Hallo, wir haben in unserem Haus eine Art Bungalow im Hinterhof. Wir haben dieses während Corona umgebaut und zu unserem Homeoffice gemacht. Es gibt dort nur ein großes Fenster, durch das Tageslicht kommt. Bis vor kurzem hat eine nette Familie nebenan gewohnt, die sich am Fenster nicht gestört haben. Das Fenster ist auch schon seit mehr als 50 Jahren so vorhanden. Uns ist bewusst, dass man das so heute nicht mehr bauen dürfte, aber bisher hat es niemanden gestört. Nun hat der neue Besitzer, ohne mit uns zu reden, einfach von der anderen Seite einen Schilfzaun davor gebaut. Es geht nun nicht mal mehr Jalousien runter. Wir möchten morgen gerne mit den neuen Nachbarn reden und vorschlagen, dass wir eine Sichtschutzfolie einkleben. Nun aber meine Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, einen Schilfzaun so eng an ein Fenster zu bauen, dass man nicht mehr die Jalousien zu machen kann?
Viele Grüße
DerTorge
Nachbar macht Schilfzaun vor Fenster
Zitat :Nun aber meine Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, einen Schilfzaun so eng an ein Fenster zu bauen, dass man nicht mehr die Jalousien zu machen kann?
Als erstes sollte man sich mal fragen, wie legal dieser Bungalow und das Fenster ist.
Sonst hat man am Ende womöglich einen Pyrrhussieg ...
Steht die Wand des Bungalows zufällig genau auch der Grenze?
Im übrigen frage ich mich, wie das Konstrukt überhaupt aussieht, denn bei den mir bekannte Konstruktionsarten ist es immer möglich, die Jalousien zu schließen wen ein Schilfzaun davor ist.
Danke für die Antwort. Das Bungalow ist auch in den Verträgen erwähnt als wir das Haus gekauft haben. Hier ist Link zu einem Bild des Zauns durch den die Jalousien sich nicht mehr schließen lässt. Ich kann die Position nicht genau abschätzen, aber das Fenster müsste eigentlich auf unserem Grundstück liegen. Die Außenseite des Fensters ist aber nur vom Garten des Nachbarns zu erreichen.
https://ibb.co/TmHVF42
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Ich denke da würde der Nachbar ein paar Zentimeter Abstand halten müssen.
Eventuell ist ihm das Problem auch nicht bewusst und ein freundlicher Hinweis bringt was?
Hallo,
Und was steht im Grundbuch? Oder noch besser: in der Baugenehmigung? Speziell geht es dabei natürlich darum, ob auch das besagte Fenster zulässig ist.Zitat:Das Bungalow ist auch in den Verträgen erwähnt als wir das Haus gekauft haben.
Oder handelt es sich gar nicht um ein richtiges Gebäude, sondern eher um einen Schuppen o.ä.?
Wenn wir aber mal annehmen, dass es ein Gebäude ist und auch komplett legal, dann darf der Nachbar keine Fenster verdecken oder zubauen (im Sinne von direkt am Fenster - so wie es bei dir der Fall zu sein scheint). Es gibt zwar nur in einigen Bundesländern konkrete Regelungen dazu*, aber ein direktes Zuhängen dürfte eigentlich immer unzulässig sein.
*google mal nach "Lichtrecht" oder "Lichtschutzrecht"
Stefan
Der schwarze Peter dürfte vorrangig bei euch liegen. Ich glaube nicht, dass der Anbau jemals genehmigt wurde. Vermutlich wurde auch die Nutzungsänderung zu einem Aufenthaltsraum nicht genehmigt. Ihr habt da also höchstwahscheinlich einen "Schwarzbau".
Ob was über nette Gespräche mit dem Nachbarn lösbar ist, muss man ausprobieren. Viel Hoffnung habe ich nicht, andernfalls hätte der nicht einfach mal so ein Fenster zugestellt.
Wenn der Zaun so dicht am Gebäude steht, dass die Jalousienen nicht mehr bedient werden können, steht entweder der Zaun auf eurem Grundstück oder die Wand auf dem Grundstück des Nacharn. Der genaue Grenzverlauf wäre also schon interessant.
P.S.: Alles zu eurem Thema ist Landesrecht. Die Angabe des Bundeslandes wäre also sehr hilfreich.
1. Nach dem Bild zu urteilen, ist das für mich kein "Bungalow", sondern eher ein Schuppen o.ä.
2. Es stellt sich die Frage, ob das Gebäude überhaupt zur Nutzung als Büro zulässig ist.
3. Bzgl. des von Stefan angesprochenen Lichtrechts: Soweit ich gelesen habe, gilt dieses (und damit z.B. das Verbot eines solchen Schilfzauns) nur dann, wenn bei einem Fenster, das auf der Grundstücksgrenze liegt, die nachweisbare Zustimmung des Nachbarn zum Fenstereinbau selbst vorhanden ist.
Siehe hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fenster-und-lichtrecht-4-das-lichtrecht_idesk_PI17574_HI884406.html
4. Die von Dir vorgeschlagene Sichtschutzfolie dürfte Unfug sein. Schließlich will der Nachbar wohl nicht, dass Du aus Deinem Fenster freien Blick auf sein Grundstück hast. Oder willst Du die Sichtfolie so anbringen, dass Du nicht mehr raussehen kannst? Dann kannst Du das Fenster auch einfach von innen mit Holz vernageln.
Hallo, wir haben uns mit den Nachbarn geeinigt und bringen Sichtschutzfolien an, da kommt natürlich Licht durch. Danke für eure Antworten. Und wir haben geschaut, das Fenster ist genehmigt. Vielen Dank für die Antworten.
Kannst Du - interessehalber - die Sichtschutzfolien nennen, bei denen man nicht mehr von innen nach außen sehen kann, die aber trotzdem noch Licht durchlassen?Zitat :Hallo, wir haben uns mit den Nachbarn geeinigt und bringen Sichtschutzfolien an, da kommt natürlich Licht durch.
@bostonxl
google einfach mal nach Milchglasfolie.
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