Hallo zusammen.
Unser Nachbar, KFZ-Meister im Ruhestand, hat sich eine Hebebühne inkl. professionellem Gerät in seine Garage eingebaut. Der Kompressor mit Druckluft und der Schlagschrauber sind sehr laut, auch Hammerschläge auf Eisen. Der Lärm von den genannten Geräten ist so laut, dass auf unserer Terrasse kein Gespräch mehr möglich ist. Abstand zur Garage von uns sind ca. 10-15meter.
Unser Nachbar repariert Autos für Freunde, Bekannte und Leute die davon gehört haben. Natürlich alles schwarz.
Früher hat er auch für uns unsere Autos repariert - allerdings in einer anderen Garage, 5km entfernt.
Wir wohnen auf dem Land, einem Dorf mit 1500 Einwohnern. Mischgebiet, da es auch Landwirtschaft gibt, kein reines Wohngebiet. Allerdings gibt es im weiteren Umkreis keinen Gewerbetreibenden.
Der Nachbarn arbeitet werktags und auch bevorzugt am Samstag.
Wie ist die Rechtslage und wieviel Lärm müssen wir "ertragen"?
Nachbar hat sich Hebebühne in Garage eingebaut
19. August 2023
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Frage vom 19. August 2023 | 09:51
Von
Status: Schüler (190 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachbar hat sich Hebebühne in Garage eingebaut
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 19. August 2023 | 22:25
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWie ist die Rechtslage :
Der Nachbar hat also ein Hobby, das er nicht nur gerne sondern auch professionell ausübt, das ist erlaubt insbesondere in einem Mischgebiet.
Zitatund wieviel Lärm müssen wir "ertragen"? :
So viel wie Gesetzgeber und Rechtsprechung einem als zumutbar auferlegt.
Bei Mischgebieten wären die Richtwerte 60 dB(A) von 06.00 - 22.00 Uhr und 45 dB(A) 22.00 - 06.00 Uhr.
Kurzfristige Lärmspitzen dürfen jedoch deutlich höher sein. Dauerhafte "besonders nervige" Geräusche könnten selbst dann untersagt werden, wenn sie unterhalb der Richtwerte liegen - es sei denn das (öffentliche) Interesse der Gegenseite überwiegt.
Wenn der Nachbar also nicht kooperativ ist, könnte ein (langwieriges) Gerichtsverfahren mit (teuren) Gutachten drohen.
#2
Antwort vom 19. August 2023 | 23:07
Von
Status: Student (2325 Beiträge, 513x hilfreich)
ZitatNatürlich alles schwarz. :
Natürlich, muss ja so sein

ZitatBei Mischgebieten wären die Richtwerte 60 dB(A) von 06.00 - 22.00 Uhr und 45 dB(A) 22.00 - 06.00 Uhr. :
Ohne jetzt nachgelesen zu haben, gelten die Richtwerte dann nur für gewerbliche "Lärmquellen". Bei einem Hobby sind es dann max. noch Richtwerte und zur Ermittlung der Werte ist (kurzgefasst) eine Langzeitmessung mit einer Mittlung erforderlich.
Lasst dem Nachbarn sein Hobby oder zerstört die Nachbarschaft und Euer Lebensgefühl.
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#3
Antwort vom 20. August 2023 | 00:02
Von
Status: Unparteiischer (9178 Beiträge, 1947x hilfreich)
ZitatFrüher hat er auch für uns unsere Autos repariert - allerdings in einer anderen Garage, 5km entfernt. :
Da war der Lärm natürlich egal, der dort entstanden ist
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