Nachbar droht mit Anzeige

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachbar droht mit Anzeige

Hallo

Ich habe eine alte Simson und fahre damit schon seit einem halben Jahr regelmäßig. Es ist ja bekannt dass die alten Karren gut knattern und nicht gerade geräuschlos fahren. Soweit so gut.
Neulich überholte ich meinen Motor an dem Moped und um den Vergaser einzustellen bis er gut lief fuhr ich ein paar Runden in meiner Straße. Das war aber die Ausnahme. Sonst fahr ich nur wenn ich gehe und komme.
Als ich heute kam kam Herr Supernachbar auf mich zu, schrieb dass Kennzeichen auf und giftete mich an ich würde "immer" rauf und runter fahren und das Moped sei zu laut. Wenn ich das Moped nicht leiser mache zeigt er mich an.
Aber wie soll das gehen? Es ist alles original.
Was kann da auf mich zukommen wenn der zur Polizei geht?
Aber das darf doch nicht dem sein Ernst sein jemanden anzuzeigen weil er "angeblich" zu laut unterwegs ist. Was ist dann mit den fetten Harleys und sonstige Sportkarren die dröhnen und schäppern? Die sind ja um vieles lauter.
MFG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Hallo wolle88,
ich finde solche knatternden Mopeds auch nervig und würde die ab einem bestimmten Geräuschpegel nicht zulassen, aber das war ja nicht die Frage. Ich würde das ganz ruhig abwarten. Selbst wenn der Nachbar tatsächlich zur Polizei gehen sollte, muss er die Lärmbelästigung erstmal beweisen. Die Polizei freut sich über solche Anzeigen - die haben ja sonst nichts zu tun.
cobold64


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#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Ich denke auch das wird ne Lachnummer mit der Anzeige bei der Polizei.
Und wenn die kommen dann kommen die eben und schauen sich vieleicht das Moped mal an und werden kopfschüttelnt ihren Dienst fortsetzen.

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#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

§30 I StVO sollte man aber trotzdem im Kopf haben, bevor man mit dem Kopfschütteln beginnt.

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#4
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Dr. Who

"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."

??????????

Wenn ich meinen Vergaser einstelle ist das keine "sinnlose" Fahrt.
Muss ich jetzt jedes mal eine Genehmigung holen wenn ich zur Arbeit oder sonst wo hinfahre ob das eine sinnvolle Fahrt ist?
So ein Schwachsinn!!!
Wenn es so manchem Spießer der wegen jedem Lärm meckert nicht passt soll er doch im Wald ne Hütte zusammennageln. Aber warscheinlich bekommt dann die Eule auch noch eine Anzeige wegen zu lautem Uhu schreihen.
Und außerdem dürften dann auch keine Düsenjets, kein Rasenmäher etc. laufen

Einfach bescheurt die Leute!
Salve

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#5
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@wolle du solltest den Doctor... einfach ignorieren und nicht auf sein Blödsinn antworten.

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#7
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Was ist daran Blödsinn? Ich habe dem TE nicht vorgeworfen, daß er gegen §30 I StVO verstoßen hat. Ich habe ihn lediglich darauf hingewiesen, daß es durchaus Umstände gibt, unter denen der Nachbar im Recht sein kann.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich meinen Vergaser einstelle ist das keine "sinnlose" Fahrt. <hr size=1 noshade>


Das kommt auf die Umstände an. Du würdest dich vermutlich auch bedanken, wenn die Ferrariwerkstatt von nebenan rund um die Uhr bei dir vor der Tür "Probefahrten" macht, weil die Auspüffe und Turbolader von 30 Ferraris permanent eingestellt und optimiert werden müssen.

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#8
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Du hast gar nix zu befürchten.
Dein Nachbar ist so dämlich, den ist nichmal bekannt, dass Mobednummernschilder gar nicht registriert sind.
Die sind praktisch nur ein Versicherungsnachweis und niemand kann was mit der Nummer anfangen.
Wenn alles i.o. ist und alles Originalteile sind, hast nix zu befürchten.

Ingo

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Das wäre mir aber neu, den selbst die Polizei kann mit Mopedkennzeichen, meines Wissens nach, nichts anfangen, bezügl. Fahndung und Ermittlungen.

Ingo

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)
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