Guten Tag.
Folgendes Problem. Unser Nachbar hat eine Betonmauer gebaut als Grenze zu unserem Garten. Sowie einmal rund um sein Grundstück. Er hat die Mauer vor die Grenze gesetzt, somit haben wir laut seiner Aussage nichts zu sagen. Ja ok, ABER in NRW gelten Regel wie maximal 2m hoch und einen Abstand zum Nachbargrundstück von 50 cm.
Er hat allerdings auf unserer Seite 2,10 m hoch gebaut und hat nur einen Abstand von 6 cm eingehalten. Zum Anderen Nachbarn hat er 2,16 m hoch gebaut und nur 5 cm Abstand zum Grundstück. Wenn ich richtig informiert bin darf es so doch nicht sein, oder? Wir haben so einen tollen WPC Zaun gekauft den wir anbringen wollten, dieser ist 1,80 m hoch. Ja jetzt können wir diesen ja nicht anbringen da diese Betonmauer 30 cm über unseren Zaun schauen würde, was optisch mega doof aussieht. Was können wir denn jetzt machen??
Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe. Liebe Grüsse
-- Editiert von J. F. 1983 am 12.05.2021 13:52
-- Editiert von Moderator am 17.05.2021 21:49
-- Thema wurde verschoben am 17.05.2021 21:49
Nachbar hat Mauer gebaut
12. Mai 2021
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Frage vom 12. Mai 2021 | 13:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar hat Mauer gebaut
#1
Antwort vom 12. Mai 2021 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128996 Beiträge, 41162x hilfreich)
Zitat :Ja ok, ABER in NRW gelten Regel wie
Ok, aber welche Regeln gelten für sein Grundstück? Denn das ist entscheidend.
Zitat :Ja jetzt können wir diesen ja nicht anbringen da diese Betonmauer 30 cm über unseren Zaun schauen würde, was optisch mega doof aussieht. Was können wir denn jetzt machen??
Die einfachste Alternative könnte sein, das man den Zaun um 30 cm erhöht.
#2
Antwort vom 12. Mai 2021 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Er hat die gleichen Regeln wie wir. Max. 2m hoch und 50 cm Abstand. Er ist aber Höher und den Abstand hat er ebenfalls nicht eingehalten. Um seine Mauer nicht mehr zu sehen, müssten wir unseren Zaun 2,10 m bauen, dies ist aber nicht zulässig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2021 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (39801 Beiträge, 6504x hilfreich)
Eine Mauer aus Beton bzw. eine Mauer--- ist bei euch erlaubt?
Aus welcher Regelung hast du diese Maße und Angaben?
#4
Antwort vom 12. Mai 2021 | 14:24
Von
Status: Student (2605 Beiträge, 613x hilfreich)
Zitat :Was können wir denn jetzt machen??
Die Mauer begrünen.
Zitat :Wir haben so einen tollen WPC Zaun gekauft
Schönheit liegt ja sowieso im Auge des Betrachters, denn Eure geplante Grenzbefestigunganlage ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei.
#5
Antwort vom 12. Mai 2021 | 16:58
Von
Status: Schlichter (7389 Beiträge, 1676x hilfreich)
Zitat :Er hat die gleichen Regeln wie wir. Max. 2m hoch und 50 cm Abstand. Er ist aber Höher und den Abstand hat er ebenfalls nicht eingehalten.
Dann muss die Mauer wieder weg. Ganz einfach.
#6
Antwort vom 12. Mai 2021 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (39801 Beiträge, 6504x hilfreich)
Ich stimme dir zu. Aber ganz einfach?Zitat :Dann muss die Mauer wieder weg
Frage: Wer macht sie weg und wer zahlt die Kosten dafür ?
Oder:
Wie kriegt der mit dem * tollen Zaun* den mit der *zu hohen Mauer* dazu?
So einfach scheint es mit *Die Mauer muss weg* ja nicht zu sein.
#7
Antwort vom 12. Mai 2021 | 21:41
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 179x hilfreich)
Zitat :Er hat die Mauer vor die Grenze gesetzt, somit haben wir laut seiner Aussage nichts zu sagen. Ja ok, ABER in NRW gelten Regel wie maximal 2m hoch und einen Abstand zum Nachbargrundstück von 50 cm.
Soweit ich mich erinnere gilt diese Regel für Hecken bis 2 m Höhe. Was die Einfriedung angeht ist folgendes zu berücksichtigen:
Erst einmal sind die öffentlich-rechtliche Bestimmungen (z.B. eine Satzung der Gemeinde oder ein Bebauungsplan) zu beachten. Ansonsten steht es den Nachbarn frei, eine Vereinbarung über die Art der Einfriedung und ihre Höhe zu treffen.
Können sie sich nicht einigen greifen die Bestimmungen des NachbG NRW.
Wie § 32 eine gemeinsame Einfriedungspflicht, wenn ein Nachbar das verlangt.Lässt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen, so ist eine etwa 1,20 Meter hohe Einfriedung,beispielsweise eine Mauer,Drahtzaun, Holzzaun oder eine Hecke, zu errichten. Ein hoher Sichtschutzzaun ist dann unzulässig. Bietet die Einfriedung keinen angemessenen Schutz vor Beeinträchtigungen kann der beeinträchtigte Nachbarn eine Erhöhung auf Kosten des Störes verlangen.
Eine ständige Rechtsprechung des BGH besagt, dass neben einer vorhandenen, ortsüblichen Einfriedung nicht eine weitere, andersartige gesetzt werden darf, welche diese im Erscheinungsbild völlig verändert. Das zum Thema PVC- Zaun auf dem eigenen Grundstück. Eine Dopplung (Mauer u. PVC- Zaun) entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Einfriedung.
Bedeutet: Regelt weder Satzung, Bebauungsplan oder die Ortsüblichkeit die Gestaltung einer Einfriedung, müsst ihr euch auf eine Einfriedung direkt auf der Grenze einigen u. die Kosten teilen.
#8
Antwort vom 13. Mai 2021 | 12:32
Von
Status: Unbeschreiblich (39801 Beiträge, 6504x hilfreich)
Es kann eine Einfriedung als Zaun, Hecke oder Mauer geregelt sein.Zitat :Soweit ich mich erinnere gilt diese Regel für Hecken bis 2 m Höhe.
Wo in D nun wieder Mauern aus Beton und Plastik gebaut werden, ist nicht bekannt, ebenso wenig, was dort im Ort geregelt ist...
Nö.Zitat :müsst ihr euch auf eine Einfriedung direkt auf der Grenze einigen u. die Kosten teilen.
Der Betonmauerbauer wird seine Mauer nicht um 6-x cm versetzen wollen und der Plastikmauerkäufer will seine Mauer unbedingt auch setzen.
Es könnte ein Schiedsverfahren geben, ohne Einigung dann wohl Klage.
Die Betonmauer steht schon mal...leider. Und sanfte Revoluzzer werden hier nicht helfen können.
Tipp für den Fragesteller:
Man könnte zum Bauamt gehen und dort fragen, obderdatdaaf.
Mit Fotos und korrekten Maßangaben wird es einfacher.
Das das Amt vermutlich nur in wichtigen Fällen Termine vergeben wird und ansonsten ZU hat, kann man das auch schreiben.
Es musste schon manchmal zurück gebaut werden.
Auf gute Nachbarschaft schon mal.
#9
Antwort vom 13. Mai 2021 | 23:51
Von
Status: Student (2605 Beiträge, 613x hilfreich)
Zitat :Wie kriegt der mit dem * tollen Zaun* den mit der *zu hohen Mauer* dazu?
So einfach scheint es mit *Die Mauer muss weg* ja nicht zu sein.
deshalb Begrünung und in 2-3 Jahren sieht es gut aus und schafft Lebensraum für "Kleinstlebewesen"
#10
Antwort vom 14. Mai 2021 | 11:38
Von
Status: Schüler (209 Beiträge, 136x hilfreich)
Zitat :Er hat die Mauer vor die Grenze gesetzt, somit haben wir laut seiner Aussage nichts zu sagen.
Eine Mauer in der Höhe braucht ein Fundament. Interessant wäre zu wissen, wie weit die Gründung nun in dein Grundstück geht.
Ich schätz einmal mehr als 10 cm in der Breite. Ein Streifen Grundstück der nicht mehr genutzt werden kann. Man kann dies als kleinlich ansehen, aber nicht jeder steht voll auf Rasen, sondern plant anders für sein Grundstück. Die Grundstücke werden immer kleiner und es wird um jeden qcm gekämpft. Bei der Höhe würde ich mich wegen dem Schattenwurf ärgern. Nicht jedes Grundstück hat super Südwestlage. Ich sehe dies jetzt aus gärtnerischer Sicht. Auf eine riesige wuchtige Betonmauer zu schauen, würde mich auch anöden und die große Menge Beton im Boden ebenso.
Was ich nicht verstehe, so eine Mauer wird nicht über Nacht erstellt. Warum sagt man nicht gleich bis hier und nicht weiter ?
Die Nachbarn sind verpflichtet rechtzeitig die Grenze zu besprechen und abzugrenzen, eben damit Setzfehler nicht geschehen, und unnötige Kosten vermieden werden.
Rosenfreund
#11
Antwort vom 14. Mai 2021 | 12:35
Von
Status: Unbeschreiblich (39801 Beiträge, 6504x hilfreich)
Ja, gute Idee...Zitat :deshalb Begrünung und in 2-3 Jahren sieht es gut aus und schafft Lebensraum für "Kleinstlebewesen"
Der TE hat vermutlich schon Grünzeug beschafft und/oder versucht, seinen tollen Plastikmauerzaun wieder zu verkaufen.
Hoffen wir, dass der Betonkopf mit der Betonmauer nicht Tag+Nacht sein Mauerwerk bewacht... und an SEINE Mauer auf SEINEM Grundstück keinen ran lässt.
...man erinnere sich an solche Bauwerke, die mehr als ein Vierteljahrhundert nicht begrünt werden durften. Was wären das inzwischen für Biotope! Vermutlich längst unter UNESCO- Kult-Schutz?
Manche nennen ihre Gartenbetonmauer doch tatsächlich ZAUN.
#12
Antwort vom 16. Mai 2021 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (50059 Beiträge, 17536x hilfreich)
Zitat :Frage: Wer macht sie weg und wer zahlt die Kosten dafür ?
Der Nachbar auf seine Kosten, denn schließlich hat er sie (wahrscheinlich) widerrechtlich errichtet.
#13
Antwort vom 17. Mai 2021 | 14:39
Von
Status: Student (2605 Beiträge, 613x hilfreich)
Zitat :Der Nachbar auf seine Kosten, denn schließlich hat er sie (wahrscheinlich) widerrechtlich errichtet.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Selbst wenn man ein Urteil erstreitet, wird das vermutlich nur die obersten 10 cm betreffen. Und dass dann tatsächlich auch durchzusetzen ... naja viel Spaß mit dem Versuch
Zitat :Hoffen wir, dass der Betonkopf mit der Betonmauer nicht Tag+Nacht sein Mauerwerk bewacht... und an SEINE Mauer auf SEINEM Grundstück keinen ran lässt.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.
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