Hallo!
Zwischen unserem und dem Nachbargrundstück steht ein Maschendrahtzaun, der uns gehört und nach ein paar Metern endet und danach folgt ein Jägerzaun, der den Nachbarn gehört. Der Nachbar hat nun mittels Schellen und Holzlatten sowie Holzklötzen an die Pfosten unseres Zaunes ein paar neue Sichtschutzzäune in 1,80m Höhe angebracht. Ohne unsere Rücksprache. Der Grund ist, dass wir ein kleines Fenster in die Hauswand gemacht haben, da ein zweites Bad neu entstanden ist, und nun die Sicht direkt auf die Terasse des Nachbarn ist. Als ob man da ständig rausguckt. Aber nun gut, wäre ja alles kein Problem, wenn die Zäune vernünftig mit Pfosten montiert worden wären. Aber es ist an unserem Grenzzaun befestigt worden und sieht auf unserer Seite bescheiden aus, da wir auf die Holzkeile und eine Querlatte sowie den Schellen schauen müssen. Wir wohnen in NRW. Ist das als doppelte Einfriedung zu sehen?Können wir aus ästhetischen Gründen verlangen, dass der Zaun
zumindest fachgerecht montiert wird, d.h. mit Pfosten zwischen den Holzpalisaden? Oder sollten wir vorschlagen, dass der Maschendrahtzaun wegkommt und statt dessen ein Betonzaun z.B.in Holzoptik? Wir haben keine Lust ständig zu streichen und haben außerdem Hunde die den labberigen Zaun auf Dauer annagen oder anderweitig zerstören könnten, wenn unser Maschendrahtzaun wegkäme. Was wäre wohl die beste Lösung?
Nachbar macht was er will!
23. August 2009
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Frage vom 23. August 2009 | 21:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar macht was er will!
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 24. August 2009 | 14:36
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 183x hilfreich)
Hallo,
habt Ihr eine Baugenehmigung für das Fenster ? Sonst würde ich mich mit Ärger zurückhalten.
Sicher darf er nichts an dem Zaun befestigen, wenn der Euch gehört und auf Eurem Grund steht.
Grüße
puppe
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#2
Antwort vom 24. August 2009 | 16:00
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Sie sollten tatsächlich zuerst die Zulässigkeit des Fensters klären, bevor sie sich mit dem Nachbar anlegen.
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#3
Antwort vom 29. August 2009 | 16:54
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Oder um es konkreter zu sagen: ein Fenster zu Nachbarsseite bedarf dessen am besten schriftlicher Genehmigung.
Der Nachbar hat sich für eine prktikabele Lösung entschieden, dies solltet ihr akzeptieren, ggf. selbts am Zaun nachbessern.
Berry
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