Nachbar lagert Holz auf unserem Grundstück

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
kini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachbar lagert Holz auf unserem Grundstück

Hallo,
Wir haben folgendes Problem:Das Haus des Nachbarn ist direkt an unsere Doppelgarage mit darüber liegender Terasse gebaut.Nun waren wir drei Tage nicht dort ,da sich unser Haus im Umbau befindet .
Jetzt hat der Nachbar ohne zu fragen,obwohl ihm unsere Wohnadresse/ Telefonnummer bekannt ist,sein Holz auf der besagten Terasse gestappelt.
6m lang und ca.2,50m hoch,2 reihig.Wir können unsre Terasse nicht mehr begehen.
Unser Bauholz,welches dort lagerte,warf er einfach in unseren Garten!
Wir versuchten ihn zu erreichen,aber er lässt sich immer verleugnen und ignoriert uns.
Was können wir rechtlich tun ,das er von unserem Grundstück mit seinem Holz verschwindet?

Danke im Vorraus für Antworten
Kini


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Ärgert der Nachbar?

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36 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Vielleicht mit gleicher Münze heimzahlen und ihm gleichermaßer sein Holz vor die Füße werfen?

Ist ja wohl echt ein Hammer, was sich manche Leute erlauben.

Und tragt dann Sorge dafür, dass er nichtmehr auf eure Terrasse kann.

Viel Glück!


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"Scientia potentia est.
Mein Beitrag darf gerne bewertet werden."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Also ich würde mich über das nette Geschenk des Nachbar freuen... oder braucht Ihr kein Holz? :grins:


Rein rechtlich würde ich dem Nachbarn schriftlich (Einschreiben/Rückschein) mitteilen, das er unverzüglich sein Holz entfernen soll.
Anderenfalls erfolge ohne weitere Ankündigung die Beschreitunng des Rechtsweges zu seinen Lasten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Also ihr solltet eine Anzeige gegen unbekannt machen, wegen Vandalismus/Sachbeschädigung. Da ihr nicht beweisen könnt das es der Nachbar war, erstmal gegen unbekannt. (Wenn es sich dann klärt das es der Nachbar war, dann habt ihr das mit der Anzeige ja schon erledigt) Dann eine zweite Anzeige gegen den Nachbarn, weil er unberechtigt sein Holz auf eurem Grundstück gelagert hat. Da müsstet ihr genau bei der Polizei nachfragen wie sich das dann schimpft, aber die werden das bestimmt wissen ;-). Ich weiss nicht ob das unter Hausfriedensbruch fällt.
(Eine Anzeige kann man jederzeit zurückgezogen werden)

Dann solltet ihr wie schon von Harry beschrieben ein Einschreiben mit Rückschein fertig machen, mit der Aufforderung das Holz bis zum XY zu entfernen (vielleicht ne Woche oder 14 Tage). In dieses Schreiben solltet ihr dann reinschreiben, das ihr ihn bei der Polizei angezeigt habt und die Anzeige unter erfüllung eurer Bedingungen zurückzieht.

Wenn er nicht reagiert, dann hilft nurnoch der Anwalt.

LG

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#4
 Von 
Charlotta35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

Das ist ja echt der Hammer!

Ich würde auch eine Anzeige gegen Unbekannt machen. Ihr habt ja nicht gesehen, dass es der Nachbar war und ihr könnt ihn auch nicht erreichen, um ihn zu fragen.

Ich würde eine Anzeige gegen Unbekannt machen. Und gleichzeitig ein Einschreiben an den Nachbarn, dass ihr diese Anzeige gemacht habt, und wenn es sein Holz wäre, soll er sich bei euch melden. Sonst würdet ihr es behalten oder von der Polizei abholen lassen.

Erzählt mal, wie es ausgegangen ist.

Gruß
Charlotta

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich würde das Holz als Geschenk ansehen und daraus einen schönen Zaun zum Nachbarn bauen.
Ist das ein Neubaugebiet?

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"sika0304"

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#6
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Das ist kein guter Rat, das kann auch nach hinten los gehen.

Bitte haltet die rechtlichen Vorschriften ein, sonste gibt das nachher einen fiesen Nachbarschaftskrach der sich hinzieht und wenn beide Parteien sich nichts tun, für wen soll es dann gut ausgehen.

Das dauert vielleicht ein wenig länger, aber ihr werdet am ende besser da stehen.

LG

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#7
 Von 
kini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Also einen Zaun aus dem Holz bauen ,wäre nicht einfach ,da es über 30 Kubikmeter sind,die ganze Terasse ist voll und ca.4m hoch.
Da wir inzwischen wissen ,das er es war,er hat uns eine "nette" E-Mail geschrieben,
das spätestens in 3 Jahren das Holz weg wäre!!!
Haben ihn nun Aufgefordert ,per Einschreiben,innerhalb 2 Wochen das Holz weg zu räumen.
Ansonsten werden wir rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.

Sind uns nun nicht sicher ,ob wir erst eine Anzeige machen oder gleich zu einem Anwalt gehen sollen ?

LG

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#8
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Wieso macht ihr nicht beides? Die Anzeige könnt ihr immer zurück ziehen, wenn ihr es wollt. Es kostet kein Geld und macht weiter auch keinen Ärger.

Stellt euch mal vor, das Holz ist weg und dann seht ihr, das durch das Gewicht dieses Holzes etwas kaputt gegangen ist. Dann müsst ihr ja eh weiter gehen und dann ist sogar noch einfacher belegbar das der Schaden durch das Holz entstanden ist.

Gruß und viel Erfolg

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#9
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Wieso macht ihr nicht beides? Die Anzeige könnt ihr immer zurück ziehen, wenn ihr es wollt. Es kostet kein Geld und macht weiter auch keinen Ärger.

Stellt euch mal vor, das Holz ist weg und dann seht ihr, das durch das Gewicht dieses Holzes etwas kaputt gegangen ist. Dann müsst ihr ja eh weiter gehen und dann ist sogar noch einfacher belegbar das der Schaden durch das Holz entstanden ist.

Gruß und viel Erfolg

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#10
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Heizt ihr zufälligerweise auch mit Holz? Wenn ja,Holzlager aufräumen und mit dem bereits "angelieferten" Holz auffüllen.
Zur Not helfen auch Baustahlmatten als Korb zurechtgemacht,stellt die Dinger so,dass euer Nachbar keinen Zugriff drauf hat,schafft das Holz dahinein und wenn die Terrasse dann wieder leer ist, baut einen entsprechenden Zaun drum.
Ich würde dem Nachbarn diese Vorgehensweise -wie schhon im Vorwege erwähnt- per Einschreiben mit Rückschein ankündigen,wenn er eine Frist des Entfernens verstreichen läßt. Ich glaube spätestens dann kommt er in die Hufe,weil man sich ungern die Arbeit mit dem Holz macht und es später nicht mehr verfeuern kann ;-)

Mittlerweile ist ja auch Brennholz ein kostbares Gut geworden,welches immer mehr Haushalte nutzen.
PS: Wenn du nach dem Füllen deines Holzlagers noch was liegen hast, einfach melden,ich komm es auch abholen,wenn es nicht zu weit weg ist!

Trotzdem,rotzfrecher Nachbar. Dem sollte man mal gehörig die Meinung geigen,und wenn ers nicht rafft,ist sein Holz halt weg.

Hast du keinen Holzofen,so wirst du sicher Bekannte haben,die einen haben,einfach denen mal Bescheid geben,du hättest Feuerholz abzugeben,einfach Anhänger mitbringen,aufladen,wegfahren und ....sparen....
Ich denke,spätestens beim 2. Anhänger voll ist euer Nachbar vor Ort und Kümmert sich selbst um die Beseitigung des Brennholzes.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Erstmal die 2 Wochen abwarten. Dann zum Anwalt gehen. Sonst müsst ihr den bezahlen und nicht der Nachbar. Der wird schon eine entsprechende Strategie (Unterlassungsklage, einstweilige Verfügung) ausarbeiten.


Die Anzeige vegen Hausfriedensbruchs und Schabeschädigung würde ich schon jetzt stellen. Gegen unbekannt mit dem Hinweis das der konkrete Verdacht sich gegen den Nachbar und unbekannte Helfer richtet.

Fotos von allen Seiten der Terassen und dem in den Garten geworfenen Bauholz machen und der Anzeige beilegen..
E-Mails ausdrucken und ebenfalls der Anzeige beilegen.




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#12
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Das Bauholz was nun unbrauchbar im Garten liegt und eventuell auch die Terasse, wer weiss wie es unter den x Kilos Holz aussieht (wird man aber erst später feststellen können).

Gruß

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

@Guenter Guetig

quote:
Wieso?

Weil die Frist noch nicht abgelaufen ist und er sich noch nicht in Verzug befindet.
Setzt man den Anwalt im Marsch ohne das der Verzug eingetreten ist, muss man dafür selbst aufkommen und kann diese Anwaltskosten nicht vom Schädiger zurückfordern.




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#15
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,
ich würde es vielleicht mal beim Ordnungsamt versuchen.

... da hat jemand wiederrechtlich seinen Müll bei mir auf der Terasse entsorgt...

ist denn deine Terasse von seinem Grundstück aus so einfach zugänglich? Ist dein Grundstück nicht eingezäunt? Nutzt du deine Terasse normalerweise?

Wie kann jemand überhaupt auf so eine Idee kommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

lasse die Hölze auf Nachbar Grundstück einfach zurück fallen. Ist doch sein Müll.

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"28c7h49T"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
unsere Häuser sind nur durch die Terasse getrennt,also einen Durchgang gibt es.
Aber weil nie etwas vorgefallen ist ,sahen wir es nicht als nötig zu zu machen.

Nun ist sie aber für niemanden mehr zu begehen,wegen dem vielen Holz.
Haben ihm nun eine Frist gesetzt,mal sehen was passiert.
Anwalt haben wir auch schon heraus gesucht und die Anzeige werden wir machen,sobald wir sehen das er uneinsichtig ist.

Wir brauchen die Terasse schon ,da wir unser Baumaterial nun niergends mehr lagern können,sprich können nichts anliefern lassen und der Umbau muss nun ruhen!

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#19
 Von 
Sam15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo kini,

hat sich hier schon etwas getan ?

Wir haben ein ähnliches Problem, nur statt Holz sind es Klinkersteine, die angeblich nächsten Sommer verbaut werden sollen.

Gruß
Sam

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Sam,

leider hat sich noch nichts getan.Setzen ihm nochmal eine Frist und dann gehen wir zum Anwalt .

Gruß kini

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zufallsfund, die hatten ein ähnliches Problem: Nachbar lagert seine Sachen auf meinem Grundstück

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"


Also keine Frist mehr setzen, Bagger holen und ihm das Holz auf sein Grundstück setzen...

Gleiches gilt für die Klinkersteine ...




-- Editiert am 08.10.2009 19:25

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12312.10.2009 16:47:35
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich finde die Angregungen und Antworten von Harry im allgemeinen wirklich gut. Jeder der hier sein Anliegen darlegt weiss doch das es sich um "Laien" handelt. Deshalb wäre die einzige Möglichkeit sowas zu umgehen dieses Forum zu schliessen. Aber ich glaube in den meisten Fällen hilft es mehr als das es schadet.

Was die Selbsthilfe angeht, ist doch eh ein gefährliches Spiel. Wann ist es zu spät dafür? Wenn man den Nachbar zweimal aufgefordert hat? Wenn man den Nachbarn einmal aufgefordert hat?
Sollte man garnichts sagen und einfach machen? Auf gute Nachbarschaft?

Da halte ich die Fristsetzung für besser, geht wohl weniger schnell nach hinten los.

LG

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Die Frage ist ja die Definiton von „sofort“ nach der Besitzentziehung.
Was bedeutet ja 'so wie schnell wie möglich'.
Bei einem Auto mag das ein Zeitraun von 0-20 Minuten sein, aber wie lautet der Maßstab bei einem Haus bzw. derart umfangreichn Baumaterial? Wird hier in abhängigkeit von der Bauzeit / Umbauzeit geuteilt oder welcher Maßstab wird angelegt.
Das ganze muss ja auch organisiert werden?



quote:
Allerdings kam der Vorschlag von der Fristsetzung hier von Harry selbst.

Bei der Frist sprach ich auch nur von einer Frist nicht von zweien. Diese leitete ich aus der Pflicht zu Schandenminderung ab. Selbst beseitigen kostet den Nachbarn weniger als die beauftragung von entsprechenen Unternehmen durch den 'Gestörten'.
Ist eine Frist gesetzt muss man diese auch einhalten. Das setzen eienr zweiten Frist ist unnötig.




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#26
 Von 
Sam15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo kini,

wie weit bist Du denn bei Deinem Nachbarn und dem Holz ?

Für alle, die es interessiert, wie es mit den Klinkersteinen bei uns ausgegangen ist :

Wir haben unserem Nachbarn schriftlich per Einschreiben eine Frist zur Beseitigung der Klinkersteine gesetzt und angedroht, diese auf seine Kosten beseitigen zu lassen.
Diese Frist lief letzten Mittwoch ab - nichts ist passiert.

Am Freitag haben wir einen Bekannten in der Stadt getroffen, den wir jahrelang nicht gesehen hatten und ihn spontan auf einen Kaffee zu uns eingeladen.
Ihm haben wir die Klinkersteine gezeigt und da unsere Nachbarn unseren Bekannten nicht kannten, wurde er vom Balkon aus begutachtet.

Man konnte aus dem Augenwinkel erkennen, daß sich unser Nachbar wohl gefragt hat, wer dieser Mann ist und ob der wohl bei uns war, um das Entfernen der Klinkersteine zu besprechen.

Unser Bekannter hat dieses Spielchen mitgespielt und etwas sehr laut gedacht :

" Das werde ich wohl 2 Mann schicken müssen, die Klinker stehen ja nicht mal auf Palletten, die man einfach aufladen könnte"

"2 bis 3 Stunden müssen sie einplanen, aber die Kosten dafür holen sie sich ja wieder" und " Jaja, lagern werden wir die natürlich bei uns auf dem Hof, bis die Sache geklärt ist"
Und noch einiges mehr.

Samstag morgen 7.30 Uhr rief mich meine Frau ins Wohnzimmer ans Fenster und da waren der Nachbar und sein Sohn fleißig dabei, die Klinker per Schubkarren von unserem Grundstück zu entfernen. Gegen 10 Uhr waren alle Steine weg und da kam tatsächlich seine Frau rüber und hat den gesammten Platz auch noch gekehrt.
Wenn man bedenkt, daß uns diese Nachbarn vorletztes Wochenende noch aufs übelste beschimpft haben, als wir nachgefragt haben, wann die Steine entfernt werden.

Diese Woche werden wir einen Zaun ziehen, dann kommt sowas hoffentlich nicht mehr vor.

Übrigens lebt unser Bekannter nicht vom Entfernen irgendwelcher Klinkersteine oder ähnlichem, sondern von der Hand im Mund : Er ist Zahnarzt.

Grüße
Sam15








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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Das nenne ich doch mal eine gelungene Aktion ...




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#28
 Von 
kini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
bei uns hat sich nichts getan.Außer unerfreulichen Anrufen vom Nachbarn.
Er würde irgendwann dass Holz schon wegräumen,aber nicht wenn wir es ihm sagen!!! Das war zuviel !!!
Die Sache ist nun beim Anwalt .
LG

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#29
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo,
wo wohnst du?
Wir nehmen das Holz wenn es nicht zu weit weg ist. Wir zahlen auch einen Guten Preis. Bei Eiche und Buche würde ich 25 € / m3 zahlen.
Gruss Frau Helga

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#30
 Von 
Sam15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

25 Euro pro Raummeter Buche / Eiche ein guter Preis ?

In welcher Gegend gibt es das denn ?

Da stell ich mich doch gleich mal mit an.
Ich habe ja jetzt, wo die Klinker weg sind genug Platz.

Wir haben in diesem Jahr 80 Euro pro Raummeter Buche bezahlt

Grüße
Sam15

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