Nachbar ist regelmäßig laut

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bärbel81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar ist regelmäßig laut

Hallo
Unser Nachbar telefoniert jeden Freitag von etwa 23 Uhr - 6 Uhr mit seinem Heimatland. Ansich ist es ja nicht schlimm, allerdings telefoniert er so unglaublich laut, dass es mir vorkommt, als wenn er in meinem Schlafzimmer stehen würde.Könnte ich spanisch, würde ich jedes Wort verstehen. Er telefoniert immer in seinem Schlafzimmer, dass direkt unter meinem ist.
Dazu muss man sagen, dass der Nachbar eine sehr bassige Stimme hat, die laut und kräftig ist und unsere Wände sind hingegen eher dünn.

Ich habe natürlich schon versucht mit dem Nachbarn zu sprechen, allerdings hat er nicht sehr feundlich reagiert. Er meinte, er lässt sich nicht den Mund verbieten. Außerdem würde er ja nur sprechen und nicht Musik hören oder eine Party feiern.
Ich kann den Nachbarn schon verstehen. Natürlich kann er sprechen soviel er will, allerdings sollte er auf die Lautstärke achten und vielleicht im Wohnzimmer und nicht unbedingt im Schlafzimmer quatschen. Das hat er mit einem "jaja" kommentiert, aber nichts geändert.
Ich wünschte er würde jeden Freitag eine Party feiern, dann ist der Lärm nämlich halb so wild.
Unser Vermieter findet das "sehr ärgerlich" für mich, will sich aber nicht in unsere Angelegenheiten mischen.

Gibt es etwas, dass ich tun kann? Habe ich ein Recht darauf zu bestehen, dass es ruhiger wird?
Danke für eure Hilfe




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Gibt es etwas, dass ich tun kann? Ja. Selber zum Telefon greifen, 110 anrufen, eine Ruhestörung melden. Das ist viel effektiver, als sich an den Vermieter zu wenden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 943x hilfreich)

Wenn der Mann nicht schreit und das Haus halt so hellhörig ist, kannst Du ihm das telefonieren nicht verbieten.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Bärbel81):
Gibt es etwas, dass ich tun kann?
Nimm Ohrenstöpsel zum schlafen. Reden ist ein normaler Gebrauch einer Mietsache, auch zu den Schlafenszeiten. Du hast einfach Pech in einem hellhörigen Haus zu wohnen. Du bist derjenige der seinen Nachbarn zu unrecht auffordert sein völlig normales Verhalten zu ändern. Nicht du solltest dich beschweren, sondern dein Nachbar über dich.

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#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(590 Beiträge, 136x hilfreich)

@micbu
Wieso sollte sich der spanische Mieter über Bärbel beschweren? Weil Sie ihn darauf aufmerksam gemacht hat dass er laut stundenlang telefoniert? Sehe ich irgendwie nicht.

Signatur:

3113

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Wieso sollte sich der spanische Mieter über Bärbel beschweren?

Weil der Fragesteller versucht ihm das telefonieren abzugewöhnen. Es ist sein gutes Recht, in normaler Lautstärke, zu telefonieren wann immer er möchte. Ich kann schon nicht verstehen wie man überhaupt auf diese Idee kommen kann.

Zitat (von Bärbel81):
allerdings hat er nicht sehr feundlich reagiert. Er meinte, er lässt sich nicht den Mund verbieten.
Und das war genau die richtige Antwort. Ich würde mir, in meiner eigenen Wohnung, auch nicht den Mund verbieten lassen. Wenn einem eine Wohnung zu hellhörig ist, dann lebt man einfach damit oder man zieht aus. Man versucht aber nicht andere in ihrer normalen Lebensweise einzuschränken um selbst besser leben zu können.

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#6
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(590 Beiträge, 136x hilfreich)

in normaler Lautstärke...Bärbel sprach aber von "allerdings telefoniert er so unglaublich laut".

Signatur:

3113

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Das dürfte eine subjektive Wahrnehmung sein. Sie schreibt ja auch, dass die Wände eher dünn sind. Auch ist es dem Nachbarn freigestellt, ob er in seinem Wohnzimmer oder in seinem Schlafzimmer telefoniert.

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Der Mieter telefoniert mit außergewöhnlich lauter Stimmt, wenn man Bärbel glauben darf und das hat sie aus meiner Sicht auch glaubwürdig beschrieben. Außerdem hat sie versucht, das im direkten Gespräch freundlich zu regeln, was der Spanier wohl eher unfreundlich abgetan hat.

Natürlich gehört Telefonieren zu den Dingen, die jeder Mieter in seiner Wohnung und in allen Räumen ausleben darf, aber wenn sie den Nachbarn stören, aber dann liegt das an einer zu lauten Stimme und/oder zu dünnen Wänden.

Letzteres ist Thema für den Vermieter. Aber alles in allem schwierig zu regeln. Der VM könnte wenigstens versuchen, den Spanier zu überreden, das Telefonieren ins Wohnzimmer zu verlegen...oder du - Bärbel - stellst mal ein lautstarkes Telefonat in der Nacht davor nach. Hast du keinen basslastigen Bekannten, der mitspielt???

-- Editiert von HeHe am 27.09.2016 13:19

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#9
 Von 
Bärbel81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Bärbel81):
Du bist derjenige der seinen Nachbarn zu unrecht auffordert sein völlig normales Verhalten zu ändern. Nicht du solltest dich beschweren, sondern dein Nachbar über dich.


Danke schon mal für eure Antworten.
Natürlich will ich ihm nicht den Mund verbieten, aber ich denke doch, dass man unter Nachbarn ruhig etwas ansprechen kann, das einen stört. Ich bin der Meinung, dass ein Gespräch immer besser ist als genervt in der Wohnung zu sitzen. Ich kann nicht recht verstehen, warum man sich darüber beschweren sollte, wenn man den Nachbarn freundlich auf etwas aufmerksam macht.

Zitat (von HeHe):
..oder du - Bärbel - stellst mal ein lautstarkes Telefonat in der Nacht davor nach. Hast du keinen basslastigen Bekannten, der mitspielt??? -- Editiert von HeHe am 27.09.2016 13:19


hehe...gute Idee. Ich habe tatsächlich schon daran gedacht. Allerdings will ich ja die Nachbarn über mir nicht in die selbe Situation bringen, in der ich gerade bin.

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#10
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 180x hilfreich)

Möglich wäre ggfs eine Anzeige gemäß § 117 OWiG oder auch eine wegen Körperverletzung
Möglich wäre darüberhinaus eine Klage auf Unterlassung ( alles gegen den Mieter gerichtet)
Weiterhin ist § 1004 und 862 BGB maßgebend.
Aber auch hier müssen geringfügige beeinträchtigen geduldet werden.
Regelmäßig erkennen Gerichte zu den Regelzeiten eine Mietminderung aufgrund Art 2 GG nicht an.
Ausnahne ist aber - wie hier- Lärm ab 22 Uhr oder am Son und Feiertagen.


Dabei kommt es gemäß § 536 BGB auf die Verhältnismäßigkeit an, also normale Laufgeräusche, Toilette sind kein Grund zur Minderung, die Hürden des § 536 sind relativ hoch bei Lärm.
Hinzu kommt, dass Zimmerlautstärke auch nachts geduldet werden muss, ich denke ein Telefonat gehört zu den sozialen Bindungen, die ein Mensch braucht, die Würde des Menschen wäre verletzt, wenn man allen ernstes jemanden verbieten will zu telefonieren.
"
Andererseits ist § 117 OWiG zu beachten. Demnach könnte man den Mieter direkt beim Ordnungsamt melden, Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro sind drin."

Übrigens : der Vermieter holt sich regelmäßig deine Mietminderung beim angeblichen Störer als dem lärmverursachenden Mieter wieder. (AG Bremen Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=17%20C%20105/10" target="_blank" class="djo_link" title="AG Bremen, 09.03.2011 - 17 C 105/10: Zur Schadensersatzpflicht des "lärmenden" Mieters">17 C 105/10</a> )
Das kann der Vermieter auch.

Ein Lärmprotokoll ist zudem wichtig, allein wegen der Beweisbarkeit

Sollte sich später herausstellen, dass deine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen - und du den Mieter beim Ordnungsamt meldest, könntest du einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB ausgesetzt werden.
Die geminderte Miete müsstest du zurückzahlen, im Extremfall hat der Vermieter dsf recht zur Kündigung.

-- Editiert von mgrasek100 am 28.09.2016 05:08

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Also, Sprechverbot in der eigenen Wohnung ist angepeilt?

wirdwerden

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Sollte sich später herausstellen, dass deine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen - und du den Mieter beim Ordnungsamt meldest, könntest du einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB ausgesetzt werden. Ohne Zeugen macht das OA sowieso nichts. Und wie ich schon erwähnte, sind Polizeibeamte ganz hervorragende Zeugen...
Also, Sprechverbot in der eigenen Wohnung ist angepeilt? Eher Zimmerlautstärke, würde ich sagen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 943x hilfreich)

Ich will ja nichts sagen. Aber wenn das Haus hellhörig ist, wie die TS selbst schreibt. Wenn ich im Bett liege und schlafen will, kommen mir Geräusche, die ich tagsüber gar nicht wahrnehme, weil ich auch welche mache oder beschäftigt bin, plötzlich unglaublich laut vor.
Ich hab also so meine Zweifel, ob der Nachbar wirklich so laut ins Telefon brüllt.
Aber ich rate auch, die Polizei zu rufen. Einfach weil ich gern dabei wär, wenn Bärbel die Beamten in ihr Schlafzimmer führt und sagt: da, hören Sie, der telefoniert schon wieder!

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#14
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(623 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ich hab also so meine Zweifel, ob der Nachbar wirklich so laut ins Telefon brüllt.


Daraus würde ich jetzt messerscharf schließen: Du warst noch nie in Spanien im Hotel.

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 180x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 30.09.2016 13:58

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Wenn es tatsächlich so laut ist, mach doch eine Aufnahme in deinem schlafzimmer und frage den Nachbarn dann höflich, ob er dir das übersetzen kann, da er ja spanisch spricht. Vielleicht versteht er dann, warum du ihn bittest in einem anderen Raum seiner wohnung zu telefonieren.
Und Aufnahmen in deinem Zimmer kann man dir nicht verbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Und Aufnahmen in deinem Zimmer kann man dir nicht verbieten. Das ist sogar sehr eindeutig verboten, und zwar in § 201 StGB .

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#19
 Von 
tap
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Tag,

Dein Nachbar kann in seiner Wohnung solange telefonieren wie er will. Er darf auch laut ins Telefon sprechen.
Auch nachts.
Alle Hinweise mit Ordnungsamt/Polizei darfst Du gerne ausprobieren und uns hier berichten,
was daraus geworden ist *räusper*

Andrerseits:
Ja, auch ich kenne solche Wohnungen, wo man dem Nachbarn beim telefonieren zuhören kann. Was hilft da?
* der Vermieter wird nix machen, da Maßnahmen sehr teuer sind
* Umzug ist die schnellste, für alle wirtschaftlichste und einfachste Maßnahme (nur das willst Du nicht hören)
* ggf. Umzg in die eigenen 4 Wände (KEINE Wohnung) überdenken, derzeit (Zinsniveau) bekommt man
von den Banken das Geld "geschenkt"

Ansonsten Ohrstöpsel vom Hersteller Deines Vertrauens.
Alles andere ist zwecklos.


1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129537 Beiträge, 41323x hilfreich)

Ganz unruistischer Vorschlag:
Besorg Dir jemanden der Deutsch und Spanisch kann (z.B. Student)
Der sitzt dann in deinem Zimmer und notiert dann stichpunktartig was da gesagt wird, daraus sucht man sich dann unangehemes, peinliches raus und fragt den Nachbarn dazu wenn man ihn man nächstenTag sieht.

Ich wette das er sich dann ganz schnell ein anderes Zimmer zum telefonieren sucht ...
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

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