Hallo,
auf dem Nachbargrundstück wurde das Haus durch die neuen Eigentümer z.T. neu gebaut. Nun beginnen die Pflasterarbeiten. Unsere Garage (Kalksandstein mit Riemchen) steht etwa 15 m von der Straße entfernt direkt an der Grundstücksgrenze zu diesem Nachbarn. Nur wurde von den Handwerkern von der Straße an Winkelstützen gesetzt, die etwa 30 cm höher sind als unser Grundstück. Auf Nachfrage beim Nachbarn sagte er, dass sie möglichst keine Stufe am Eingang haben wollen. Na ja, meinetwegen. Aber in Höher meiner Garage sehe ich, dass lediglich nur Folie an die Garagenwand gelegt wurde. Klar, so wird vermieden, dass Feuchtigkeit von der Erde in die Hauswand zieht. Aber was ist mit der Feuchtigkeit, die zwischen der Hauswand und der Folie einzieht. Zudem ist meine Garage inzwischen schon 50 Jahre alt und es kann sein, dass ich diese in ein paar Jahren neu bauen will. Dann muss ich ja seine gepflasterte Fläche abstützen. Außerdem, auch wenn es "nur" 30 cm sind, wie sieht es mit den seitlichen Kräften aus, die dann auf die Wand einwirken. Ich habe meinem Nachbarn gesagt, dass er doch auch im Bereich meiner Garage Winkelstützen setzen soll, die er an der Oberkante zu unserer Wand hin mit Dichtband versieht. Er weigert sich und lässt einfach weitermachen.
Da wir in Bremen wohnen und es in Bremen kein Nachbarschaftsrecht gibt, verweist BRemen auf das niedersächsische Nachbarschaftsrecht. Dort steht unter §26 "Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Bodenbewegungen ausgeschlossen ist....". ZUdem findet man unter §19 "(1) Wer eine Grenzwand neben einer schon vorhandenen Grenzwand errichtet, muß sein Bauwerk an das zuerst errichtete Bauwerk auf seine Kosten anschließen, soweit dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst erforderlich oder für die Baugestaltung zweckmäßig ist. Er hat den Anschluß auf seine Kosten zu unterhalten.
(2) Die Einzelheiten des beabsichtigten Anschlusses sind in der in § 16 Abs. 1 vorgeschriebenen Anzeige dem Eigentümer des zuerst bebauten Grundstücks mitzuteilen."
Bin ich nun im Recht, oder kann der Nachbar meine Wand einfach als "Stütze" benutzen?
Andreas
-- Editiert von Engfer am 08.07.2022 19:36
Nachbar erhöht sein Grundstück und benutzt unsere Garagenwand
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Der Nachbar hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Neben den Winkelstützen wäre dies auch eine fachgerechte vertikale Abdichtung Deiner Garage, sowei eine entsprechende Verwahrung hinsichtlich Spritzwasser.
Die horizontalen Lasten aus dem seitlichen Erddruck sind schon bei 30 cm nicht zu vernachlässigen. Dazu kommen aber auch Schnee- und Verkehrslasten. Ohne Winkelstützen ist eine Schädigung Deiner Garage nahezu vorprogrammiert.
Du solltest den Nachbar mit Zeugen und möglichst schriftlich nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, das er für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verantwortlich ist und Du eine fachgerechte Durchführung erwartest. Sollte der Nachbar die Arbeiten trotzdem beginnen lassen, den Hinweis auch an die ausführende Firma übermitteln und mit einem Fachanwalt eine einstweilige Verfügung (Baustopp) erwirken.
Ein kleines Update: Am Samstag habe ich dem Bauherren einen Brief geschrieben und eine Kopie an die ausführende Firma geschickt. In diesem Brief verbiete ich dem Nachbarn, diese Maßnahme ohne Sicherung der Mauer vor mechanischen Einflüssen und Feuchtigkeit fortzusetzen und habe die entsprechenden Paragraphen hinzugefügt.
Heute Morgen hat die Baufirma die Arbeiten unbeeindruckt fortgesetzt. Ein Foto, wie es nun aussieht habe ich hochgeladen. Man sieht, dass das an der Mauer herunterlaufende Wasser zum größten Teil zwischen die Mauer und der Mauersperre läuft und für Staunässe sorgt. Ich habe vorsichtshalber nun auch Fotos der Innenwand zur Beweissicherung aufgenommen.
Nun habe ich das Bauamt eingeschaltet, die dem Außendienst der Bauaufsichtsbehörde die Sache weiterleitet. Mal sehen, was nun passiert.
Foto: https://bau.de/forum/aussenwaende/15544-1657556138-1.jpg
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke da wird man mit eigenen Anwalt auf eigenen Kosten und eigenes Risiko vorgehen müssen ...
Da die Außenanlage Teil einer aktuellen Baugenehmigung ist sollte die Bauaufsicht die richtige Adresse sein.
ZitatDa die Außenanlage Teil einer aktuellen Baugenehmigung ist sollte die Bauaufsicht die richtige Adresse sein. :
Bewahre Dir Deine Unschuld und den Glauben.
Eigener Anwalt und einstweilige Verfügung. Andernsfalls werden dort Tatsachen geschaffen, die kaum noch wegzubekommen sind.
Die Garage ist 50 Jahre alt? Hat die Garagenwand auf dem Foto einen nachträglich vorgesetzten Klinker oder aufgesetzte Klinkerriemchen? Bist du dir wirklich sicher das sie komplett auf deinem Grundstück steht und nicht doch ein paar Zentimeter auf das Nachbargrundstück ragt.
- sollte mein Anliegen beim Bauamt nicht schnellstens bearbeitet werden, so werde ich selbstverständlich einen Fachanwalt konsultieren.
- Die Riemchen sind etwa 10 Jahre später angesetzt worden. Ich habe aber erst im Frühjahr einen Vermesser wegen einem eigenen Anbau hier gehabt. Dieser hat mir bescheinigt, dass zwischen der Garage und der Grenze 1,5 cm sind.
Müssen diese Pflasterarbeiten bei euch genehmigt werden?ZitatDa die Außenanlage Teil einer aktuellen Baugenehmigung ist..... :
Diese Maßnahme ist Teil einer Baugenehmigung für das gesamte Grundstück. Aber die Benutzung meiner Garage als Rückenstütze hätte meines Erachtens von mir zugestimmt werden müssen. Zudem ist zum Schutz der vorhandenen Wand entsprechend DIN 18533 zu verfahren
.
-- Editiert von Engfer am 12.07.2022 09:47
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
30 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten