Nachbar fällt meinen Pflaumenbaum

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jacques523
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar fällt meinen Pflaumenbaum

Hallo,

Ich komme gerade von der Spätschicht und musste mir erstmal das Elend in meinem Garten begutachten. Denn als ich heute Nachmittag auf Arbeit war, fiel unserem Streit süchtigen Nachbarn nichts besseres ein, als bei uns im Garten unseren Pflaumenbaum umzusägen. Bin schlecht im Schätzen, aber da er nun knapp 25 Jahre alt war und wir ihn natürlich ab und zu verschnitten haben, würde ich ihn mal auf eine Höhe von ca.10 Metern schätzen - da er ziemlich genauso hoch wie unser Haus war (drei Etagen -
Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss). Dies aber nur so nebenbei, um klar zu machen das es sich nicht um ein kleines Bäumchen handelte. Habe gleich im Internet recherchiert wie da die Rechtslage ist, aber da sich alle ähnlichen Themen nur um Bäume drehen die an der Grundstücksgrenze wachsen (Laub fällt auf Nachbars Grundstück / Sonne wird verdeckt / Satellitenempfang eingeschränkt.. Etc) habe ich mich hier angemeldet um in unserem Fall in Sachen Recht aufgeklärt zu werden. Also, nochmal zusammen gefasst. Es handelte sich um einen ausgewachsenen Obstbaum (Art der Frucht - nämlich Pflaume - sollte ja keine Rolle spielen) der Mitten auf unserem Grundstück stand, mindestens 20 Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entfernt und somit war dieser in keinster Weise durch den Baum beeinträchtigt, benachteiligt oder belästigt. Ich vermute also, es fällt unter Sachbeschädigung / Vandalismus. Was sind nun die Konsequenzen? Muss er mir einen Vergleichbar alten / großen Baum neu setzen? Kann ich dafür Geld / Entschädigung verlangen? Wie ist sowas Werttechnisch einzusortieren? Und bevor die Fragen und Vermutungen kommen, ja es war wirklich der Nachbar. Er wurde vom Nachbarn auf der anderen Seite (der Nette von beiden) beobachtet und als meine Freundin nach Hause kam und den gefällten Baum im Garten liegen sah, hat der Nachbar vor Ihr damit geprahlt "das er sich um den Baum gekümmert hätte", hat es also gleich direkt zugegeben das er es war (verlangt wahrscheinlich noch das wir ihm jetzt dankbar sind, da er es jetzt kurz vor Hexenbrennen am 30.April gemacht hat und wir die Reste ja da mit auf den Haufen schaffen können). Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen gut schildern und es gibt jemand der sich mit der Rechtslage in diesem Fall auskennt - sonst komme ich morgen von der Arbeit und er hat unseren Pool zugeschüttet oder den Rasen asphaltiert oder ähnliches.

Vielen Dank fürs Lesen
Mit freundlichen Grüßen
Martin Köhler

Kurzer Nachtrag - bevor jemand nach dem Grund des Nachbarn fragt, es gibt keinen - der macht sowas einfach - grundlos

-- Editiert von Jacques523 am 06.04.2018 01:14

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ich würde den Klarnamen einmal editieren und einen Anwalt beauftragen, den Nachbarn auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Die Beseitigung würde ich fachmännisch besorgen und gleich mit eintreiben lassen. Ebenso die Kosten für einen Gutachter, der die Baumwertermittlung vornimmt.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Anwalt beauftragen, zusätzlich Anzeigen wegen Sachbeschädigung stellen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Hausfriedensbruch kommt wohl auch dazu - vermutlich habt ihr dem Nachbarn das Betreten eures Grundstücks nicht gestattet und es ist eingezäunt, oder?

Und mal bei der für den Naturschutz zugehörigen Behörde anrufen: Wegen Vogelschutz ist das Fällen oder Beschneiden von Bäumen (auch Obstbäumen) um diese Jahreszeit meines Wissens nach nicht mehr gestattet - in Hamburg zum Beispiel schon seit einigen Wochen nicht. Da sollte man schon in eigenem Interesse klar machen, dass man das nicht selbst war. Dass der Nachbar da auch noch ein Bußgeld bekommt, ist nur sinnvoll.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Du kannst deinen Nachbarn auf jeden Fall verklagen. Und mit deinem Nachbarn als Zeuge wirst du wohl auch ganz gute Chancen haben, denke ich :)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Eventuell wurde auch gegen die Baumschutzsatzung verstoßen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Schreib ne Rechnung (Kostenvoranschlag für alten Baum) und erstatte Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Jacques523):
Denn als ich heute Nachmittag auf Arbeit war, fiel unserem Streit süchtigen Nachbarn nichts besseres ein, als bei uns im Garten unseren Pflaumenbaum umzusägen.
Nur der Vollständigkeit halber. Woher weißt Du, dass es der Nachbar getan hat?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

3x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Nur der Vollständigkeit halber. Woher weißt Du, dass es der Nachbar getan hat?

Upps:
Zitat (von Jacques523):
Er wurde vom Nachbarn auf der anderen Seite (der Nette von beiden) beobachtet und als meine Freundin nach Hause kam und den gefällten Baum im Garten liegen sah, hat der Nachbar vor Ihr damit geprahlt "das er sich um den Baum gekümmert hätte", hat es also gleich direkt zugegeben das er es war

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
"das er sich um den Baum gekümmert hätte",


Klingt für mich so, als ob er eine Vereinbarung erledigt hätte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von ClauKoCel):
Hast den Beitrag gelesen und verstanden?
Schmutz auf mein Haupt. Ich habe das "Er wurde vom Nachbarn auf der anderen Seite (der Nette von beiden) beobachtet..." doch glatt überlesen.


VG
Rpöand

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.743 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen