Nachbar bohrt in unsere L-Steine

26. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sbiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar bohrt in unsere L-Steine

Hallo,
wir haben ein Reihenhaus in Hanglage gebaut, die Häuser sind Terrassenförmig angelegt,  wie liegen 180cm höher als der Nachbar. Unsere Terrasse und der Garten hätten vom tieferliegenden Nachbarn abgestützt werden müssen, da er sich damals geweigert hat die notwendigen L-Steine zum Abstützen der Terrasse anzulegen und wir schnell einziehen mussten,  haben wir in den sauren Apfel gebissen und die L-Steine auf unserem Grundstück und auf unsere Kosten selber aufgestellt. Jetzt haben wir festgestellt, dass er mehrere Löcher in die L-Steine gebohrt hat um daran Rankgitter zu befestigen,  wir haben ihn aufgefordert diese zu entfernen und die Löcher wieder zu verschließen, er weigert sich aber das zu tun. Was kann ich nun machen? Die Steine stehen auf unserem Grundstück,  wir haben sie aufgestellt und bezahlt,  denn auch an den Kosten hat er sich nicht beteiligt.
2.
Der restliche Garten sollte laut Auflage des Bauamt's von ihm abgefangen werden,  in dem er mit Hangflorsteinen in einem angegebenen Winkel das Grundstück abfängt,  kaum waren die Häuser vom Bauamt abgenommen, hat er aus dem Winkel eine gerade Wand aus übereinander gestapelten Hangflorsteinen ohne Fundament gebaut,  weshalb nun unser Grundstück immer weiter absackt, den ursprünglichen Winkel will er nicht wieder zurückbauen, weil ihm dann 1,5m Garten fehlen würden.
Meine Frage:
Kann ich ihn wegen Sachbeschädigung der L-Steine in Regress nehmen und wohin wende ich mich wegen der Gartenbabstützung?
Vielen Dank im Voraus
Sabine

Ärgert der Nachbar?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du forderst ihn Gerichtsfest und mit Fristsetzung dazu auf, die Beschädigung deiner L-Steine zu beheben. Da sollte eine Frist von 4 Wochen genügen.
Bei der Rampe ist die Frage, wie lange die schon steht. Da könnte der Anspruch auf die eigentlich gewünschte Bebauung verjährt sein. In jedem Fall kannst du ihn aber (Gerichtsfest, Frist hier wohl etwas länger) dazu auffordern, die Stabilität seiner Grundstücksbefestigung zu korrigieren.

Da ihr in derselben Gemeinde wohnt, würde ich empfehlen das "Gerichtsfest" durch Postzustellurkunde zu erledigen. So weit weg ist das Amtsgericht dann ja nicht...


Wenn die Fristen abgelaufen sind ohne Reaktion des Nachbarn, nimmst du dir einen Anwalt, idealerweise aus dem Baurecht.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

In welchem Bundesland befinden sich die Grundstücke?
(Nachbarrecht ist nämlich Landesrecht - und damit nicht bundeseinheitlich.)

Befindet sich die Außenkante der L-Steine genau auf der Grenze?



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Sbiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
In welchem Bundesland befinden sich die Grundstücke?

In NRW,
Die L-Steine stehen nicht auf der Grenze, wir haben sie auf unser Grundstück gestellt.

Signatur:

Sbiene

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sbiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn die Fristen abgelaufen sind


Danke, das werde ich machen, wir haben ihm bereits eine Frist für die L-Steine gesetzt, die hat er aber verstreichen lassen.

Signatur:

Sbiene

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#5
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Sbiene):
Unsere Terrasse und der Garten hätten vom tieferliegenden Nachbarn abgestützt werden müssen,


Wer hat denn das bestimmt, auch das der Höhenunterschied durch L-Steine abgefangen werden muss? Das Bauamt?
Wie ist denn der Höhenunterschied entstanden? Habt ihr aufgeschüttet, oder hat der Nachbar abgegraben, oder eine Mischung von beidem?

Was für einen Nachteil hab ihr durch die Berankung der L-Steine? Geht es euch nur darum dem Nachbarn eines auszuwischen weil es an anderer Stelle einen Streit mit der Hangabsicherung gibt?

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#6
 Von 
Sbiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
dem Nachbarn eines auszuwischen

Es mag Menschen geben die gerne anderen eins auswischen, wir gehören aber nicht dazu.
Die Auflagen kamen vom Bauamt da die Grundstücke in einen steilen Berg gebaggert wurden und der Berg drückt.

Signatur:

Sbiene

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Sbiene):
Es mag Menschen geben die gerne anderen eins auswischen, wir gehören aber nicht dazu.


Und warum beschwert man sich dann über die Rankgitter am L-Stein, bzw die Bohrungen hierfür. Die Bohrungen beeinträchtigen den Stein doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht, und so ein nackter L-Stein sieht nun auch nicht gerade schön aus, kein Wunder also das der Nachbar da eine Rankpflanze haben will. Aber so muss der Nachbar halt seinen eigenen Träger für das Rankgitter aufstellen und ihr habt eine neuen nachbarschaftlichen Kleinkrieg.

Zitat (von Sbiene):
Die Auflagen kamen vom Bauamt da die Grundstücke in einen steilen Berg gebaggert wurden


Wenn das so ist, dann ist da so, es wundert mich nur das die Abstützungsarbeiten und die Kosten ganz alleine dem untenliegenden Grundstückseigentümer aufgebürdet wurden. Sind die Auflagen des Bauamtes denn rechtskräftig oder hat der Nachbar dagegen geklagt?

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#8
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Die Bohrungen beeinträchtigen den Stein doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht,


Bohrungen in Beton sind nicht trivial. Gerade bei statisch relevanten Elementen (wie hier) bedarf es da durchaus erhebliche Sach- und Fachkunde. Falsch durchgeführte Bohrungen können da druchaus zu erheblichen Schäden führen. Ausserdem hat der Nachbar nicht einfach ungefragt in fremdes Eigentum zu bohren.

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#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Ausserdem hat der Nachbar nicht einfach ungefragt in fremdes Eigentum zu bohren.


Das ist zweifelsfrei richtig, dennoch sollte man sich fragen ob man immer auf seinem formalen Recht bestehen muss. Von einen nachbarschaftlichen Kleinkrieg hat auch niemand etwas.

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#10
 Von 
Sbiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
nachbarschaftlichen Kleinkrieg

Das hat doch mit Kleinkrieg nichts zu tun, es ist eine Frage der Sicherheit, ich möchte nicht abstürzen.
Wer abgräbt stützt eben auch ab.

Signatur:

Sbiene

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#11
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Sbiene):
Wer abgräbt stützt eben auch ab.


Da hatte ich in Beitrag #5 nachgefragt, das war bis dato aber unbeantwortet geblieben. Letztendlich hat diese Teilfrage aber auch nur etwas damit zu tun wer die Stützmaßnahmen durchführen muss, nichts aber mit den Bohrungen in den L-Steinen. Ich empfehle mit dem Nachbarn die unterlassenen oder abgeänderten Hangabstützen zu thematisieren, notfalls auch vor Gericht.

Ansonsten widerspricht Du dir selber wenn Du auf die unberechtigten Bohrungen abzielst und von Absturzgefahr sprichst. Erstens hast du doch die L-Steine doch selber gesetzt und zweitens, selbst wenn eine Absturzgefahr vorliegen sollte, dann nicht wegen der Bohrungen zur Befestigung eines Rankgitters.

Ansonsten, viel Spaß mit deinem Kleinkrieg, ich bin hier raus!

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#12
 Von 
Bullwear
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn Sie die L-steine bezahlt haben und diese auf Ihren Grundstück stehen, hat der Nachbar dort nicht OHNE Erlaubnis rumzubohren.
Ich kann Ihre Situation nachvollziehen.
Wie oben beschrieben bitte eine Gerichtfesten Brief schreiben mit einer angemessenen Frist (4 Wochen). Danach würde ich einen Anwalt aufzusuchen.

Wir wohnen auch auf dem Hang und haben leider nicht gesehen, das unsere Nachbarn in unsere L-steine gebohrt haben. Nach ca 4 Jahren ist der erste L-stein nach den letzten harten Winter (aufgrund der Bohrlöcher und der nicht sachgemäßen Ausführung) gebrochen.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das ist zweifelsfrei richtig, dennoch sollte man sich fragen ob man immer auf seinem formalen Recht bestehen muss. Von einen nachbarschaftlichen Kleinkrieg hat auch niemand etwas.

Es geht hier um die Sicherheit der Hangabstützung! Das hat rein gar nichts mit einem formalen Recht zu tun.

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#14
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es geht hier um die Sicherheit der Hangabstützung!

und die soll durch
Zitat (von Sbiene):
Jetzt haben wir festgestellt, dass er mehrere Löcher in die L-Steine gebohrt hat um daran Rankgitter zu befestigen,

gefährdet sein?

Solange da nicht gerade Schwerlastanker mit Spreizwirkung verwendet wurden, sehe ich keine Gefährdung der Dauerhaftigkeit und/oder Standsicherheit.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Theorie:

Zitat (von de Bakel):
Solange da nicht gerade Schwerlastanker mit Spreizwirkung verwendet wurden, sehe ich keine Gefährdung der Dauerhaftigkeit und/oder Standsicherheit.


Realität:
Zitat (von Bullwear):
Nach ca 4 Jahren ist der erste L-stein nach den letzten harten Winter (aufgrund der Bohrlöcher und der nicht sachgemäßen Ausführung) gebrochen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
und die soll durch
........
gefährdet sein?

Ja! Denn auf Dauer zerstört Frost die Steine und der Hang kann abrutschen!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#17
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Die zitierte "Realität" mag insofern richtig sein, als das das Winkelstützelement versagt hat.
Mit Sicherheit steht aber das Versagen in keinem kausalen Zusammenhang mit den kleinen Bohrungen, die zur Befestigung von Rankgittern erfoderlich sind.

Wir reden schon bei den Standarelementen von einer Betongüte C30/37 (XC4, XF4, XD3).
Die Bohrlöcher sind bestensfalls als Nebenkriegsschauplatz zur Pflege einer schlechten Nachbarschaft hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Bevor man da wegen ein paar kleiner Bohrlöcher im als Grenzbefestigung dienenden L-Stein den großen juristischen Hammer herausholt, sollte man sich mit einem Rechtsanwalt darüber beraten, ob man sich im beschriebenen Fall nicht allzu sehr dem §226 BGB nähert - dem sogenannten "Schikaneverbot".

§226 BGB
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.


Ich sage nicht, daß das hier so sein muss bzw. von einem Gericht so gesehen werden würde.

Ich sage nur: man sollte das gründlich prüfen (lassen), bevor einem die Angelegenheit teuer auf die Füße fällt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Die zitierte "Realität" mag insofern richtig sein, als das das Winkelstützelement versagt hat.
Mit Sicherheit steht aber das Versagen in keinem kausalen Zusammenhang mit den kleinen Bohrungen, die zur Befestigung von Rankgittern erfoderlich sind.

Zumindest ist das ausgesprochen unwahrscheinlich.

Zitat:
Wir reden schon bei den Standarelementen von einer Betongüte C30/37 (XC4, XF4, XD3).

Die Wahrscheinlichkeit ist höher, daß das Ding schon vorher einen (evtl. noch nicht sichtbaren) Schaden hatte.
Zitat:
Die Bohrlöcher sind bestensfalls als Nebenkriegsschauplatz zur Pflege einer schlechten Nachbarschaft hilfreich.

Ja. Genau so ist es.

Sinnvoller wäre es gewesen, den Vorgang zum Anlaß zu nehmen, den Nachbarn zu fragen, ob er sich nicht an den Kosten für die Dinger beteiligen will, wenn er sie jetzt schon mal für Rankgitter nutzt.

Was bin ich froh, daß wir hier rundherum nur Nachbarn haben, mit denen man alle nachbarschaftlichen Fragen mit fünf bis zehn Sätzen über den Gartenzaun bzw. durch die Hecke klären kann, und der (kräftige) Nachbar kurzerhand aus den Puschen in die Schuhe schlüpft, um mal schnell mit anzufassen, wenn ein Gefrierschrank die Kellertreppe runter muss...

Und angesichts des Tütchens leckerer selbstgezogener Tomaten als kleinem Dankeschön sagt "Aber das wär doch nicht nötig gewesen! Das ist doch selbstverständlich...!"

Das ist mindestens soviel wert wie ein mittelgroßer Lottojackpot.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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