Nachbar greift in mein Persönlichkeitsrecht ein

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
DiiiNa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar greift in mein Persönlichkeitsrecht ein

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Mein Nachbar, ein sehr anstrengender Mann, greift massiv in mein Persönlichkeitsrecht ein.
Er spioniert mir regelrecht nach. Er schreibt sich genau auf, wann ich Besuch bekomme, wann mein Besuch geht und dann wer wie lange bei mir übernachtet hat.
Er schreibt sich auf, wann ich das Haus verlasse und wenn mein Freund bei mir schläft, wann er das Haus verlässt. Er ist sogar der Meinung ich müsse für meinen Besuch, wenn er über Nacht bleibt Nebenkosten zahlen.
Ich bin echt an einem Punkt, wo ich ihn am liebsten schütteln möchte, da er absolut nicht versteht, dass er es unterlassen soll.


Unsere Vermieterin weiß darüber Bescheid und leider sind ihr die Hände gebunden, da sie selbst seit Jahren Theater mit dem Nachbarn von Mir hat.

Was kann ich tun, dass er endlich aufhört mir so "nachzustellen" ?

Ärgert der Nachbar?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von DiiiNa):
Er ist sogar der Meinung ich müsse für meinen Besuch, wenn er über Nacht bleibt Nebenkosten zahlen.

Nö, da irrt er. Man muss für den Besuch immer Nebenkosten zahlen, egal ob der nun über Nacht bleibt oder nicht.



Zitat (von DiiiNa):
Er spioniert mir regelrecht nach.

Und wie genau macht er das?
Wenn er nur im Flur steht und das mitbekommt, ist das ok.
Wenn er das mit Hilfe von Audio- und Videoüberwachung macht, ist das ein Problem, das man juristisch bewältigen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DiiiNa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die rasche Antwort.

Also meine Vermieterin ist natürlich voll im Bunde was hier im Haus mit dem Nachbarn passiert.

Ich hatte mit Ihr gesprochen bezüglich extra Nebenkosten bezahlen, wenn mein Besuch bei mir übernachtet. Sie sagt es sei völliger Schwachsinn, da ich schon mehr zahle, als wirklich notwendig.

Wie mein Nachbar mir nach spioniert?!
Er steht von innen an seiner Wohnungstür und beobachtet mich genau wann ich wie das Haus verlasse. Das gibt er ja sogar offen zu, dass er sich sämtliche Sachen von mir aufschreibt.

Meinen 7 jährigen Sohn hat er in die ganze Sache auch schon mit rein gezogen und sich selbst Sachen von Ihm aufgeschrieben.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man muss für den Besuch immer Nebenkosten zahlen, egal ob der nun über Nacht bleibt oder nicht.
Wenn sowas in der Zeitung steht nenne ich das Fakenews (es stimmt zwar, dürfte von der Fragestellerin aber völlig falsch verstanden werden).

Was soll das immerzu?

Stefan

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von DiiiNa):

Ich habe folgendes Problem. Mein Nachbar, ein sehr anstrengender Mann, greift massiv in mein Persönlichkeitsrecht ein.

Das macht er wahrscheinlich eher nicht, jedenfalls nicht im juristischen Sinn.
Zitat:
Er spioniert mir regelrecht nach. Er schreibt sich genau auf, wann ich Besuch bekomme, wann mein Besuch geht und dann wer wie lange bei mir übernachtet hat.
Er schreibt sich auf, wann ich das Haus verlasse und wenn mein Freund bei mir schläft, wann er das Haus verlässt.

Ich sehe keine Rechtsgrundlage, auf der ihm das verboten werden könnte. Selbst wenn man das als Personendaten einstufen wollte, ist es datenschutzrechtlich nicht relevant, da es an der automatisierten Verarbeitung dieser Daten fehlt.
Zitat:

Er ist sogar der Meinung ich müsse für meinen Besuch, wenn er über Nacht bleibt Nebenkosten zahlen.

Das ist natürlich Blödsinn.
Zitat:
Was kann ich tun, dass er endlich aufhört mir so "nachzustellen" ?

Gegen dieses "Nachstellen" nichts.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DiiiNa):
Er ist sogar der Meinung ich müsse für meinen Besuch, wenn er über Nacht bleibt Nebenkosten zahlen.

Nö, da irrt er. Man muss für den Besuch immer Nebenkosten zahlen, egal ob der nun über Nacht bleibt oder nicht.

???

Erhöhte Nebenkosten kann der Vermieter nur berechnen, wenn der Besuch dauerhaft einzieht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von DiiiNa):

Meinen 7 jährigen Sohn hat er in die ganze Sache auch schon mit rein gezogen und sich selbst Sachen von Ihm aufgeschrieben.

Die Kontaktaufnahme zum Sohn könnte man dem Nachbarn untersagen, notfalls mit einer gerichtlichen Verfügung. In dem Punkt hätte man einen juristischen Hebel.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Erhöhte Nebenkosten kann der Vermieter nur berechnen, wenn der Besuch dauerhaft einzieht.
Ich hatte HvS's Aussage so interpretiert, dass erstens bei verbrauchsabhängigen Abrechnungen (etwa Wasser, wenn es Wasserzähler gibt) natürlich auch der Verbrauch des Besuchs bezahlt werden müssen. Und zweitens in den Pauschalen auch die von Besuchern verursachten Nebenkosten enthalten sind, man zahlt sie also indirekt doch mit (wer soll sie auch sonst zahlen? - bestimmt nicht der Vermieter).

Und das mag auch der Punkt sein an dem sich der Nachbar stört. Hilft aber nichts, da kann er noch so viel aufschreiben, solange es Besuch ist zählt er nicht als Person.

Zitat:
Die Kontaktaufnahme zum Sohn könnte man dem Nachbarn untersagen, notfalls mit einer gerichtlichen Verfügung. In dem Punkt hätte man einen juristischen Hebel.
Ich hatte es so verstanden, dass auch über den Sohn Buch geführt wird. Nicht aber, dass der Sohn ausgefragt wurde.
Nur letzteres könnte unterbunden werden.

Stefan

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#8
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Dreh den Spieß einmal um. Ist vielleicht etwas albern, aber mach das Ganze mal mit ihm. Demonstrativ aufschreiben, wann er kommt und wann er geht, usw. Aber aufpassen, das es nicht eskaliert. Wenn das selbe mit ihnen passiert, verstehen manche Menschen plötzlich überhaupt keinen Spaß mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

umdrehen ist gut.
Ich würde aber vor allem protokollieren wenn er etwas in sein Büchlein notiert, und ihn das auch merken lassen.

Vielleicht kommt er ja zu dem Schluss, dass sowas wie ein Stalking-Tagebuch geführt wird ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich hatte HvS's Aussage so interpretiert, dass erstens bei verbrauchsabhängigen Abrechnungen (etwa Wasser, wenn es Wasserzähler gibt) natürlich auch der Verbrauch des Besuchs bezahlt werden müssen. Und zweitens in den Pauschalen auch die von Besuchern verursachten Nebenkosten enthalten sind, man zahlt sie also indirekt doch mit (wer soll sie auch sonst zahlen? - bestimmt nicht der Vermieter).

So ist es.



Zitat (von reckoner):
Vielleicht kommt er ja zu dem Schluss, dass sowas wie ein Stalking-Tagebuch geführt wird ...

Das wäre in der Tat eine gute Idee. Und ihm eventuell mitteilen das der Anwalt empfohlen habe, ein Stalking-Tagebuch zu führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DiiiNa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.

Das mit dem genauso anfangen wie Er ist eine super Idee. Das werde ich machen, danke für den Tipp. :-)

Mal sehen wie toll er das findet :-D

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von DiiiNa):
Er schreibt sich genau auf, wann ich Besuch bekomme, wann mein Besuch geht und dann wer wie lange bei mir übernachtet hat.
Er schreibt sich auf, wann ich das Haus verlasse und wenn mein Freund bei mir schläft, wann er das Haus verlässt.
Und das weiß man woher? Haben Sie daneben gestanden? Zugesehen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DiiiNa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das weiß man woher? Haben Sie daneben gestanden? Zugesehen?

Nein das nicht, aber wie schon geschrieben gibt er es ganz offen zu. Und sagt selbst, dass er sich alles genau aufschreibt.

Selbst meiner Vermieterin gegenüber und die erzählt mir mit Sicherheit keinen vom Pferd.

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