Nachbar manipuliert Briefkasten und Klingelschild

29. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Verocai
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar manipuliert Briefkasten und Klingelschild

Guten Tag zusammen,
ich besitze ein MFH ind eigentlicher guter Innenstadtlage und habe seit einigen Monaten Probleme mit einem Mieter.
Im Januar sind im DG neue Mieter eingezogen. Seit dem wird an deren, von uns angebrachten, Klingel und Postkasten Schild manipuliert und das Schild entfernt. Dies ist ca. 12 mal dieses Jahr geschehen.
Ich vermute es handelt sich um einen Altmieter der schon seit einigen Jahren immer wieder auffällig ist, ich ihm aber noch nie etwas nachweisen konnte.
Die neuen Mieter haben jetzt um die Installation einer Kamera gebeten, was ich abgelehnt habe.
Gibt es irgendeine Möglichkeit hier als Vermieter aktiv zu unterstützen und den vermeidlichen Manipulator zu ertappen und welche Konsequenzen könnte ich dann anwenden ?

LG

-- Editiert von Verocai am 29.07.2021 15:19




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130755 Beiträge, 41579x hilfreich)

Zitat (von Verocai):
Gibt es irgendeine Möglichkeit hier als Vermieter aktiv zu unterstützen und den vermeidlichen Manipulator zu ertappen und welche Konsequenzen könnte ich dann anwenden ?

Wenn man die Videoüberwachung ablehnt, we wäre es denn wenn man die offenbar nicht Manipulationssicheren Schilder erst mal gegen Manipulationssichere austauscht?

Alternativ stelle man sich selber oder einen Beauftragten dort hin und warte bis der Manipulator erscheint.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Mir fällt jetzt auch keine weitere Möglichkeit der Täteridentifizierung ein!

Zitat:
....und welche Konsequenzen könnte ich dann anwenden ?


Anzeige wg. Sachbeschädigung.

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#3
 Von 
Verocai
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist denn eine Videoüberwachung so ohne weiteres möglich ? Mir wurde von der Eigentümerberatung abgeraten DSV, Klagen, Schilder etc.....

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130755 Beiträge, 41579x hilfreich)

Zitat (von Verocai):
Mir wurde von der Eigentümerberatung abgeraten DSV, Klagen, Schilder etc.....

Keine Ahnung was der DSV damit zu tun haben soll?

Man muss natürlich die gesetzlichen Vorgaben beachten, also vorliegen eines berechtigten Interesses, Information über Schilder etc.

Wobei diese Schilder dann wohl auch den Manipulator abschrecken dürften oder er nur maskiert kommt.


Insofern wäre eine Person vor Ort schon besser, diese könnte dann den Manipulator dingfest machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42979 Beiträge, 14808x hilfreich)

Wie sieht denn die Manipulation aus, was muss ich mir da vorstellen?

wirdwerden

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#6
 Von 
Verocai
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Namenschilder wurden aus dem Klingel und Postkastenschild entfernt. Es ist kein wirklicher Schaden entstanden, da er die Klick Systeme wieder eingesetzt hat. Aber die Mieterin hat wichtige Post nicht erhalten...

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat (von Verocai):
Ist denn eine Videoüberwachung so ohne weiteres möglich ?


Sie bedarf der Zustimmung sämtlicher Mieter.

Alternativ könnte man tatsächlich eine Attrappe anbringen, die den Täter abschreckt.

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#8
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Alternativ könnte man tatsächlich eine Attrappe anbringen, die den Täter abschreckt.


Das wäre dann aber auch verboten!

Amtsgericht Frankfurt am Main (Az: 33 C 3407/14)

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130755 Beiträge, 41579x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Sie bedarf der Zustimmung sämtlicher Mieter.

Nö, wenn berechtigtes Interesses vorliegt nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Zitat (von HeHe):
Alternativ könnte man tatsächlich eine Attrappe anbringen, die den Täter abschreckt.



Das wäre dann aber auch verboten!

Amtsgericht Frankfurt am Main (Az: 33 C 3407/14)


Die Fälle sind nicht identisch: Im Urteil hat der VM die Kamera prophylaktisch angebracht und die Mieter waren nicht informiert.

Im Fall hier gäbe es rechtfertigende Umstände und wenn dann auch die Mieter einverstanden sind, auch keine "Kläger", die einen "Richter" erfordern.


-- Editiert von HeHe am 02.08.2021 11:49

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von HeHe):
Sie bedarf der Zustimmung sämtlicher Mieter.


Nö, wenn berechtigtes Interesses vorliegt nicht.


Hat das eine Grundlage oder nur die, deiner eigenen Meinung?

Außerdem bietet ein "berechtigtes Interesse" einen breiten Spielraum.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130755 Beiträge, 41579x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Hat das eine Grundlage

Ja, nennt sich "DSGVO".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Dann zeige uns doch mal genau die Textpassage, die das hier:

Zitat:

Nö, wenn berechtigtes Interesses vorliegt nicht.


für den hier diskutierten Fall eindeutig regelt.

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#14
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Die Fälle sind nicht identisch: Im Urteil hat der VM die Kamera prophylaktisch angebracht und die Mieter waren nicht informiert.


Doch, die eigenmächtige Installation einer Kamera-Attrappe ist nach dem Urteil erst einmal nicht zulässig.

Und die Information aller Mieter dürfte für den VM relativ sinnlos erscheinen da er einen Mieter als Täter vermutet.

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#15
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat:
Doch, die eigenmächtige Installation einer Kamera-Attrappe ist nach dem Urteil erst einmal nicht zulässig.


Von eigenmächtiger Installation hatte ich nichts geschrieben.

Zitat:
Und die Information aller Mieter dürfte für den VM relativ sinnlos erscheinen da er einen Mieter als Täter vermutet.


???

Nich IInformation, die Zustimmung soll eingeholt werden.

Hier wird auch kein Mieter verdächtigt, es geht um die Rache es eine Ex-MIeters.

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#16
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2768 Beiträge, 660x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Hier wird auch kein Mieter verdächtigt, es geht um die Rache es eine Ex-MIeters.

nein, sondern
Zitat (von Verocai):
Ich vermute es handelt sich um einen Altmieter der schon seit einigen Jahren immer wieder auffällig ist, ich ihm aber noch nie etwas nachweisen konnte.

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#17
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

@HeHe, de Bakel

es wird halt drauf ankommen was mit "Altmieter" gemeint ist, ein ehemaliger Mieter oder ein Mieter der schon lange im Haus wohnt.

-- Editiert von Alter Sack am 02.08.2021 15:23

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#18
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Ja, da hast du recht: Ich verstehe "Altmieter" als ehem. Mieter, ansonsten hätte ich ihn als "langjährigen Mieter" tituliert.
Sollte letzteres zutreffen, wird der (falls er der Täter ist) aber sicher keiner Kamera zustimmen.

...........obwohl User Harry der Meinung ist, die Zustimmung der Mieter sei nicht notwendig.

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