Nachbar lehnt Unmengen an schweren Gerüstteilen an 2m hohen Nachbarszaun

29. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
TimmyB83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar lehnt Unmengen an schweren Gerüstteilen an 2m hohen Nachbarszaun

Hallo,

ein Nachbar (kleiner Gewerbebetrieb) hat nach seinen Fassadenarbeiten sehr schnell sein mehretagiges Gerüst abgebaut, damit es nicht seine Fassade beschädigt. Das abgebaute Gerüst hat er eigenmächtig ohne zu fragen an den 2m hohen (auf dem Nachbargrundstück befindlichen) Betonzaun seines Nachbarn angelehnt, sämtliche Gerüstteile an die gleiche Stelle.

Der Nachbar hat ihn nun mündluch darauf hingewiesen, er möchte die Gerüstteile bitte woanders anlehnen bzw kann dies auf seinem Grundstück ablegen oder an seine Hauswand anlehnen.

Der Nachbar hat abgewunken und mit „Nein" geantwortet. Nun lehnen die Gerüstteile seit 3 Tagen am Zaun.

Hier nun die Frage:
Er ist mit sämtlichen Nachbarn zerstritten, schickt mehrmals pro Jahr irgendwelche Anwaltsschreiben wegen Lapalien an Nachbarn. Wie kann man am effektivsten und schnellsten erreichen, dass er diese Gerüstteile nicht mehr an den Nachbarszaun anlehnt?

Es ist unklar wie lange der Zaun an dieser einen Stelle den ganzen Teilen Stand hält.

MfG Tim




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130031 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von TimmyB83):
Wie kann man am effektivsten und schnellsten erreichen, dass er diese Gerüstteile nicht mehr an den Nachbarszaun anlehnt?

In der Regel durch aufsuchen einen Anwaltes und diesen mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung / -klage beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von TimmyB83):
Betonzaun


Wie darf man sich einen 2m hohen Betonzaun vorstellen? Oder ist eine Betonmauer gemeint?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von TimmyB83):
(auf dem Nachbargrundstück befindlichen)
Tatsächlich auf dem Nachbargrundstück oder ist dieser "Betonzaun" (was immer das sein mag) evtl. eine Grenzeinrichtung?

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2683 Beiträge, 634x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie darf man sich einen 2m hohen Betonzaun vorstellen?

Gib mal "Betonzaun" bei Tante Gockel ein und dann Bilder ansehen.
Da kommen die schrecklichsten Sachen zur Anzeige.
Sowas will man sich nicht ansehen. Ist eher wie der Verkehrsunfall. Man muss einfach hinsehen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40408 Beiträge, 6572x hilfreich)

Danke @de Bakel.
Insofern wäre es doch im Sinne der allg. Ästhetik und auch im nachbarrechtlichen Bereich von Vorteil, wenn dieser Zaun bald umkippt. Das ist effektiv, hoffentlich gehts auch schnell.
Alles weitere ergibt sich.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Insofern wäre es doch im Sinne der allg. Ästhetik und auch im nachbarrechtlichen Bereich von Vorteil, wenn dieser Zaun bald umkippt. Das ist effektiv, hoffentlich gehts auch schnell.
Alles weitere ergibt sich.
Unsinniger Kommentar. Sollte der Zaun dadurch kippen, dann macht sich der Nachbar schadenersatzpflichtig. Natürlich auch dann, wenn der Zaun dadurch generell Schäden erleidet.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40408 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Alles weitere ergibt sich.
Genau deswegen schrieb ich diesen Satz.

Der TE fragte:
Zitat (von TimmyB83):
Wie kann man am effektivsten und schnellsten erreichen, dass er diese Gerüstteile nicht mehr an den Nachbarszaun anlehnt?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

"Tatsächlich auf dem Nachbargrundstück oder ist dieser "Betonzaun" (was immer das sein mag) evtl. eine Grenzeinrichtung?"

Das ist die entscheidende Frage. Selbstverständlich darf der Nachbar auf seiner Seite Dinge gegen einen Grenzzaun lehnen.
Sollte der dadurch beschädigt werden, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Mag sein aber vielleicht möchte man es an seinem eigenen Zaun aber nicht haben.
Evtl. ist es aber gar kein eigener Zaun! Alles steht und fällt mit der Frage nach dem genauen Standort:
Zitat (von -Laie-):
Tatsächlich auf dem Nachbargrundstück oder ist dieser "Betonzaun" (was immer das sein mag) evtl. eine Grenzeinrichtung?

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Schade, dass der Fragesteller die Frage nach dem genauen Standort unbeantwortet lässt.

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#15
 Von 
TimmyB83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die ehrlich gemeinten Ratschläge mit den wichtigen Infos. Auf alles andere gehe ich nicht ein.

Der Zaun gehört dem betroffenen Anwohner und steht nicht auf der Grenze, sondern 15cm weiter hereingerückt in seinem
eigenen Grundstück.

Es ist auch keine Mauer, es ist ein Zaun, dieser hat Säulen und Zaunsfelder dazwischen.

Mittlerweile wurde der Nachbar formell darauf hingewiesen, dass er die Gerüstteile unverzüglich zu entfernen hat und er ist dieser Aufforderung auch ungehend nachgekommen.

MfG Timmy

-- Editiert von User am 17. Juli 2023 14:38

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von TimmyB83):
nicht auf der Grenze, sondern 15cm weiter hereingerückt
Somit ist es dann tatsächlich keine Grenzeinrichtung und der Eigentümer kann dem Nachbarn untersagen die schweren Teile an den Zaun anzulehnen.
!Das muss auch tatsächlich untersagt werden, denn es gibt kein Gesetz welches es verbieten würde das Eigentum anderer anzufassen oder mit anderen Dingen zu berühren!

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#17
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von TimmyB83):
nicht auf der Grenze, sondern 15cm weiter hereingerückt

Somit ist es dann tatsächlich keine Grenzeinrichtung und der Eigentümer kann dem Nachbarn untersagen die schweren Teile an den Zaun anzulehnen.
!Das muss auch tatsächlich untersagt werden, denn es gibt kein Gesetz welches es verbieten würde das Eigentum anderer anzufassen oder mit anderen Dingen zu berühren!

Nun kommt endlich die relevante Information, immerhin.

Steht der Zaun nicht auf der Grenze, darf nichts dagegen gelehnt werden, weil man damit schließlich auf das Nachbargrundstück "eindringt".

Steht der Zaun auf der Grenze, darf jeder auf seine Seite dagegen lehnen, was immer er dagegen lehnen möchte. (Er darf sogar Ornamente auf seiner Seite anbringen.)

Wird der Zaun dadurch beschädigt, muss der Schädiger den Schaden ersetzen.

Ein Betonzaun geht in aller Regel nicht dadurch kaputt, daß jemand Gerüstteile dagegen lehnt. Sollte er kaputt gehen: siehe oben.

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Steht der Zaun nicht auf der Grenze, darf nichts dagegen gelehnt werden, weil man damit schließlich auf das Nachbargrundstück "eindringt".


Was falsch ist, da es ein nicht eingefriedetes Grundstück ist....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TimmyB83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Grundstück, bei dem man den Zaun nicht auf die agrenze sondern ein paar Zentimeter herein auf sein eigenes Grundstück gesetzt hat, gilt als nicht eingefriedetes Grundstück? Man lernt nie aus…

Was ist dann wenn deejenige seinen Zaun wegreißt, das kann er ja da er auf seinem eigenen Grundstück steht. Dann ist das Grundstück bom Nachbar/Verursacher ja auch nicht mehr eingefriedet bzw war es ja nie…

MfG Timmy

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#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von TimmyB83):
Ein Grundstück, bei dem man den Zaun nicht auf die agrenze sondern ein paar Zentimeter herein auf sein eigenes Grundstück gesetzt hat, gilt als nicht eingefriedetes Grundstück? Man lernt nie aus…

Das habe ich nicht geschrieben, aber der Bereich VOR dem Zaun ist nun mal Teil des Grundstücks und nicht eingefriedet.
Und es ist grundsätzlich nicht verboten nicht eingefriedeten Grund und Boden zu betreten und damit ist diese Aussage ->
Zitat (von eh1960):
weil man damit schließlich auf das Nachbargrundstück "eindringt".
schlicht falsch.

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