Hallo
Ich habe eine alte Simson und fahre damit schon seit einem halben Jahr regelmäßig. Es ist ja bekannt dass die alten Karren gut knattern und nicht gerade geräuschlos fahren. Soweit so gut.
Neulich überholte ich meinen Motor an dem Moped und um den Vergaser einzustellen bis er gut lief fuhr ich ein paar Runden in meiner Straße. Das war aber die Ausnahme. Sonst fahr ich nur wenn ich gehe und komme.
Als ich heute kam kam Herr Supernachbar auf mich zu, schrieb dass Kennzeichen auf und giftete mich an ich würde "immer" rauf und runter fahren und das Moped sei zu laut. Wenn ich das Moped nicht leiser mache zeigt er mich an.
Aber wie soll das gehen? Es ist alles original.
Was kann da auf mich zukommen wenn der zur Polizei geht?
Aber das darf doch nicht dem sein Ernst sein jemanden anzuzeigen weil er "angeblich" zu laut unterwegs ist. Was ist dann mit den fetten Harleys und sonstige Sportkarren die dröhnen und schäppern? Die sind ja um vieles lauter.
MFG
-----------------
""
Nachbar droht mit Anzeige
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Hallo wolle88,
ich finde solche knatternden Mopeds auch nervig und würde die ab einem bestimmten Geräuschpegel nicht zulassen, aber das war ja nicht die Frage. Ich würde das ganz ruhig abwarten. Selbst wenn der Nachbar tatsächlich zur Polizei gehen sollte, muss er die Lärmbelästigung erstmal beweisen. Die Polizei freut sich über solche Anzeigen - die haben ja sonst nichts zu tun.
cobold64
-----------------
" "
Ich denke auch das wird ne Lachnummer mit der Anzeige bei der Polizei.
Und wenn die kommen dann kommen die eben und schauen sich vieleicht das Moped mal an und werden kopfschüttelnt ihren Dienst fortsetzen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
§30 I StVO
sollte man aber trotzdem im Kopf haben, bevor man mit dem Kopfschütteln beginnt.
-----------------
""
@ Dr. Who
"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."
??????????
Wenn ich meinen Vergaser einstelle ist das keine "sinnlose" Fahrt.
Muss ich jetzt jedes mal eine Genehmigung holen wenn ich zur Arbeit oder sonst wo hinfahre ob das eine sinnvolle Fahrt ist?
So ein Schwachsinn!!!
Wenn es so manchem Spießer der wegen jedem Lärm meckert nicht passt soll er doch im Wald ne Hütte zusammennageln. Aber warscheinlich bekommt dann die Eule auch noch eine Anzeige wegen zu lautem Uhu schreihen.
Und außerdem dürften dann auch keine Düsenjets, kein Rasenmäher etc. laufen
Einfach bescheurt die Leute!
Salve
-----------------
""
--- editiert vom Admin
@wolle du solltest den Doctor... einfach ignorieren und nicht auf sein Blödsinn antworten.
-----------------
""
Was ist daran Blödsinn? Ich habe dem TE nicht vorgeworfen, daß er gegen §30 I StVO
verstoßen hat. Ich habe ihn lediglich darauf hingewiesen, daß es durchaus Umstände gibt, unter denen der Nachbar im Recht sein kann.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich meinen Vergaser einstelle ist das keine "sinnlose" Fahrt. <hr size=1 noshade>
Das kommt auf die Umstände an. Du würdest dich vermutlich auch bedanken, wenn die Ferrariwerkstatt von nebenan rund um die Uhr bei dir vor der Tür "Probefahrten" macht, weil die Auspüffe und Turbolader von 30 Ferraris permanent eingestellt und optimiert werden müssen.
-----------------
""
Du hast gar nix zu befürchten.
Dein Nachbar ist so dämlich, den ist nichmal bekannt, dass Mobednummernschilder gar nicht registriert sind.
Die sind praktisch nur ein Versicherungsnachweis und niemand kann was mit der Nummer anfangen.
Wenn alles i.o. ist und alles Originalteile sind, hast nix zu befürchten.
Ingo
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Das wäre mir aber neu, den selbst die Polizei kann mit Mopedkennzeichen, meines Wissens nach, nichts anfangen, bezügl. Fahndung und Ermittlungen.
Ingo
-----------------
""
--- editiert vom Admin
mist aber auch.... ohne seite 2 zu lesen warste schneller....
http://www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html
-----------------
"
Im ewigen Gedenken."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten