Nachbar fotografiert mich

27. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Leopold Bloom
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar fotografiert mich

Hallo zusammen!

Ich habe seit ein paar Monaten in der Wohnung direkt gegenüber einen gruseligen Nachbarn. Er hat ein Problem damit, dass unser Schuhregal zu unordentlich ist und fotografiert es quasi jeden Tag in so einer Art spießbürgerlichem Fotoprojekt. Die Bilder mailt er dann an die Hausverwaltung, die uns aber schon mehrfach gesagt hat, dass wir nichts falsch machen und dass sie den Herrn auch auf den Tod nicht ausstehen können. Wir seien auch nicht die einzigen im Haus, über die er sich beschwere.

Nun ist es eskaliert und ich erwischte ihn mal wieder dabei, wie er Fotos knipste. Diesmal fotografierte er aber mich gleich mit als ich die Tür aufmachte. Meiner Aufforderung, das Bild zu löschen kam er natürlich nicht nach. (er redet grundsätzlich mit niemandem im Haus.)

Ich rief also bei der Polizei an und die erklärten mir nur, dass daran nichts illegal sei, solange er die Bilder nicht irgendwo hochlade. Ich fühle mich jetzt wahnsinnig machtlos und mache mir auch sorgen wegen meinen Kindern. Müsste ich das wirklich auch hinnehmen, wenn er Fotos von denen macht? Vielleicht fällt ja irgendjemandem ein, was ich noch tun kann? Ich habe mich schon an die Hausverwaltung gewendet und deren Antwort steht noch aus. Ich will eigentlich einen Nachbarschaftskrieg vermeiden - er soll einfach nur damit aufhören. Aber wie geht man gegen so jemanden vor? Kann man wirklich gar nichts tun?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42877 Beiträge, 14797x hilfreich)

Schuhregal im Treppenhaus, oder wie müssen wir uns das ansonsten vorstellen?

wirdwerden

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#2
 Von 
Leopold Bloom
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Schuhregal im Treppenhaus, oder wie müssen wir uns das ansonsten vorstellen?


Ja genau! WIr wohnen direkt Tür an Tür und das Schuhregal steht links an der Wand neben unserer Tür. Wir haben das auch ausdrücklich von der Hausverwaltung genehmigt bekommen und sind auch nicht die einzigen Nachbarn, die so eins haben.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42877 Beiträge, 14797x hilfreich)

Ich wundere mich schon. Normalerweise ist es in Mehrfamilienhäusern aus Gründen des Brandschutzes untersagt, irgendwelche Möblierungen vorzunehmen. Und das weiß der Vermieter nicht? Im übrigen stimmt die Information der Polizei.

wirdwerden

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9986 Beiträge, 2092x hilfreich)

Wenn das Schuhregal an der Stelle stehen darf (Brandschutz) würde ich es mit netten Sprüchen verzieren damit der Nachbar dezent auf seine Unsitte hingewiesen wird.

Oder man stellt das Regal einfach weg. Dann sollte auch Ruhe sein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20398 Beiträge, 7375x hilfreich)

Zitat (von Leopold Bloom):
Die Bilder mailt er dann an die Hausverwaltung,

Ich nehme Mal als gesetzt, dass die Hausverwaltung nichts gegen die Schuhregale im Hausflur hat. Die Verwunderung darüber teile ich.
Ob du die Schuhe nun sortierst oder nicht, ob sie schmutzig sind oder nicht - deine Angelegenheit. Den Nachbarn geht das herzlich wenig an.

Nun zu dem Fotografieren; so ganz ausdiskutiert ist das rechtlich wohl noch nicht. Mir scheint der Typ angreifbar, wo er die Fotos eben nicht für sich macht, sondern der Hausverwaltung schickt - das ist eine Form der Verwendung, die möglicherweise nicht mehr durch die DSGVO gedeckt ist. Die Auskunft der Polizei - nicht gerade falsch, aber doch unzureichend.

Interessant zu lesen
https://www.dacuro.de/neuigkeiten/beitrag/fotografieren-ohne-erlaubnis-zu-fragen
- Auf jeden Fall ein Antragsdelikt.
- Du kannst die Rechtsprechung weiter entwickeln, wenn dein Zorn groß genug ist und du die Sache geklärt haben willst.
- Es wird dich möglicherweise Geld kosten und mit Sicherheit Nerven, wenn du so einen Prozess anstrengst.


-- Editiert von User am 27. Juli 2025 12:30

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40867 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Leopold Bloom):
Ich fühle mich jetzt wahnsinnig machtlos
Ja, das kann passieren, wenn man meint, in jeder Situation sei man Herr der Dinge.
Zitat (von Leopold Bloom):
Müsste ich das wirklich auch hinnehmen, wenn er Fotos von denen macht?
Nein.
Zitat (von Leopold Bloom):
Kann man wirklich gar nichts tun?
So lange er die Kinder nicht fotografiert---> nein.

Sollte mal eine Begehung wegen der Einhaltung des Brandschutzes/Rettungswege/Fluchtwege in Aussicht stehen, wird die HV idR davon vorher informiert---und die informiert dann alle Mieter, dass Schuhregale und anderes im Treppenhaus verboten ist...und weg muss.
Nach der Begehung... schaut die HV wahrscheinlich wieder drüber hinweg.
Verfestigte Unsitten lassen sich meist nur mit außerordentlichem Einsatz von Ressourcen beseitigen.

btw.
Vielleicht ist der unbeliebte Nachbar ein Künstler ?
Vielleicht hat er Kenntnisse darüber, was in MFH im Trh. sein darf und was nicht?
Ich finde es übrigens gruselig, was häufig so vor WE-Türen von Mietern gelagert wird.
Gruseliger wirds, wenn Feuerwehr oder Rettungsdienste mal unangemeldet kommen müssen.
Am gruseligsten wirds, wenn einer der Rettungskräfte dabei stolpert, fällt...und xyz passiert.
Dann können sich Eigentümer, HV und Mieter warm anziehen ob der Kettenreaktion, die dann folgt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19221 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nun zu dem Fotografieren; so ganz ausdiskutiert ist das rechtlich wohl noch nicht. Mir scheint der Typ angreifbar, wo er die Fotos eben nicht für sich macht, sondern der Hausverwaltung schickt -

So lange es aber nur Fotos vom Schuhregal sind (ohne Personen) kann er die aber auch rechtlich bedenkenlos an die Hausverwaltung schicken.

Zitat (von Leopold Bloom):
Nun ist es eskaliert und ich erwischte ihn mal wieder dabei, wie er Fotos knipste. Diesmal fotografierte er aber mich gleich mit als ich die Tür aufmachte.

Wenn also vom Treppenhaus aus in die Wohnung hineinfotografiert wurde, währe das nicht erlaubt.
Da könnte man eine Unterlassungsklage anstrengen. Problem: Dafür braucht man realistischerweise einen Anwalt, den man erstmal selbst bezahlen muss.
Die Hausverwaltung wird nicht helfen wollen und auch nicht können. Es ist auch nicht Aufgabe der Hausverwaltung, sich um missliebige Nachbarn zu kümmern.

Wenn man einen Rechtsstreit vom Zaun bricht, ist das Risiko hoch, dass doch jemand merkt, dass Schuhregale im Treppenhaus gegen Brandschutzvorschriften verstoßen. Und durch Einhaltung der Brandschutzvorschriften wäre das Fotografier-Problem gelöst. Das ist sehr verlockend, dass jemand auf diese Lösungsidee kommt ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20398 Beiträge, 7375x hilfreich)

Alles in Allem: Rechtlich ist da nicht unbedingt viel zu holen oder zu machen.
Was aber noch keineswegs heißt, dass @leopold nichts machen kann.
Leopold könnte seine Einstellung zu der Manie des Mitbewohners überdenken - solange er Schuhregale fotografiert, ist nichts wirklich Schlimmes passiert; wenn er andere gegen deren Willen ablichtet, könnten die tatsächlich was machen. Oder aber Leopold redet nicht mehr gegen das Fotografieren an, sondern verlangt von dem Mitbewohner mehr. Beispiel: Vor dem Haus ist ein Rad umgefallen - das musst du fotografieren; die Müllleute haben die Conainer unordentlich abgestellt - fotografier das doch bitte.
Ich habe mich erinnert an ein Buch von P. Watzlawick über paradoxe Interventionen, https://www.prozukunft.org/buecher/watzlawick-sein-ansatz-der-paradoxen-intervention

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13690 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
...wenn er andere gegen deren Willen ablichtet, könnten die tatsächlich was machen.

Sofern kein Merkmal des §201 a StGB betroffen ist, darf man auch durchaus Personen gegen ihren Willen fotografieren.

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