Hallo, ich habe hier ein kleines Problem.
Wir haben draußen eine Reihe von 4 Garagen stehen, innen sind die nur durch Gitter getrennt.
Nun habe ich gesehen dass der Garagennachbar 4-5 Propangasflasche in der Garage lagert. Allgemein benutzt er die Garage eher als Keller, voller Gerümpel, Müll und eben den 5 Propangasflaschen.
Mir ist das sehr unangenehm da wir die Garage nicht zweckentfremdet nutzen, wir parken dort unseren PKW ein und aus.
Was ist wenn da Gas austritt, man den PKW anlässt und da nen Funke überspringt und man samt der Garage in die Luft fliegt? Der Nachbar würde davon vermutlich kaum etwas merken während ich wahrscheinlich tot wär.
Soll ich dem Vermieter melden was der Typ dort so treibt? Ich möchte nur etwailige Racheaktionen von dem vermeiden.
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Nachbar lagert Propangasflasche in der Garage
27. September 2014
Thema abonnieren
Frage vom 27. September 2014 | 18:22
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar lagert Propangasflasche in der Garage
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 27. September 2014 | 19:24
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
rechtlich gesehen darf er die daohne Probleme abstellen, die Gasflaschen.
Sprich dochmalmit ihmselber und teile ihm seine Bedenken mit, evtl findet ihr ja eine Lösung für Euch beide...
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#2
Antwort vom 27. September 2014 | 19:25
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
rechtlich gesehen darf er die daohne Probleme abstellen, die Gasflaschen.
Sprich dochmalmit ihmselber und teile ihm seine Bedenken mit, evtl findet ihr ja eine Lösung für Euch beide...
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#3
Antwort vom 28. September 2014 | 01:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120181 Beiträge, 39842x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>rechtlich gesehen darf er die daohne Probleme abstellen, die Gasflaschen. <hr size=1 noshade>
Die geltenden Garagenverodnungen stützen Deine These nicht.
Gasflaschen dürfen in der Regel nicht in unbelüfteten Räumen sowie unterhalb des Erdniveaus gelgert werden.
Man sollte sich erkundigen, welche Bedingungnen für das lagern von Gasflschen in Garagen in der jeweiligen Region gelten und wer Ansprechpartner für einen anaonymen Tippgeber wäre.
Dann kann man entscheiden wie man weiter vorgeht.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 30. September 2014 | 16:55
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
quote:
Gasflaschen dürfen in der Regel nicht in unbelüfteten Räumen sowie unterhalb des Erdniveaus gelgert werden.
Trifft bei normalen Garagen beides nicht zu.
Es sprechen aber mehrere Dinge gegen die Lagerung von Propangasflaschen in Garagen.
1. Die bereits erwähnte Garagenverordnung (falls es in der Gemeinde eine gibt)
2. Brandschutzauflagen, die zur Lagerung von Propangasflaschen vorgeschrieben sind, aber von einer handelsüblichen Garage nicht eingehalten werden können.
3. Die TRG 280 und die TRGS 510
Es bleiben mehrere Möglichkeiten
1. Den Vermieter informieren, dieser MUSS dafür sorgen, dass die Propangasflaschen enfernt werden. (Kann unter Umständen aber länger dauern)
2. Das Ordnungsamt anrufen, die sorgen recht zügig für die Entfernung.
3. Die Feuerwehr ...... (keine weiteren Details)
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