Nachbar droht mit Gewalt

11. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Paul21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar droht mit Gewalt

Hallo, habe seit ca. 2 Wochen große Probleme mit meinem Nachbar. Wir, das heist meine Frau(50) ich(62) und unser Sohn(23) wohnen in unserer Eigentumswohnung. Nebenan ist seit ca. 1 Jahr ein Ehepaar mit einem 12 jährigen Jungen, als Mieter, eingezogen. Bis dato hatten wir ein ganz normales Nachbarschaftsverhältnis. Man grüßte sich und wechselte das ein od. andere Belanglose aus. Seit ca. 4 Wochen wurde ich nicht mehr gegrüßt. Ich war mir keiner Schuld bewußt, denn ich hatte überhaupt kein Problem mit dem Nachbar. Grunddessen frug ich den Nachbar bei einem zufälligen Teffen im Tereppenhaus: Herr Sch..... , ich hab mal eine Frage. Ich hab festgestellt, daß Sie mich nicht mehr grüßen und meinen Gruß ignorieren. Habe ich ihnen was getan? Darauf hin sagte er(gesser gesagt, er schrie):
Nein sie nicht, aber ihre Frau, die asoziale Drecksau. Sie macht uns in der ganzne Straße schlecht. Wir würden im Haus alles dreckig machen, keine Hausordnung usw. Ich meinte hirauf, er solle bitte mich nicht anschreien und Beleidigungen dieser Art seien nicht angebracht. Worauf dieser nur noch ausfälliger wurde. Letztendlich wollte er mich zusammen schlagen. Als ich in unsere Wohnung wollte, stieß er mich mit dem Knie vor den Brustkorb die Treppe hinunter.Er stand auf der Teppe über mir. Worauf ich den Rückwärtgang eingelegt habe und wartete bis dieser sich in seine Wohnung begab. Er schrie aber mindestens 5 mal laut im Treppenhaus: Ich schlag dich zusammen.
2 Tage später, ich weis nicht ob es Absicht war, steht das Fahrrad von diesem Jungen in Kellergang. Ich wollte die Mülltonne rausstellen und mußte an dem Fahrrad vorbei. Der Kellergang ist recht eng und ich konnte nicht an dem Fahrrad vorbei. So bat ich meinen Nachbar, bitte das Fahrrad wegzustellen. Und schon gings wieder los. Er schrie, beleidigte mich auf die übelste Art. Zu guter letzt kam auch noch seine Ehefrau hinzu, welche sich an der übelen Beleidigungen beteiligte. Ich wehrte mich verbal und das war fast tödlich. Der Nachbar kam auf mich zu und wollte mich zusammen schlagen. Hier muß ich nun sagen, zu Gück ging seine Ehefrau dazwischen. Sonst hätte ich warscheinlich mit dem Krankhaus Bekanntschaft gemacht. Aus zurückliegenden Unterhaltungen weis ich, daß mein Nachbar, wie er sagte, Kampfsport gemacht hat. Den Wortlaut dieser übelen Beleidigungen kann ich mir hier sparen aufzuzählen. Es war aber mehr als heftig.
Hat schon jemand eine ähnliche Erfahrung machen müssen? Und wie seit ihr weiter vorgegangen?
Ich werde noch heute eine Rechtschutzversicherung abschließen. In Zukunft werde ich diese brauchen. Bisher sind wir gut ohne einer solchen ausgekommen. Aber nun ist sie notwendig. Bitte gebt mir einen Tipp welche Versicherung preiswert ist und vorallen Dingen ohne Wartezeit mir Versicherungsschutz anbietet.
An Alle herzlichen Dank im voraus, die mir antworten.

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

1. Anzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung (er hat Sie ja schon mal getreten).

2. Anwalt aufsuchen und ihn anschreiben lassen, sollte diese Gewalt nicht umgehend ein Ende nehmen, werden Sie ihn auf Unterlassung verklagen.

3. Quasi ein Gewaltprotokoll führen. Wann er was getan, oder gesagt hat.

4. Ich würde auch seinen Vermieter umgehend anschreiben.

Dann gibt es auch noch eine einstweilige Verfügung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

ja das ist ja alles recht unfassbar ...
aber was ist denn nun mit seinem Grund, - das hab ich nicht kapiert. Hat er recht ?, wie kommt er darauf ? Ist das ganze nur ein Mißverständinis ?
Klär uns doch alle mal ein bißchen auf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
master001
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Rechtschutzversicherung jetzt abzuschliessen ist nicht hilfreich, glaube ich...
Denn die wird für den bereits bestehenden Fall (Sie müssen noch 3 Monate abwarten bevor Sie die Vers. in Anspruch nehmen können) nicht aufkommen :-(
Lassen Sie sich auf jeden Fall erstmal beraten und schildern Sie genau Ihre jetzige Situation! Bin selbst schon mal reingefallen:
195,- Euro bezahlt und hatte nicht von :-( musste noch den Rechtsanwalt selbst bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

mit paar kumpels schön einen trinken und ihn dann so richtig vertrimmen ... ne andere spracher kennen solche assis nicht ..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paul21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

allerseits hallo,

danke für die schnellen antworten. ich möchte auch noch schnell einen nachtrag machen.

meine frau ist absolut friedliebend und nicht im geringsten streitsüchtig od. streitbar. durch ihre ausgeglichene freundlichkeit ist sie in der gesammten nachbarschaft beliebt.

der junge von unserem nachbar ist sein stiefsohn. heute habe ich erfahren, daß einmal im monat das jugendamt kommt, warum auch immer.

der junge wird sehr streng erzogen. permanent hausarrest, ständig angeschrieen. so habe ich mal durch die wände gehört, (ohne zu lauschen) wie die mutter schrie: ich mach dir nichts mehr zum fressen, wenn du was zum fressen willst, mach dir selber dein fressen.wort-wörtlich!!! wohlgemerkt, ein 12-jähriger junge.

beiläufig, ich denke so vor 5-6 wochen sagte ich mal in aller freundschaft zum nachbar:

ihr seit aber streng zu euerem sohn. ist doch ein lieber kerl, klar in dem alter machen die auch mal eine dummheit, aber na ja, ist eure sache.

antwort: der braucht das, der braucht druck. druck druck.

damit war das thema für mich beendet. der ganze dialog war auch nicht agressiv. eben einfach mal ein lockeres, freundliches gespräch.

aber vielleicht war das der auslöser. ich weis es nicht. deswegen frug ich ja auch meinen nachbar, ob ich ihm was getan hätte.

sorry- hatte mich doch nicht ausreichend erklärt.

danke

gruß an alle von paul (dem ängstlichen)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Also zunächst mein *Beileid*, scheint ja ein
unangenehmer Zeitgenosse zu sein.

Eine Strafanzeige hättest Du, wenn Du das
erwägst, natürlich gleich machen müssen.
(Es sei denn es gibt Zeugen und ein Arzt kann
evtl. blaue Flecken etc. attestieren).
_______
wie master auch schon sagte.
Bei einer Rechtsschutzversicherung hat man
3monatige Wartezeiten. Meist muss man auch angeben, ob es einen aktuellen *Konflikt*
gibt.
Dennoch langfristig ist es vielleicht sinnvoll.
_______

Ein Schreiben von einem RA aufgesetzt wirkt ja manchmal bei solchen Leuten, die sonst nur
Gewalt als Mittel kennen, Wunder.
Aber auch eben nicht immer.

Solltest Du Dich noch einmal bedroht fühlen,
und dabei muss der Nachbar nicht erst zuschlagen,
würde ich evtl versuchen eine einstweilige
Verfügung zu erwirken, mit der dem Nachbarn untersagt wird, Dir in irgendeiner Weise näher zu treten , d. h. also er sollte dich
dann auch nicht mehr ansprechen dürfen.

Den Antrag dazu muss ein Anwalt bei der Staatsanwaltschaft stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Tipp: Bei einer einstweiligen Verfügung können Sie es soweit bringen, dass er nicht mal mehr in seine Wohung kann. Wird festgelegt, dass er mindestens 100 Meter Abstand von Ihnen halten muss, muss er ausziehen. ;)

Was die Rechtsschutzversicherung angeht, so wird das hier nichts mehr bringen. Die Angelegenheit wird als schon existierender Konflikt angesehen und daher gibt es keine Vertretung vor Gericht. Trotzdem lohnt sich eine Rechstschutzversicherung immer, besonders für die Zukunft.

Lassen Sie sich auf alle Fälle mal beraten, denn ein Brief von einem Anwalt sollte unbedingt geschrieben werden. Am Besten an den Mieter mit c.c. an seinen Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

du solltest bei evtl. abschluss einer rechtschutzversicherung darauf achten, dass nachbarschafts- und mietstreitigkeiten mitversichert sind ... ist nämlich nicht selbstverständlich.

m.

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