Sachverhalt:
Ich plane, eine ca 100 Jahre alte Stützmauer auf meinem Grundstück durch eine neue, dünnere Mauer zu ersetzen. Die bestehende 50cm dicke Mauer, die ca. 20-30 cm innerhalb meines Grundstücks verläuft, stützt allerdings ausschließlich die Auffahrt meines Nachbarn. Von dieser Mauer habe ich keinerlei Nutzen, da sie nur sein Grundstück sichert.
Das Haus gehört mir seit etwa 3 Jahren, und die neue Mauer würde vollständig auf meinem Grundstück errichtet werden. Durch den Platz, der durch die neue, dünnere Mauer gewonnen wird, soll auf meinem Grundstück ein Parkplatz entstehen. Ich habe freiwillig angeboten, die gesamten Kosten der Baumaßnahme zu übernehmen, da ich dachte, dass dies meine Pflicht sei. Vor etwa 2 Jahren hat die Mauer unteranderem als Stützwand für einen alten Stall gedient, auf der Stützwand war zum Teil das Dach verbaut, diesen Stall habe ich vor etwa 2 Jahren abreißen lassen. Nun steht nur noch die Mauer auf meinem Grundstück, die Hangauffahrt meines Nachbarn stützt.
Die Arbeiten sollten ursprünglich vergangenen Montag starten, wurden aber wieder verschoben, weil mein Nachbar bisher die Zustimmung verweigert. Er begründet seine Ablehnung mit allgemeinen Bedenken, dass während der Arbeiten etwas "abrutschen" könnte, obwohl die Bauarbeiten von einer Fachfirma durchgeführt werden und alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Zusätzlich hat mein Nachbar auf eine Vermessung bestanden, die ich bereits durchführen ließ – Kosten: 1.000 €. Diese wollte er ebenfalls nicht mittragen( es hat sich durch die Vermessung herausgestellt, dass 20-30 cm hinter der Mauer ebenfalls mir gehören, diese nutzt er für seine Auffahrt.
Er reagiert aktuell nicht auf meine Kontaktversuche, und die Baufirma wartet auf den Startschuss.
Meine konkreten Fragen:
1. Muss die neue Mauer überhaupt auf meinem Grundstück stehen? Da die alte und die geplante Mauer ausschließlich die Auffahrt meines Nachbarn stützen, stellt sich mir die Frage, ob die Stützmauer nicht auf seinem Grundstück errichtet werden müsste.
2. Wer trägt die Kosten für die neue Mauer? Bin ich als Eigentümer verpflichtet, die Kosten zu tragen, obwohl die Mauer ausschließlich das Grundstück meines Nachbarn sichert?
3. Brauche ich seine Zustimmung? Die Bauarbeiten finden ausschließlich auf meinem Grundstück statt, und während der Bauzeit wird sein Grundstück mit Stützen gesichert. Natürkich kann es vorkommen, dass kleine Teile von seinem Grundstück während der Arbeiten herunterfallen. Darf er die Arbeiten trotzdem ohne triftigen Grund blockieren?
4.. Was kann ich tun, wenn er weiterhin nicht reagiert und die Arbeiten blockiert? Gibt es rechtliche Schritte, um die Blockade des Nachbarn zu umgehen, damit die Baufirma ihre Arbeit beginnen kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Nachbar blockiert Bau einer Mauer auf meinem Grundstück – Rechte und Pflichten?
28. Januar 2025
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Frage vom 28. Januar 2025 | 22:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar blockiert Bau einer Mauer auf meinem Grundstück – Rechte und Pflichten?
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2025 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (127385 Beiträge, 40801x hilfreich)
Zitates hat sich durch die Vermessung herausgestellt, dass 20-30 cm hinter der Mauer ebenfalls mir gehören, diese nutzt er für seine Auffahrt. :
Nun, diese illegale Nutzung erscheint mir doch mal ein Punkt der vorrangig vor allem anderen zu klären wäre.
ZitatDarf er die Arbeiten trotzdem ohne triftigen Grund blockieren? :
Da braucht es keinen triftigen Grund.
Ohne Erlaubnis oder Gerichtsurteil darf man sich nicht an fremden Eigentum vergreifen, das steht so im Gesetz.
ZitatWas kann ich tun, wenn er weiterhin nicht reagiert und die Arbeiten blockiert? :
Man begibt sich zu einem versierten Fachanwalt, der diese Angelegenheit bearbeitet.
Und informiert die Fachfirma, das sich die Ausführung des Auftrags sich um ein paar Jahre verzögern könnte.
#2
Antwort vom 29. Januar 2025 | 00:57
Von
Status: Student (2135 Beiträge, 1065x hilfreich)
Zitat1. Muss die neue Mauer überhaupt auf meinem Grundstück stehen? Da die alte und die geplante Mauer ausschließlich die Auffahrt meines Nachbarn stützen, stellt sich mir die Frage, ob die Stützmauer nicht auf seinem Grundstück errichtet werden müsste. :
Ja. Solltest du oder deine Rechtsvorgänger allerdings nicht abgegraben haben, sondern der Nachbar, bzw. seine Rechtsvorgänger die natürlich vorhandene Oberfläche erhöht haben, könnte das anders aussehen.
Zitat2. Wer trägt die Kosten für die neue Mauer? Bin ich als Eigentümer verpflichtet, die Kosten zu tragen, obwohl die Mauer ausschließlich das Grundstück meines Nachbarn sichert? :
Siehe Antwort zu Frage 1. Wenn du oder deine Vorgänger abgegraben hast, dann ja.
Zitat3. Brauche ich seine Zustimmung? Die Bauarbeiten finden ausschließlich auf meinem Grundstück statt, und während der Bauzeit wird sein Grundstück mit Stützen gesichert. Natürkich kann es vorkommen, dass kleine Teile von seinem Grundstück während der Arbeiten herunterfallen. Darf er die Arbeiten trotzdem ohne triftigen Grund blockieren? :
Nein. Solange sichergestellt ist, dass ihm kein Schaden entsteht, kann er einfach ignoriert werden.
Zitat4.. Was kann ich tun, wenn er weiterhin nicht reagiert und die Arbeiten blockiert? Gibt es rechtliche Schritte, um die Blockade des Nachbarn zu umgehen, damit die Baufirma ihre Arbeit beginnen kann? :
Einfach machen. Du brauchst seine Zustimmung nicht.
ZitatZusätzlich hat mein Nachbar auf eine Vermessung bestanden, die ich bereits durchführen ließ – Kosten: 1.000 €. Diese wollte er ebenfalls nicht mittragen( es hat sich durch die Vermessung herausgestellt, dass 20-30 cm hinter der Mauer ebenfalls mir gehören, diese nutzt er für seine Auffahrt. :
Zur hälftigen Kostentragung ist er verpflichtet. Außerdem kannst du ihm die Nutzung deines Grundstücks untersagen. Solange das kein Gebäude ist, musst du das nicht dulden.
Einzig ein Problem könnte noch sein, wenn diese Mauer als gemeinsame Grenzeinrichtung gesehen werden kann. Dann brauchst du seine Zustimmung, um sie zu verändern.
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#3
Antwort vom 29. Januar 2025 | 01:00
Von
Status: Student (2135 Beiträge, 1065x hilfreich)
ZitatDa braucht es keinen triftigen Grund. :
Ohne Erlaubnis oder Gerichtsurteil darf man sich nicht an fremden Eigentum vergreifen, das steht so im Gesetz.
Eigenes Eigentum ist kein fremdes Eigentum. Wenn fachgerecht und nach vernünftiger Statik gebaut und unterfangen wird, dann wird das Grundstück des Nachbarn noch nicht einmal beeinträchtigt.
#4
Antwort vom 29. Januar 2025 | 07:40
Von
Status: Student (2109 Beiträge, 447x hilfreich)
ZitatWenn fachgerecht und nach vernünftiger Statik gebaut und unterfangen wird, dann wird das Grundstück des Nachbarn noch nicht einmal beeinträchtigt. :
Eine Beeinträchtigung wir in jedem Fall entstehen.
Die Auffahrt des Nachbarn ist in der Bauzeit halt nicht bzw. nur stark eingeschränkt nutzbar. (Es wird ja wohl kaum Fels anstehen.)
Zitatwährend der Bauzeit wird sein Grundstück mit Stützen gesichert :
Wie soll das funktionieren? Soll da erst ein Verbau errichtet werden, der dann durch die neue Stützwand ersetzt wird.
Einigt Euch besser vorher. Ignorieren dürfte der schlechteste Weg sein.
Eventuell hilft ein Mediator (z.B. ein Rechtsanwalt) weiter.
#5
Antwort vom 3. Februar 2025 | 11:16
Von
Status: Weiser (17615 Beiträge, 5983x hilfreich)
Evtl. muss er das aber, siehe §919BGBZitatDiese wollte er ebenfalls nicht mittragen :
So wie ich das bisher verstanden habe steht diese Mauer komplett auf dem Grundstück des Fragestellers => keine GrenzeinrichtungZitatEinzig ein Problem könnte noch sein, wenn diese Mauer als gemeinsame Grenzeinrichtung gesehen werden kann. Dann brauchst du seine Zustimmung, um sie zu verändern. :
Auf gar keinen Fall würde ich einfach mit den Bauarbeiten beginnen lassen. Der Nachbar wird beeinträchtigt werden und das braucht er nicht zu dulden.
Die Kosten der Vermessung und die bisherige Nutzung deines Eigentums sind allerdings gute Punkte, die man geschickt mit in die Verhandlung einbringen kann. Bitte keine Holzhammermethode sondern einfach nur z.B. freundlich darauf hinweisen, dass man ja die Vermessungskosten gänzlich übernehmen würde und auch weiterhin die Nutzung des eigenen Grundstücks gestatten würde.
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