Luftraum über die Grenze gilt. Wie können diese nun unser Dach betreten und ihre Satanlage bei uns anbringen, die doch nachweislich in unserem Luftraum direkt in unserem nichtaufgebeuten Speicher liegt. Diese Mieter sind doch dreist, denn Mieter können sich doch nicht aufführen, als ob sie alle Rechte haben und noch die des Nachbars Eigentum.
Mal sehen was rauskommt, somal die Verwaltung noch eine Fachfirma beauftragen wollte und wir die Rechnung zu zahlen hätten, um zu wissen, welcher Mieter diese Anlage aufgebaut hat. Ich lehnte sofort ab, da wir doch die Geschädigten sind und wir in der Verwandtschaft eine Fachfirma haben, aber man keine Fachfirma für Satanlagenaufbau haben muss, zumal es auch nicht von einer Fachfirma gemacht wurde, denn diese hätte es sich nicht gewagt unsere Satschüssel zu entfernen und eine alte verrostete zu installieren und diese mit weiter zu verbinden. Gruss

4x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 869x hilfreich)

wie so haste nicht anzeige erstattet. diebstal, sachbeschädigung... den täter kennste doch mitlerweile.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hahnlaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

danke für diese Antwort,

wir haben das Kabel erneut gekappt, und diesmal hat der Bursche nicht erneut angeschlossen. Die Polizei geht davon aus, das ich Hausfriedensbruch begangen habe, da diese Mieter behaupteten, dass ich Ihre Wohnung betreten habe. Man öffnete mir die Hautüre per Drücker, ich stand somit direkt im Treppenhaus, da man ja dann zu den Mietern zur Wohnungstüre geht im Normalfall, was ich aber nicht getan habe, sondern blieb unten im allgemeinen Treppenhaus stehen. Sodann kam dieser Mieter schreiend runtergelaufen. Dieser junge Bursche ist mit einer Leiter und müsste über einer Balkonbrüstung rübergesprungen sein. Naja, der richtige Besitzer des Hauses hatte ich dann ja privat angerufen und den Sachverhalt erklärt. Eigentlich ist er ja auf unsere Seite, da er mir sagte, ich kann ihre Aufregung verstehen und ich kenne ihr Haus-Dach. Gut dass ich vor Wochen mit deren Verwaltung schriftlich verfahren bin und um Aufklärung bat. Angeblich hat die Verwaltung ja alle Mieter angeschrieben, die sich aber nicht geäussert haben,bezw. keine Satanlage aufgestellt zu haben. Also wurde demanch noch deren Nachbarhaus beschuldigt, was ich aber mit diesem Besitzer gleich klären konnte. Ich hoffe, dass die Mieter jetzt zur Wahrheit gezwungen werden vom Eigentümer. Denn wenn die Mieter zu uns gekommen wären, und uns um Erlaubniss und uns ein Vorschlag gemacht hätten, wären wir ja einverstanden gewesen. Ebenfalls, wenn sie sich nach der Anfrage der Verwaltung geäussert und entschuldigt hätten, wäre der Fall für uns erledigt. Aber jetzt nach der Geschichte Hausfriedensbruch mit Polizeieinsatz und Ignoranz weiss ich nicht wie wir verfahren sollen. Anwalt ist uns zu teuer, da wir keinen Spielraum mehr haben wegen Kredit des Hauses und uns ebenfalls die Finazkrise geschadet hat. Zum Betrag Anzeige. die Polizei sagte wir ätten dafür keine Beweise, da wir diese Mieter nicht direkt gesehen haben als sie auf dem Dach waren, die Anlage die uns nicht gehören würde könnten wir ja entfernen, das wars. gruss

-- Editiert von Hahnlaus am 02.11.2008 13:19

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Das mit dem Entfernen der Anlage von eurem Dach, die nicht euch gehört - das muss ja aktenkundig sein.
(Übrigens wäre es nett, wenn du mal einen Absatz schalten würdest).
Für mich gäbe es nur eine Alternative - Stacheldraht zum Nachbarhaus oder Glasscherben auf meinem Dach.
Und Hausfriedensbruch - da würde ich abwarten, was wirklich passiert. Und falls es vor Gericht geht - du kannst ja nachweisen, dass du Probleme mit den Nachbarn über die Verwaltung löst und nicht selber.
Soll man dich so verstehen, dass der Nachbar die Polizei gerufen hat und du zu dem Zeitpunkt im Treppenhaus warst?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hahnlaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

guten Morgen,

Ich war bereits in unserem Haus. Die Polizei kam direkt zu uns und schellte bei uns. Die Polizei hatte nur die Behauptung der Mieter per Telefon, dass ich angeblich bei denen in der Wojnung und Flur gewesen wäre.
Dieses stimmte aber nicht, da ich unten an der Haustüre im allgemeinen Treppenhaus auf die Mieter gewartet hatte und diese nach unten schreiend mit den Worten kamen, verlassen sie sofort das Haus ich zähle bis drei 1 2 3 und jetzt rufe ich die Polizei wegen Hausfriedensbruch und machte die mir zugefallende Haustüre auf und schob mich raus.
Die Polizei glaubte mir aber nicht und wolte zu dem Vorfall nichts wissen, man glaubt nur den Nachbar, da er schneller angerufen hatte, als ich konnte. Es vergingen nicht einmal 10Min, bis die Polizei bei uns schellte.
Ich war noch sehr wütend und aufgeregt wegen dieser Unverschämtheit von diesem Nachbar, da ich niur mit ihm reden wollte, wie wir das Problem lösen könnten, und auf eine Entschuldigung hoffte, stattdessen wird man sofort angeschrien und wegen Hausfriedensbruch angezeigt.
Deshalb werde ich nicht mehr auf Rücksichtnahme und Kooperation gehen, dass diese Anlage auf unser Dach höher angebracht wird, sodass wir neu teeren können.
gruss

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Allerdings finde ich das schon unhöflich von dir, bei den Nachbarn klingeln und dann unten im Treppenhaus stehen zu bleiben - da geht man doch normalerweise bis zur Wohnungstür - gerade wenn man auf friedliche Einigung aus ist.
Vielleicht kam dem Polizisten deswegen deine Aussage "komisch" vor.

Und zukünftig, wenn jemand an deiner Tür schellt und dich um Aufklärung des Sachverhaltes bittet, einfach ruhig bleiben und sachlich antworten.
"Ihnen wird vorgeworfen, sich unbefugt in der Wohnung des XY aufgehalten zu haben"
"Nein, ich habe mich zu keiner Zeit in der Wohnung des XY aufgehalten".
Und damit Schluß.
Vermutlich wird aber nichts kommen, denn du bist ja nicht in der Wohnung des Nachbarn angetroffen worden oder hast dort randaliert.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2027x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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