Guten Tag zusammen,
ich besitze ein MFH ind eigentlicher guter Innenstadtlage und habe seit einigen Monaten Probleme mit einem Mieter.
Im Januar sind im DG neue Mieter eingezogen. Seit dem wird an deren, von uns angebrachten, Klingel und Postkasten Schild manipuliert und das Schild entfernt. Dies ist ca. 12 mal dieses Jahr geschehen.
Ich vermute es handelt sich um einen Altmieter der schon seit einigen Jahren immer wieder auffällig ist, ich ihm aber noch nie etwas nachweisen konnte.
Die neuen Mieter haben jetzt um die Installation einer Kamera gebeten, was ich abgelehnt habe.
Gibt es irgendeine Möglichkeit hier als Vermieter aktiv zu unterstützen und den vermeidlichen Manipulator zu ertappen und welche Konsequenzen könnte ich dann anwenden ?
LG
-- Editiert von Verocai am 29.07.2021 15:19
Nachbar manipuliert Briefkasten und Klingelschild
Zitat :Gibt es irgendeine Möglichkeit hier als Vermieter aktiv zu unterstützen und den vermeidlichen Manipulator zu ertappen und welche Konsequenzen könnte ich dann anwenden ?
Wenn man die Videoüberwachung ablehnt, we wäre es denn wenn man die offenbar nicht Manipulationssicheren Schilder erst mal gegen Manipulationssichere austauscht?
Alternativ stelle man sich selber oder einen Beauftragten dort hin und warte bis der Manipulator erscheint.
Mir fällt jetzt auch keine weitere Möglichkeit der Täteridentifizierung ein!
Zitat:....und welche Konsequenzen könnte ich dann anwenden ?
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Ist denn eine Videoüberwachung so ohne weiteres möglich ? Mir wurde von der Eigentümerberatung abgeraten DSV, Klagen, Schilder etc.....
Zitat :Mir wurde von der Eigentümerberatung abgeraten DSV, Klagen, Schilder etc.....
Keine Ahnung was der DSV damit zu tun haben soll?
Man muss natürlich die gesetzlichen Vorgaben beachten, also vorliegen eines berechtigten Interesses, Information über Schilder etc.
Wobei diese Schilder dann wohl auch den Manipulator abschrecken dürften oder er nur maskiert kommt.
Insofern wäre eine Person vor Ort schon besser, diese könnte dann den Manipulator dingfest machen.
Wie sieht denn die Manipulation aus, was muss ich mir da vorstellen?
wirdwerden
Die Namenschilder wurden aus dem Klingel und Postkastenschild entfernt. Es ist kein wirklicher Schaden entstanden, da er die Klick Systeme wieder eingesetzt hat. Aber die Mieterin hat wichtige Post nicht erhalten...
Zitat :Ist denn eine Videoüberwachung so ohne weiteres möglich ?
Sie bedarf der Zustimmung sämtlicher Mieter.
Alternativ könnte man tatsächlich eine Attrappe anbringen, die den Täter abschreckt.
Zitat :Alternativ könnte man tatsächlich eine Attrappe anbringen, die den Täter abschreckt.
Das wäre dann aber auch verboten!
Amtsgericht Frankfurt am Main (Az: 33 C 3407/14)
Zitat :Sie bedarf der Zustimmung sämtlicher Mieter.
Nö, wenn berechtigtes Interesses vorliegt nicht.
Zitat :Zitat (von HeHe):
Alternativ könnte man tatsächlich eine Attrappe anbringen, die den Täter abschreckt.
Das wäre dann aber auch verboten!
Amtsgericht Frankfurt am Main (Az: 33 C 3407/14)
Die Fälle sind nicht identisch: Im Urteil hat der VM die Kamera prophylaktisch angebracht und die Mieter waren nicht informiert.
Im Fall hier gäbe es rechtfertigende Umstände und wenn dann auch die Mieter einverstanden sind, auch keine "Kläger", die einen "Richter" erfordern.
-- Editiert von HeHe am 02.08.2021 11:49
Zitat :Zitat (von HeHe):
Sie bedarf der Zustimmung sämtlicher Mieter.
Nö, wenn berechtigtes Interesses vorliegt nicht.
Hat das eine Grundlage oder nur die, deiner eigenen Meinung?
Außerdem bietet ein "berechtigtes Interesse" einen breiten Spielraum.
Zitat :Hat das eine Grundlage
Ja, nennt sich "DSGVO".
Dann zeige uns doch mal genau die Textpassage, die das hier:
Zitat:
Nö, wenn berechtigtes Interesses vorliegt nicht.
für den hier diskutierten Fall eindeutig regelt.
Zitat :Die Fälle sind nicht identisch: Im Urteil hat der VM die Kamera prophylaktisch angebracht und die Mieter waren nicht informiert.
Doch, die eigenmächtige Installation einer Kamera-Attrappe ist nach dem Urteil erst einmal nicht zulässig.
Und die Information aller Mieter dürfte für den VM relativ sinnlos erscheinen da er einen Mieter als Täter vermutet.
Zitat:Doch, die eigenmächtige Installation einer Kamera-Attrappe ist nach dem Urteil erst einmal nicht zulässig.
Von eigenmächtiger Installation hatte ich nichts geschrieben.
Zitat:Und die Information aller Mieter dürfte für den VM relativ sinnlos erscheinen da er einen Mieter als Täter vermutet.
???
Nich IInformation, die Zustimmung soll eingeholt werden.
Hier wird auch kein Mieter verdächtigt, es geht um die Rache es eine Ex-MIeters.
Zitat :Hier wird auch kein Mieter verdächtigt, es geht um die Rache es eine Ex-MIeters.
nein, sondern
Zitat :Ich vermute es handelt sich um einen Altmieter der schon seit einigen Jahren immer wieder auffällig ist, ich ihm aber noch nie etwas nachweisen konnte.
@HeHe, de Bakel
es wird halt drauf ankommen was mit "Altmieter" gemeint ist, ein ehemaliger Mieter oder ein Mieter der schon lange im Haus wohnt.
-- Editiert von Alter Sack am 02.08.2021 15:23
Ja, da hast du recht: Ich verstehe "Altmieter" als ehem. Mieter, ansonsten hätte ich ihn als "langjährigen Mieter" tituliert.
Sollte letzteres zutreffen, wird der (falls er der Täter ist) aber sicher keiner Kamera zustimmen.
...........obwohl User Harry der Meinung ist, die Zustimmung der Mieter sei nicht notwendig.
Und jetzt?
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