Nachbar entfernt Schnee nicht, wer haftet nun?

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483957-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar entfernt Schnee nicht, wer haftet nun?

Guten Tag,

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) zur Miete. Im Mietvertrag ist der Winterdienst klar geregelt. Pro Partei immer eine Woche (Montag bis Sonntag). Diese Woche ist mein Nachbar an der Reihe, jedoch hat er die komplette Woche lang den Schnee nicht entfernt und auch nicht gestreut. Mittlerweile ist schon eine Eisschicht auf dem Boden entstanden. Hinzukommt das es heute erneut schneit.

Ab Morgen bin ich an der Reihe mit dem Winterdienst. Muss ich dann den Schnee meines Vorgängers entfernen (Eisschicht & Altschnee)? Ich hatte mich bereits beim Vermieter beschwert. Allerdings bekam ich nur die Aussage "Ich werden Ihren Nachbarn telefonisch kontaktieren und ihn darauf aufmerksam machen.". Seit dem ist aber nichts passiert....

Was kann ich nun tun? Ich sehe es nach 5 Jahren nicht mehr ein den festgetretenen Schnee / Eisschicht meines Vorgängers zu entfernen, weil es einfach ein gutes Stück Arbeit ist. Aber sollte ich es nicht entfernen habe ich angst, dass ich für mögliche Unfälle haften muss.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Liebe Grüße,
Yvonne

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von fb483957-90):
Muss ich dann den Schnee meines Vorgängers entfernen (Eisschicht & Altschnee)?

Nö.
Aber wenn es dann zum Unfall kommt, haftet man. Das kann dann schnell in den 5- oder 6stelligen Bereich gehen.

Von daher wäre es ratsam, es dennoch zu machen.
Vorher sollte man den ganzen Zustand aber detailiert dokumentieren.


Macht er das immer so?



Zitat (von fb483957-90):
Ich hatte mich bereits beim Vermieter beschwert.

Vermutlich nicht nachweisbar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb483957-90):
Ich hatte mich bereits beim Vermieter beschwert.

Warum weist man den Nachbarn nicht direkt auf das hin?
Manchmal hat der Hinweis der Nachbarn mehr Erfolg als der Anruf vom Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Schau mal hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm

Der Eigentümer des Grundstücks haftet gegenüber einem möglichen Verunfallten. Der Vermieter wiederum kann dann versuchen, sich das Geld vom Mieter wiederzuholen. Und hier wäre dann die Frage, ob die vertragliche Verpflichtung im Mietvertrag gültig ist, und ob der Vermieter die Durchführung der Arbeiten koordiniert hat (Plan erstellt hat) ausreichend kontrolliert hat (wohl offenbar nicht). Vielleicht sollte man dies dem Vermieter mal klarmachen. Wobei der Nachbar, der nicht geschippt hat, natürlich außerordentlich begeistert sein wird, wenn ihm deswegen eine Abmahnung ins Haus flattert.

Dem Vermieter gegenüber würde ich mit § 536a BGB argumentieren. Es ist ein Mangel, wenn du in deine Kehrwoche mit dem Eis des Vorgängers startest. Die Beseitigung des Mangels ist unverzüglich notwendig, um eine Gefahr auszuschließen. Damit kann man Schadensersatz gegenüber dem Vermieter für die Beseitigung dieses Mangels herleiten.

Dafür sollte man den Zustand bei Anfang deiner Kehrwoche sowie die Aufwendungen zur Beseitigung des Eises und den Zeitaufwand dokumentieren. Das stellt man dann dem Vermieter in Rechnung und fordert ihn auf, die Rechnung zu begleichen. Dieser kann dann wiederum die Kosten vom Nachbar ersetzt verlangen. Da keine vertragliche Beziehung zwischen dir und dem Nachbarn besteht, kannst du nicht direkt vom Nachbarn fordern, sodass der Umweg über den Vermieter notwendig ist.

Du solltest dir jedoch klar sein, dass dies mehr oder weniger die maximale Eskalationsstufe darstellt. Mindestens das Verhältnis zum Nachbarn wird darunter deutlich leiden. Ob es das wert ist, musst du selber beurteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb483957-90):

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) zur Miete. Im Mietvertrag ist der Winterdienst klar geregelt. Pro Partei immer eine Woche (Montag bis Sonntag). Diese Woche ist mein Nachbar an der Reihe, jedoch hat er die komplette Woche lang den Schnee nicht entfernt und auch nicht gestreut. Mittlerweile ist schon eine Eisschicht auf dem Boden entstanden. Hinzukommt das es heute erneut schneit.

Ab Morgen bin ich an der Reihe mit dem Winterdienst. Muss ich dann den Schnee meines Vorgängers entfernen (Eisschicht & Altschnee)?

Für den in der Gemeindesatzung festgelegten "Winterdienst" (Schneeräumen, Eisglätte durch abstumpfende Mittel beseitigen, usw.) ist der Grundstückseigentümer zuständig.

Der Grundstückseigentümer kann dies mittels Mietvertrag einem Mieter übertragen, oder wie hier auch mehreren Mietern gemeinsam. Das ändert nichts an der Haftung des Grundstückseigentümers.

Versäumt es ein Mieter, diese Pflicht zu erfüllen, so kann der Eigentümer (Vermieter) den Mieter abmahnen. Kommt es wegen dieses Versäumnisses zu einem Schaden, weil z.B. jemand ausrutscht und verletzt wird, kann der Eigentümer den Mieter grundsätzlich dafür in Regress nehmen, wenn er nun aufgrund seiner Haftungspflichten dafür zur Kasse gebeten wird.

Selbst dann, wenn die Winterpflichten wirksam auf einen oder alle Mieter des Hauses übertragen worden sind, bleibt der Vermieter in der Verantwortung. Er muss zumindest stichprobenartig kontrollieren, ob die Mieter ihre Räum- und Streupflichten ordnungsgemäß erfüllen.

Darüber hinaus hat der Vermieter Granulat oder Sand zum Streuen sowie Schneeschieber und Besen zur Verfügung zu stellen.

Interessant ist die Frage, ob die Haftung des Mieters hier eigentlich begrenzt ist, es kann schließlich z.B. sein, daß er krankheitshalber kurzfristig ausfällt und nicht für Ersatz sorgen kann.

Grundsätzlich aber muss jeder Mieter, der an der Reihe ist, das beseitigen, was halt gerade da ist. Ob da nun ein Mieter besonders viel zu tun hat, weil genau in "seiner Woche" meterhoch Schnee fällt oder weil der Mieter, der in der Vorwoche dran war, seine Räumpflichten nicht erfüllt hat, ist m.E. unerheblich.
Da bleibt nur die Hoffnung, daß der Vermieter dem säumigen Nachbarn auf die Füße tritt - schon im eigenen Interesse.
Zitat:

Was kann ich nun tun?

Die einzige theoretische Möglichkeit, die ich sehe: mit Mietminderung drohen.

-- Editiert von eh1960 am 11.02.2018 15:17

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von fb483957-90):
Ich sehe es nach 5 Jahren nicht mehr ein den festgetretenen Schnee / Eisschicht meines Vorgängers zu entfernen,
Also handhabt das Dein "Vorgänger" schon geraume Zeit so. Hast Du mal mit ihm darüber gesprochen?


Zitat (von fb483957-90):
... weil es einfach ein gutes Stück Arbeit ist.
Das würde mir auch nicht gefallen.


Zitat (von fb483957-90):
Aber sollte ich es nicht entfernen habe ich angst, dass ich für mögliche Unfälle haften muss.
Das könnte passieren. Deine Mithaftung könnte aber noch früher entstehen. Wenn Du nämlich den Grundstückseigentümer nicht darüber informierst, dass seine Räumpflicht nicht wahrgenommen wird...


Wenn Gespräche mit dem Nachbarn bzw. "Vorhernichträumer" nichts bringen - oder nicht (mehr?) möglich sind, kannst Du es als Herausforderung oder/und sportliche Ertüchtigung annehmen. In Deiner "Räumzeit" bist Du nämlich schon verantwortlich, dass der Zustand des Gehweges den Vorschriften entspricht. Du wirst Dich im - hoffentlich nie eintretenden - Schadensfall nicht auf den schlechten Übergabezustand berufen können.

Wenn Dir die "sportliche" Lösung nicht zusagt besteht IMO nur die Möglichkeit den Grundstückseigentümer rechtzeitig und nachweisbar aufzufordern einen Dich zumutbaren Zustand für die Übernahme des Dienstes herzustellen. Der kann nicht darin bestehen, die über die Woche festgetretene und festgefrorene Hinterlasssenschaft des untätigen Nichträumers zu entfernen.

Du könntest auch versuchen die Reihenfolge des Dienstes umdrehen zu lassen. Dann wäre ein anderer Mitbewohner mit dem Vornichträumer gestraft. Ob Du dem das antun wolltest, ob es für Dich eine Verbesserung darstellen würde?
Oder man regt die Vergabe dieses Dienstes an einen externen Dienstleister an. Klappt das, ist man aus der Nummer raus.

VG
Roland


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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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