Nachbar hat

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachbar hat

Hallo.
Die Sache ist ein bisschen komplizierter, deshalb muss ich etwas ausholen...
Ich habe einen Bungalow gekauft in einer netten kleinen Gegend.
Diesen habe ich mir bereits vor 2 Monaten mit dem Vorbesitzer angeschaut und alles war super. Vor allem toller Garten, der allerdings länger nicht gepflegt wurde!
Der Besitzer sagte mir noch, dass der Nachbar sich an den Pflanzen stören würde, die über den Zaun wachsen und ich müsste die bei Einzug zügig stutzen, "sonst gibt's Ärger".
Alles so weit gut und geklärt. Nun ist der Kaufvertrag unterschrieben und offiziell gehört mir die Immobilie zum 1.1.19
Heute letzte Woche war ich nochmal dort, um Maß zu nehmen und habe gesehen, dass das Meiste an Pflanzen, vorzüglich die angrenzenden an Nachbars Grundstück, bis zur Wurzel abgeschnitten wurden.
Der Vorbesitzer weiß nichts davon und (fast) die einzige Möglichkeit in den Garten zu kommen ist über des Nachbars Grundstück (oder eben über 2m Hohe Mauer klettern).

Es liegt also nahe, dass der Nachbar die Pflanzen ... naja, getötet hat, weil sie ihn störten. Ich kann es aber nicht beweisen.
Habe ich da irgend eine Handhabe?

Ich meine, klar kann man sagen, er war es nicht. Aber wer klettern dann unbemerkt in einen kleinen Garten, um Pflanzen (und zwar gezielt) abzuschneiden und dann wieder zu verschwinden ...

-- Editiert von hansinator am 10.10.2018 19:20

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von hansinator):
Aber wer klettern dann unbemerkt in einen kleinen Garten, um Pflanzen (und zwar gezielt) abzuschneiden und dann wieder zu verschwinden

Randalierer...



Zitat (von hansinator):
Ich kann es aber nicht beweisen.

Das wäre dann in der Tat Pech.

Im übrigen darf der Nachbar Überwuchs beseitigen, wenn das der Eigentümer nicht macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, natürlich und auch völlig verständlich ...
Auf der einen Seite! Wenn man sieht, dass eine Immobilie Monate lang leer steht, kann man sich doch auch darauf einstellen, dass der neue Besitzer sich um die Pflege kümmert.
Aber Pflanzen im Wert von 600€ zu zerstören darf er definitiv nicht ...
Überwuchs ist (wenn ich mich nciht täusche) alles auf oder über seinem Grundstück. Dafür muss er mir die nicht an der Wurzel tot sägen.
Sowas finde ich absolut asozial :(

-- Editiert von hansinator am 10.10.2018 19:39

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das ist es auch, keine Frage.
Beweisen kannst du den Kahlschlag durch den Nachbarn jedoch nicht und scheinbar ist ihm einfach der Kragen geplatzt, weil jahrelang nichts geschehen ist. Er kennt dich ja nicht, es kann also nichts Persönliches sein.

Nun sind die Pflanzen also weg (obwohl aus den Wurzeln ja wieder etwas sprießen kann), aber ihr werdet noch viele Jahre dort wohnen. Deshalb würde ich den Nachbarn ansprechen, Verständnis zeigen, dass ihn die Pflanzen stören und du in Zukunft in Auge darauf halten wirst, dass das Grünzeug seinem Garten fern bleibt. Das könnte der Beginn einer wundervollen Nachbarschaft werden. Viel Erfolg ;)

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das Teil gehört dem Fragesteller doch noch gar nicht. Geht ihn im Augenblick einfach nichts an.

wirdwedren

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

hans,

sind die Grenzabstände eingehalten?

Weisst Du, ob der Nachbar den derzeitigen Eigentümer nicht schon erfolglos zum Rückschnitt aufgefordert hat?

berry

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Sache ist doch überhaupt nicht kompliziert. Das Grundstück gehört dem Fragesteller nicht. Gegen die Kappung der Gewächse könnte sich der Eigentümer wenden. Und Fragesteller wiederum an den derzeitigen Eigentümer, wenn der das Grundstück nicht in vertraglich vereinbartem Zustand übergibt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 23x hilfreich)

Finde den Fehler:

"offiziell gehört mir die Immobilie zum 1.1.19"

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