Nachbar fällt unerlaubt Eiche

19. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
cristal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar fällt unerlaubt Eiche

Habe hier alles studiert, aber leider keinen Rat zu folgendem Vorgang gefunden. Ich habe ein Wochendgrundstück gemietet mit teils verwildertem Garten. Ungefähr zur selben Zeit bekam das Nachbargrundstück eine neue Pächterin. Sie hat ohne eine Erlaubnis einzuholen eine Eiche auf meinem Grundstück gefällt, die einen Stammdurchmesser von ca. 25 cm hatte. Einen Baumstumpf von ca. 70 cm hat sie stehen lassen. Der Baum war ca. 2,5m von der Grenze weg.
Um schon weiteren Abholzungen vorzubeugen hätte ich gerne Infos zur Rechtslage. Kann doch wohl nicht angehen, dass dies ungestraft möglich ist.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Da Bäume rechtlich als Sache zu sehen sind, hat die Nachbarin eine vorsätzliche Sachbeschädigung gem. § 303 StGB begangen. Somit ist sie gem. § 823 BGB Schadensersatzpflichtig. Da die Tat gem § 303c StGB ein Antragsdelikt ist, müssten Sie eine Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde machen. Desweiteren könnte noch ein Hausfriedensbruch in Betracht kommen.
Jedoch sei erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft die Tat nicht ahndet, wenn sie kein öffentliches Interesse für nicht gegeben hält. Und dies wird bei Ihrem Fall so geschehen, daher ist es zeitsparender, wenn Sie den Schaden ggf. in einem Zivilprozess geltend machen. Fordern Sie die Nachbarin schriftlich oder über einen Anwalt auf, Ihnen den Schaden zu erstetzen.

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