Nachbar hat sich Hebebühne in Garage eingebaut

19. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachbar hat sich Hebebühne in Garage eingebaut

Hallo zusammen.
Unser Nachbar, KFZ-Meister im Ruhestand, hat sich eine Hebebühne inkl. professionellem Gerät in seine Garage eingebaut. Der Kompressor mit Druckluft und der Schlagschrauber sind sehr laut, auch Hammerschläge auf Eisen. Der Lärm von den genannten Geräten ist so laut, dass auf unserer Terrasse kein Gespräch mehr möglich ist. Abstand zur Garage von uns sind ca. 10-15meter.

Unser Nachbar repariert Autos für Freunde, Bekannte und Leute die davon gehört haben. Natürlich alles schwarz.
Früher hat er auch für uns unsere Autos repariert - allerdings in einer anderen Garage, 5km entfernt.

Wir wohnen auf dem Land, einem Dorf mit 1500 Einwohnern. Mischgebiet, da es auch Landwirtschaft gibt, kein reines Wohngebiet. Allerdings gibt es im weiteren Umkreis keinen Gewerbetreibenden.

Der Nachbarn arbeitet werktags und auch bevorzugt am Samstag.

Wie ist die Rechtslage und wieviel Lärm müssen wir "ertragen"?

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Wie ist die Rechtslage

Der Nachbar hat also ein Hobby, das er nicht nur gerne sondern auch professionell ausübt, das ist erlaubt insbesondere in einem Mischgebiet.



Zitat (von str516605-53):
und wieviel Lärm müssen wir "ertragen"?

So viel wie Gesetzgeber und Rechtsprechung einem als zumutbar auferlegt.

Bei Mischgebieten wären die Richtwerte 60 dB(A) von 06.00 - 22.00 Uhr und 45 dB(A) 22.00 - 06.00 Uhr.

Kurzfristige Lärmspitzen dürfen jedoch deutlich höher sein. Dauerhafte "besonders nervige" Geräusche könnten selbst dann untersagt werden, wenn sie unterhalb der Richtwerte liegen - es sei denn das (öffentliche) Interesse der Gegenseite überwiegt.

Wenn der Nachbar also nicht kooperativ ist, könnte ein (langwieriges) Gerichtsverfahren mit (teuren) Gutachten drohen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2325 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Natürlich alles schwarz.

Natürlich, muss ja so sein ;)
Zitat (von Harry van Sell):
Bei Mischgebieten wären die Richtwerte 60 dB(A) von 06.00 - 22.00 Uhr und 45 dB(A) 22.00 - 06.00 Uhr.

Ohne jetzt nachgelesen zu haben, gelten die Richtwerte dann nur für gewerbliche "Lärmquellen". Bei einem Hobby sind es dann max. noch Richtwerte und zur Ermittlung der Werte ist (kurzgefasst) eine Langzeitmessung mit einer Mittlung erforderlich.

Lasst dem Nachbarn sein Hobby oder zerstört die Nachbarschaft und Euer Lebensgefühl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Früher hat er auch für uns unsere Autos repariert - allerdings in einer anderen Garage, 5km entfernt.


Da war der Lärm natürlich egal, der dort entstanden ist

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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