Nachbar geht an meine Waschmaschine und Blumen

9. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachbar geht an meine Waschmaschine und Blumen

Hallo,
Ich wohne in einem MFH. Vor einiger Zeit ist eine ältere Dame eingezogen. Vor kurzem hat sie meine Blumen, die (bisher zur Freude der anderen Mieter) im Treppenhaus stehen "gegossen". Als ich den Wasserschaden beseitigte und die Blumen versuchte trockenzulegen, kam sie vorbei. Als sie fragte, ob sie wüsste, wer das war, teilte sie mit, dass sie das war und auch absichtlich viel zuviel Wasser nahm. Ich wies sie darauf hin, dass das meine Pflanzen sind. Sie sagte, die gefielen ihr nicht und ich könne die Blumen ja woanders hinstellen.

In der Waschküche des Hauses, wird, ungefähr seit sie eingezogen ist, wird an meiner Waschmaschine herum gemacht, Tűr und Eimspülkasten wird immer wieder zugemacht. Folge ist, es riecht und wird schimmeln.

Was kann ich tun?

-- Editiert von Clarice am 09.09.2021 22:02

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Clarice):
Ich wies sie darauf hin, dass das meine Pflanzen sind.

Und die Erlaubnis vom Vermieter hat man dazu?



Zitat (von Clarice):
Vor kurzem hat sie meine Blumen,

Ich könnte mir vorstellen, das es gar nicht mehr Deine Blumen sind, Stichworte: Aufgabe des Eigentums, Geschenk an die Allgemeinheit / Hausgemeinschaft / den Vermieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1502x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich könnte mir vorstellen, das es gar nicht mehr Deine Blumen sind, Stichworte: Aufgabe des Eigentums, Geschenk an die Allgemeinheit / Hausgemeinschaft / den Vermieter.

Kühne Vorstellung...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Der VM entscheidet erstmal, was im Flur stehen kann und was nicht - die Wege müssen auch aus Brandschutzgründen frei von Hindernissen sein. Gegen Blumen auf einer Fensterbank - sofern sie nicht die Wege einschränken - dürfte er wohl nichts haben.

Zitat:
In der Waschküche des Hauses, wird, ungefähr seit sie eingezogen ist, wird an meiner Waschmaschine herum gemacht,


Auch hier: Wenn die offene Tür und Schublade niemandem ein Hindernis darstellen, hat niemand was an deiner Maschine verloren. Dass es die Nachbarin war, kannst du aber nicht nachweisen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Clarice):
Was kann ich tun?


Man könnte die Blumen wo anders hinstellen und die Türe von der Waschmaschine selber zumachen. Man könnte sich aber auch beim VM beschweren und die Nachbarin schriftlich auffordern derartiges Handel zu unterlassen und im Falle der Zuwiderhandlung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung androhen.

Man kann aber auch das Verhalten der Nachbarin einfach ignorieren und nichts machen. I.d.R. lösen sich dann solche Probleme früher oder später von alleine auf.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32294 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Clarice):
Was kann ich tun?
1. Die Blumen aus dem Treppenhaus woanders hinstellen. zB in die eigene Wohnung, wenn du sie retten willst.
2. Die Waschmaschinentür und -Fach wieder öffnen, wenn du Wäsche und Waschmittel einfüllst. Und nach der Wäsche wieder öffnen. Vermutlich wäschst du nicht so selten, dass es dort beginnt zu schimmeln. Eine evtl. Folge kannst du niemandem anlasten.
3.Ein großes Fass aufmachen wegen solcher Fliegen**.
4.Der neuen Mieterin sachlich und deutlich die Meinung sagen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich könnte mir vorstellen, das es gar nicht mehr Deine Blumen sind, Stichworte: Aufgabe des Eigentums, Geschenk an die Allgemeinheit / Hausgemeinschaft / den Vermieter.


Mein Auto auf der Straße gehört dann allen??????

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der neuen Mieterin sachlich und deutlich die Meinung sagen


Zuerst habe ich die Damen wegen der Blumen angesprochen und sie freundlich darauf hingewiesen, dass das meine (und nicht ihre) Blumen sind und die nicht viel Wasser benötigen. - SIe habe ab sichtlich zuviel "gegossen" , hat sie gesagt.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Auch hier: Wenn die offene Tür und Schublade niemandem ein Hindernis darstellen, hat niemand was an deiner Maschine verloren. Dass es die Nachbarin war, kannst du aber nicht nachweisen.


nein, da ist ausreichend Platz, es wird niemand behindert. -

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Man kann aber auch das Verhalten der Nachbarin einfach ignorieren und nichts machen. I.d.R. lösen sich dann solche Probleme früher oder später von alleine auf.


Mit Ignorieren habe ich es bei der Waschmaschine lange versucht, hat leider nichts geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1. Die Blumen aus dem Treppenhaus woanders hinstellen. zB in die eigene Wohnung, wenn du sie retten willst.
2. Die Waschmaschinentür und -Fach wieder öffnen, wenn du Wäsche und Waschmittel einfüllst. Und nach der Wäsche wieder öffnen. Vermutlich wäschst du nicht so selten, dass es dort beginnt zu schimmeln. Eine evtl. Folge kannst du niemandem anlasten.
3.Ein großes Fass aufmachen wegen solcher Fliegen**.
4.Der neuen Mieterin sachlich und deutlich die Meinung sagen.


Ich bin der Ansicht, dass Eigentum, das (kürzer oder länger) im Treppenhaus steht in Ruhe zum lassen ist. Bisher waren wir hier sehr tolerant miteinander. Der Vermieter auch.

Es ist schon lästig sich mit sowas beschäftigen zu müssen, das ist klar. Hier werden aber Grenzen überschritten und diese Grenzen müssen der Dame anscheinend klar gezeigt werden - mit möglichst minimalem Aufwand.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Clarice):
Was kann ich tun?


Vielen Dank an alle für Eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3556 Beiträge, 563x hilfreich)

Was meint der Vermieter zu den Vorfällen?
Haben sie Beweise, dass die neue Mieterin ihre Waschmaschine schließt oder ist es nur ein Verdacht?

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#13
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Was meint der Vermieter zu den Vorfällen?
Haben sie Beweise, dass die neue Mieterin ihre Waschmaschine schließt oder ist es nur ein Verdacht?


Den Vermieter habe ich davon noch nicht informiert.

Bei der Waschmaschine kann ich leider nicht beweisen, dass die neue Mieterin das macht. Ich bin mir da aber ziemlich sicher, wenn man mal weiß, wer z.B. gerade im Urlaub ist und wer noch da ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Clarice):
Mein Auto auf der Straße gehört dann allen??????

Nö, im Gegensatz zu den Blumen wurde das ja nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Wobei beim Auto noch die Besonderheit ist, das der Eigentümer, Besitzer, Nutzer und Halter jeweils Verschiedene sein können.



Zitat (von Clarice):
Ich bin der Ansicht, dass Eigentum, das (kürzer oder länger) im Treppenhaus steht in Ruhe zum lassen ist.

Erst mal hat man da rein gar nichts länger hin- oder abzustellen, denn es gehört nicht zur Mietsache.
Ausnahme wäre z.B. wenn man die Erlaubnis des Vermieters hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Clarice
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ausnahme wäre z.B. wenn man die Erlaubnis des Vermieters hat.


ist vorhanden :)

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